Kathrin Berger stand beim Live-Chat zum Thema Reha Rede und Antwort. Kathrin Berger stand beim Live-Chat zum Thema Reha Rede und Antwort.

Foto: Kristin Schmidt

Expertenrat zum Reha-Chat

Kathrin Berger stand Rede und Antwort

Chemnitz. Wer an einer schweren Krankheit leidet, die seine Arbeitsfähigkeit auf Dauer gefährden kann, oder aufgrund von Überforderung und psychischen Problemen eine Reha-Maßnahme braucht, weiß oft nicht, wie er vorgehen muss. Im Chat beantwortete am Mittwoch Kathrin Berger von der Knappschaft Bahn Süd Ihre Fragen. Das Protokoll können Sie hier noch einmal nachlesen.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, Frau Berger ist soeben eingetroffen. Wir bitten noch um ein wenig Geduld. Sie können bereits Ihre Fragen stellen.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, herzlich Willkommen zu unserem Live-Chat zum Thema Reha-Maßnahmen. Wir starten mit einer Frage, die uns im Vorfeld per Mail erreichte.

Moderator: Hallo, ich bin ein 44-jähriger selbständiger Handwerksmeister, privat krankenversichert und habe mich nach 18 Beitragsjahren von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen. 2008 wurde bei mir eine Tumorerkrankung festgestellt und mit einer Operation und Chemotherapie behandelt. 2009 erhielt ich eine REHA-Kur. Nach anfänglicher Besserung leide ich momentan wieder stark an den Folgen der Behandlung mit Erschöpfung und stark eingeschränkter Leistungsfähigkeit. Besteht nochmals ein Anspruch auf eine Kur, eventuell auch nur mit einer Beteiligung des Rentenversicherungsträgers? Wäre eine Antragstellung erfolgversprechend und bis wann müsste sie erfolgen? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Kathrin Berger: Eine weitere Rehamaßnahme wäre nach 4 Jahren möglich, es sei denn, der Gesundheitszustand hat sich verschlechtert. Die Nachsorgekur nach einer Chemotherapie wäre früher möglich. Setzen Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und lassen sich einen Antrag zusenden.

Moderator: Per Mail erreichte uns soeben eine weitere Frage: Guten Tag, aufgrund psychischer Probleme (Trennung von meinem Mann, Alleinerziehend, berufstätig als Lehrerin) und daraus folgender physischer Probleme habe ich im März 2011 einen Antrag auf eine Kur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt, welcher im Mai abgelehnt wurde, obwohl von meiner Hausärztin dringend zu dieser Kur geraten wurde. Mein daraufhin eingelegter Widerspruch wurde erst nach 11 ! Monaten im April diesen Jahres abgewiesen. Ich fühle mich als Versicherter mit meinen Beschwerden nicht ernst genommen und empfinde auch die Dauer des Widerspruchsverfahrens als nicht zumutbar. Deshalb meine Frage an Sie: Welche Möglichkeiten habe ich, eine Reha-Maßnahme zu erhalten?

Kathrin Berger: Die Frist für das Klageverfahren ist abgelaufen. Ich empfehle Ihnen, erneut einen Antrag auf medizinische Rehaleistung zu stellen. Sie sollten aktuelle Befundberichte von Ihrem Hausarzt beifügen. Den Antrag erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung.

Gast38: Sehr geehrte Frau Berger, ich bin 61 Jahre und arbeite in einem Beruf, der körperlich beanspruchend ist. Ich leide unter Knorpelschwund im Fußgelenk. Habe ALLE erdenklichen Therapien durch, der letzte Schritt wäre die Stilllegung des Gelenkes. Vor drei Jahren wurde mir durch die AOK Plus eine Kur genehmigt. Mein jetziger Antrag wurde allerdings abgelehnt - der zeitliche Abstand bis zur nächsten Reha-Maßnahme wäre noch nicht erreicht. Nun hat sich aber mein Gesundheitszustand weiter verschlimmert. Auch mein Widerspruch wurde abgelehnt. Mein Arzt meint, in meinem Alter zahlen die gesetzlich. Kassen sowieso keine Kur mehr. Wie soll ich nun weiter vorgehen? Abwarten bis ich arbeitsunfähig werde?

Kathrin Berger: Wenn sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, sollten Sie erneut einen Antrag auf medizinische Rehamaßnahme stellen. Soweit Sie noch im Berufsleben stehen, sollten Sie bei ihrem Rententräger den Antrag stellen. Soweit die Widerspruchsfrist noch nicht verstrichen ist, haben Sie die Möglichkeit, in Klage zu gehen.

GünterSeifert_Erlbach: Ich habe im Juni 2011 eine Reha nach § 51 Abs.1 SGB V über die Krankenkasse beantragt. Die Reha erfolgt innerhalb bzw. ist nach meiner Meinung Bestandteil der laufenden Therapie, (Die Therpaie wurde im Juli 2011 im Krankenhaus begonnen und soll nach Empfehlung des Krankenhauses 1,50 Jahre dauern , d.h. bis Januar 2013), Kann ich dann im Januar 2013 nach Abschluss der Therapie eine weitere Reha erhalten.

Kathrin Berger: Eine weitere Kur ist erst nach 4 Jahren möglich, soweit sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat, haben Sie die Möglichkeit, vorzeitig erneut einen Antrag stellen. Der medizinische Dienst wird entscheiden, ob vorzeitig eine Kur angezeigt ist.

AndreBethke_Rossau: Guten Tag Ich hab mal eine Frage ! ich hatte voriges Jahr einen Herzinfakt und bekam Stens. Danach war ich 5 Wochen in einer ambulanten Reha. Ich wurde als arbeitsfähig entlassen aber mein zustand verschlechterte sich von Tag zu Tag. am 01.06.2012 bekam ich nun einen herzschrittmacher mit Defi. Muss ich da jetzt nochmal zu einer Reha Maßnahme?

Kathrin Berger: Grundsätzlich nicht. Eine weitere Kur wäre nach 4 Jahren möglich, zu gg. Zeit sollten Sie erneut einen Antrag stellen. Sollte sich ihr Gesundheitszustand derart verschlechtert haben, besteht die Möglichkeit vorzeitig eine neuen Antrag zu stellen.

AndreasFietz_Auerbach: Warum werden so viele Anträge auf eine medizinische Reha abgelehnt? Erst nach Widerspruch oder gar Klage kommt man in diese Maßnahme. Abgelehnt wird immer mit der standartisierten Antwort, dass ambulant ausreichen würde. Als Versicherter kommt man sich fast wie ein Bettler vor. Doch man stellt den Antrag bestimmt nicht grundlos. Wenn man die Versprechungen in den Broschüren oder Faltblättern liest klingt dies fast wie Hohn in den Ohren. Sicher hat man Verständnis das man auch auf die Kosten sehen muss. Doch es kann nicht sein, dass viele Rehas abgelehnt werden und man sich andereseits mit vollen Kassen der Öffentlichkeit präsentiert.

Kathrin Berger: Der medizinische Dienst entscheidet, ob eine Kur notwendig ist und ob die Kur stationär oder ambulant durchgeführt wird. Sind Sie mit der Entscheidung über den Rehaantrag nicht einverstanden, haben Sie die Möglichkeit in Widerspruch zu gehen.

Moderator: Eine weitere Frage erreichte uns per Mail.

Moderator: Guten Tag. Nach meiner Vorerkrankung aus 2007 (4-fach Bandscheibenprolaps) habe ich 03/2012 in Verbindung mit meiner Frau (Mamakarzinom) erneut eine Reka beantragt. In Verbindung mit Ursprungserkrankung stehen Depression mit Schlafstörung, Mobbing, M512, M1000 und 3- Schichtarbeit zur Diskussion. Ablehnung per 21.03.2012 (Frau genehmigt). Widerspruch, Widerspruchsbearbeitung durch Rententräger etc. voraussichtlich am 21.06.2012. Rehatermin der Frau und ursprünglich auch meiner am 03.07.2012. Was kann ich tun??? Rehaklinik möchte gern Anreisebestätigung (seit 03/2012), Anspruchsfrist der Frau läuft bis 21.07.2012. Bearbeiter ist die Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland. Vielen Dank.

Kathrin Berger: Ihr Frau kann nur bei Ihrem Rententräger nachfragen, ob im Ausnahmefall eine Verlängerung des Bescheides möglich ist. Der Rententräger wird dann entscheiden, ob diesem Anliegen zugestimmt werden kann. Soweit über Ihren Antrag nicht kurzfristig entschieden werden kann, müßte Ihre Frau allein die Kur antreten.

Moderator: Gibt es weitere Fragen?

Moderator: Soeben wurde folgende Frage per Mail gestellt: Hallo Frau Berger. Gerade dieses Thema ist für mich sehr aktuell. Gemeinsam mit meiner Hausärztin wurde ein Kurantrag bei der AOK gestellt. Dieser wurde bereits 2-mal vom MDK abgelehnt, so daß ich wiederum gezwungen bin, erneut in den Widerspruch zu gehen. Ich sitze im Rollstuhl und erledige meine Hausarbeiten, Essen zubereiten und tägliche Körperpflege selbst. Mein Bestreben ist, möglichst keinen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen. Darüber hinaus wäre ein Aufenthalt zur Stabilisierung der Beine sehr wichtig und auch das Zusammensein mit anderen Menschen. Da ich allein bin, weil mein Mann verstarb Ich kann es nicht verstehen, warum man seitens der AOK bzw. MDK so grausam sein kann..An den Finanzen kann es ja sicher nicht liegen. Hätten Sie eine Möglichkeit, mir zu helfen?

Kathrin Berger: Da ich annehme, dass Sie bereits Rentnerin sind, sollten Sie mit Ihrer Krankenkasse sprechen. Über den Rententräger besteht keine Möglichkeit für Rentner eine Kur zu genehmigen, außer wenn es sich um die Diagnose Krebs handeln würde.

Moderator: Kurz zurück zum Fall von Andreas Fietz.

AndreasFietz_Auerbach: Der medizinische Dienst kennt nur Papier. Und ich bin überzeugt, dass er sich in die Situation des Antragstellers hineinversetzt. Auch scheint der MD den Umfang einer Erkrankung nicht einschätzen zu können. Aber egal wer hier die Dinge festlegt. Diejenigen die die Entscheidung treffen arbeiten auf einer Grundlage. Und diese wiederum werden innerhalb des Versicherers festgelegt. Von daher ist es eigentlich schlimm, wenn man die Gesundheit eines Menschen gegen Geld aufwiegt. Das was ich in den letzten 2 Jahren mit der DRVM erleben musste ist unbeschreiblich. Selbst das Gericht musste energisch werden, da die DRVM immer wieder versuchte die Klage in die Länge zu ziehen. Weshalb macht man dies? Wird die Gesundheit besser wenn man abwartet? Oder bezahlt man lieber später teure Dinge, als wie vorher günstigere Sachen?

Kathrin Berger: Die Entscheidung liegt hier allein bei Gericht. Die DRVM wird mit Sicherheit das Verfahren nicht in die Länge ziehen, es muss abgeprüft werden, ob im Klageverfahren eventl. eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Hierzu ist es erforderlich, auch aktuelle Gutachten heranzuziehen.

Moderator: Hier noch eine Frage, die im Vorfeld bei uns per Mail eingegangen ist: Hallo, im Jahr 2010 wurde bei mir Epilepsie diagnostiziert, ich durfte ein Jahr nicht Auto fahren, seitdem bin ich zu 40 % schwerbehindert, nehme täglich Medikamente und hab die Sache eigentlich gut im Griff. Allerdings merke ich immer mehr, dass auch Nebenwirkungen auftreten, das zeigt sich in zeitweise depressive Phasen, Lustlosigkeit, Antriebslosigkeit etc. Was früher für mich kein Thema war, fällt mir übelst schwer..... Wäre oder kann man da auch eine ambulante Kur beantragen, da ich eine Ortsabwesenheit nicht möchte, ich wohne in Jößnitz/Plauen und für mich wäre es ideal im Admedia-Rehazentrum! Ich bin privat krankenversichert und hatte noch keinerlei Kuren, Reha`s oder sonstige Maßnahmen. Ich würde mich über eine kurze Miteilung Ihrerseits freuen.

Kathrin Berger: Sie haben die Möglichkeit, einen medizinischen Rehaantrag zu stellen. Sie sind noch berufstätig, sollten Sie den Antrag bei Ihrem Rentenversicherungsträger stellen, ansonsten müßten Sie den Antrag über die Krankenkasse stellen. Wünschen Sie eine ambulante Maßnahme, dann sollten Sie im Antrag das Kreuz bei ambulanter Maßnahme sezten, sie können auch die Wunschklinik angeben. Ob dem Antrag dann so entsprochen wird, entscheiden der Kostenträger. Den Antrag erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle.

Moderator: Gibt es weitere Fragen an Frau Berger?

Moderator: Soeben erreicht uns eine Frage per Mail: Sehr geehrte Frau Berger. Ich werde zur Zeit wegen Brustkrebs behandelt, zu Reha-Maßnahmen habe ich folgende Fragen: 1. Kann ich frei wählen, ob ich nach Abschluss der Behandlung eine Anschlussheilbehandlung (AHB) oder eine onkologische Reha-Kur beantrage? 2. Habe ich im nächsten und auch im übernächsten Jahr einen rechtlichen Anspruch auf jeweils eine weitere onkologische Reha-Kur? Mein Rentenversicherungsträger ist die BfA und ich bin noch berufstätig. Vielen Dank für eine Information.

Kathrin Berger: Eine Anschlussheilbehandlung kann nur unmittelbar im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt möglich sein. Sie sollten nach Ende der Behandlung bzw. zuvor, einen Antrag auf onkologische Rehamaßnahme stellen. Im Folgejahr haben Sie die Möglichkeit, erneut einen Antrag auf Nachsorgeleistung zu stellen. Ob dem zugestimmt wird, wird von Ihrem Rentenversicherungsträger geprüft und entschieden. Sie sollten mit Ihrem Arzt sprechen, wie er einschätzt, wann die Behandlung abgeschlossen sein wird, zeitnah sollten Sie dann den Antrag auf med. Kur stellen.

Moderator: Andreas Fietz möchte noch etwas anmerken.

AndreasFietz_Auerbach: Wenn das Gericht Termine festlegt habe nicht nur ich bzw. mein Rechtsanwalt sich daran zu halten, sondern auch die Beklagte(DRVM). Gutachten waren diesbezüglich ausreichend vorhanden. Dazu noch meine Krankenakte mit entsprechenden chronologischen Verlauf meiner Erkrankung. Leider scheint es dem Versicherer sich in einer Art besonderer Hoheit zu befinden. So kehrt er Gutachten anderer Amtsärzte zu seinen Gunsten um oder erstellt Gegengutachten. Diese Gutachter wiederum erklären anerkannte Erkrankungen(WHO, ICD) für nicht existent. Wer glaubt hier noch an die reelle und wirklich freie Begutachtung für die Rentenversicherung? Man bekommt eher den Eindruck, dass die Versicherer in ihrer eigenen Welt leben. Und wie es bei Versicherungen im Allgemeinen so ist, viel versprechen("Wir sichern Generationen"), Beiträge fordern aber bei den Leistungen herumknausern. sschlimm ist es leider nur, dass es hier um das Wichtigste geht - nämlich um die Gesundheit und die hat man nur einmal!

Moderator: Hier eine weitere Frage, die uns per Mail erreichte: Sehr geehrte Frau Berger, mein Mann hat vor ca. 7 Monaten einen Wegeunfall mit dem Moped und sich dabei hauptsächlich das rechte Knie verletzt. Er ist mittlerweile bei der Wiedereingliederung 4 Stunden bzw. 6 Stunden bei seinem Arbeitgeber, erhält aber auch noch Rehabehandlungen über 2 bis 3 Stunden zwei bis dreimal die Woche. Leider ist sein Knie trotzdem noch lange nicht wieder voll belastbar, wenn überhaupt. Welche Maßnahmen oder weiteren Schritte können wir unternehmen, sollte er vom behandelnden Arzt wieder für 8 Stunden arbeitsfähig geschrieben werden? Hat mein Mann weiteren Anspruch auf Rehamaßnahmen bzw. auf eine Kur und wie verhält es sich mit Beantragung einer eventuellen Teilrente? Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus und verbleiben mit freundlichen Grüßen.

Kathrin Berger: Wenn es ein Wegeunfall war, läuft das Verfahren über die Beurfsgenossenschaft. Dort wird geprüft, ob die Berufsgenossenschaft tasächlich zuständig ist. Soweit sich ihr Mann voll leistungsfähig und gesund fühlt, wird der Arzt Ihren Mann wieder gesund schreiben. Eine medizinische Rehamaßnahme wurde bisher noch nicht durchgeführt? Sie haben die Möglichkeit, soweit es ein anerkannter Wegeunfall ist und über die Berufsgenossenschaft läuft, dort einen Antrag auf medizinische Rehaleistung zu stellen. Ist die Berufsgenossenschaft nicht zuständig, wird der Antrag ggf. an die Rentenversicherung abgegeben. Eine Rente wegen teilweiser Berufsunfähigkeit kann beantragt werden. Die Entscheidung, ob ihrem Mann die Rente zusteht, obliegt der Entscheidung des medizinschen Dienstes. Für die Beantragung sollten Sie vorab einen Termin für die Antragstellung vereinbaren, damit vor Ort der Antrag aufgenommen werden kann.

Moderator: Wer hat weitere Fragen an Frau Berger?

Moderator: Eine weitere Frage hat uns soeben per Mail erreicht: Sehr geehrte Frau Berger, meine Frau bekommt nach einer komplizierten Rückenoperation nach Auskunft des Arztes eine Reha-Kur verordnet. Ich selbst befinde mich in ständiger orthopädischer und chirurgischer Behandlung auf Grund starker Schäden und Verschleißes der Hals- und Lendenwirbel sowie des Hüftgelenkes. Zur Linderung dieser Beschwerden bekomme ich regelmäßig 2 bis 3 Mal jährlich physiotherapeutische Maßnahmen ( Fango, Massagen und manuelle Therapie) verordnet. Außerdem muß ich regelmäßig Schmerzmittel einnehmen. Auf Grund meiner Schwerbehinderung, linker Oberarm amputiert, bin ich sehr eingeschränkt leistungsfähig. Die vierwöchentlich Abwesenheit meiner Frau ist für mich kaum zu bewältigen. Was muß ich tun, um eine Reha-Kur zu bekommen und meine Frau zu Ihrer Kur zu begleiten.Kann eine derartige Kur vom Fach- oder Hausarzt beantragt werden ? Wer verordnet z.B. physiotherapeutische oder andere medizinische Maßnahmen? Ich bin 72 Jahre alt, Rentner, mit meiner Frau in der IKK Classig Mitglied und hatte 1994 einmalig eine Reha-Kur im Zusammenhang mit einer Vorverrentung erhalten. Seit 1960 bin ich 65 % schwerbehindert. Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Kathrin Berger: Eine medizinische Rehakur dauert 3 Wochen. Ihre Frau könnte auch eine ambulante Maßnahme beantragen, hier wäre Sie jeden Tag zu Hause. Sie selbst sollten einen Antrag auf medizinische Kur bei der IKK Classik stellen. Dort wird geprüft, ob Sie aufgrund ihrer Diagnosen einen Anspruch auf med. Rehamaßnahmen haben. Die Entscheidung trifft der medizinsiche Dienst der Krankenkasse. Sie sollten angeben, dass Sie gern eine gemeinsame Kur mit Ihrer Frau durch führen möchten. Inwieweit diesem Anliegen entsprochen wird, entscheidet der Kostenträger.

Moderator: Per Mail ist im Vorfeld folgende weitere Frage bei uns eingegangen: Werte Frau Berger, ich habe letztes Jahr mit meiner Ärztin eine Kur beantragt, wo ich leider zweimal abgelehnt wurde. Ich bin seit 15 Jahren Schichtarbeiterin (die letzten Jahre rollende Woche) in einem Autozulieferbetrieb. Die Schichten zehren sehr am Körper und an den Nerven. Ich bin ständig schlapp und ausgelaugt. Eßstörungen, Schlafstörungen und Gemütsschwankungen bleiben da nicht aus. Bei einer Körpergröße von 1.65 m wiege ich nie mehr als 58 kg. In der Halle ist immer schlechte Luft. Wir arbeiten mit Dispersionsfarbe und Isocyanat. Die LKWs fahren auch teilweise durch. Ich wollte eine Erholungskur beantragen, die leider mit der Begründung abgelehnt wurde, dass sich meine Beschwerden dadurch nicht dauerhaft bessern würden. Mitlerweile habe ich im Dezember `11 eine Gebärmutterentfernung und im Mai `12 eine verengte Harnröhre an der Niere operieren lassen. Aber das sind ja sicher alles keine Gründe, erneut eine Kur zu beantragen. Meine Kollegin, 60, beantragte letztes Jahr ebenfalls eine Kur, nur auf Grund der Schichtarbeit. Sie bekam eine innerhalb kürzester Zeit. Und das auch noch an der Ostsee. Vielleicht bin ich noch zu jung, 45 Jahre.

Kathrin Berger: Die Ablehnung liegt nicht am Alter. Es wird immer der Gesundheitszustand betrachtet und ob eine medizinische Kur die Beschwerden dauerhaft bessern. Ist das nicht der Fall, wird die Kur abgelehnt. Sie haben die Möglichkeit, erneut einen Antrag auf medizinische Rehamaßnahme zu stellen. Aufgrund ihrer Diagnosen wird geprüft, ob durch eine Kur eine Besserung des Gesundheitszustandes eintreten würde. Anträge auf Rehamaßnahmen erhalten sie in jeder Auskunfts- und Beratungstelle. Ich empfehle Ihnen, erneut einen Antrag zu stellen.

Moderator: Noch einmal zurück zu Andreas Fietz.

AndreasFietz_Auerbach: Der Abstand zwischen 2 Rehamaßnahmen beträgt 4 Jahre. Gesetzt die Annahme man leidet unter verschiedenen Erkrankungen, welche auch völlig verschiedener Behandlungen bedürfen(Bsp. Rheuma und Diabetes). Werden diese Erkrankungen dann jeweils einzeln betrachtet, so dass eine Reha direkt zugeordnet wird und der Abstand somit variieren kann?

Kathrin Berger: Es gibt in den meisten Fällen eine Hauptdiagnose. Die weiteren Diagnosen sind meist Nebendiagnosen. Nach der Hauptdiagnose wird die entsprechende Rehaklinik ausgewählt, meist reicht eine ambulante Kur aus. Das entscheidet der Kostenträger.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, Sie haben jetzt noch etwa 30 Minuten Zeit, um weitere Fragen zu stellen...

Moderator: Per Mail erreicht uns soeben eine weitere Frage: Werte Frau Berger. Warum funktioniert nicht die "Verzahnung" von der medizinischen zur beruflichen Rehabilitation? Man wird oft nach einer medizinischen Reha-Kur mit der Berufswahl allein gelassen. Die Vermittlung als Berufskranker ist sehr schwer, wenn man im Leben beruflich nur eine Schiene fährt oder gefahren ist. Ich spreche hier aus Erfahrung bin 55 und darf in meinem Beruf nicht als Landwirt(35 Jahre dort gearbeitet) nicht mehr arbeiten weil ich an einer Lungenfibrose leide.Die Arbeitsvermittlung durch die FAW ist nicht erfolgreich, da ich bisher Stellennangebote bekommen habe in der Pulverbeschichtung von Metallen, Fräsen von Kanälen für eine Elektrofirma, in der Holzindustrie bzw. wo Staub und Gerüche sind, die ich als Lungenkranker nicht ausführen kann.Die FAW hat mir offenbart, daß eine Umschulung nicht möglich ist, bzw. abgelehnt wird. Ich bin ratlos, wer kann mir noch weiter helfen?

Kathrin Berger: Eine berufliche Rehamaßnahme wird dann durchgeführt, wenn Sie in ihrer zuletzt verrichteten Tätigkeit aufgrund ihres Gesundheitszustandes nicht mehr tätig sein können. Wie ich ihrer Anfrage entnehme, haben Sie diesbezüglich auch einen positiven Bescheid erhalten. Sie sind ein Rehafall und haben eine Maßnahme bei der FAW. Dort sollte anhand ihres Leistungsbildes geprüft werden, welche Tätigkeiten noch verrichtet werden können bzw. welcher Arbeitgeber sich bereit erklärt, Sie als Rehafall zu testen, später eventl. einzustellen. Es sollte immer eine Tätigkeit gesucht werden, die für Sie leidensgerecht ist.

Moderator: Noch eine Frage, die im Vorfeld per Mail bei uns eingegangen ist: Sehr geehrte Frau Berger. Mein Mann war vom 29.12.2011 bis 17.04.2012 in Pulsnitz zur Reha-Kur nach einer schwerwiegenden OP (Halswirbel-Riss). Es folgten 3 OP`s und anschließend an den Krankenhausaufenthalt sofort die Reha-Kur. Ab 17.04. ist er wieder zu Hause. Derzeit erhält er Ergo- und Physiotherapien zu Hause, da er nach der OP querschnittsgelähmt ist! Von Seiten der Krankenkasse erhielten wir die Auskunft, dass erst in 4 !!!! Jahren die Möglichkeit zur Beantragung einer nächsten Kur besteht. Die Reha-Kliniken selber geben andere Auskünfte dazu. Weiterhin erfuhren wir von der Möglichkeit einer ambulanten Kur, wo die Möglichkeit bestünde, jeden Tag von morgens bis abends zur Behandlung gefahren zu werden. Nun konkrete Fragen unsererseits: Wie oft hat man die Möglichkeit (bzw. gesetzlich geregelt) eine Reha-Maßnahme in Anspruch zu nehmen (d. h. aller wie viel Jahre?) Wir haben auch Informationen, dass aller 2 Jahre (Renten- und Krankenversicherungsträger) eine Kur- bzw. Reha zustünde? Für welchen Zeitraum (3,6,8 Wochen sind diese Kuren)? Welchen Einfluss hat man selbst auf den Aufenthaltsort? Wie erhält man eine ambulante Kur. Bestünde momentan die Möglichkeit diese im Anschluss gleich durchzuführen?

Kathrin Berger: Eine medizinische Rehamaßnahme über den Rententräger ist grds. nach 4 Jahren möglich. Sollte sich der Gesundheitszustand verschlechtert haben, besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Antragstellung. Eine Rehamaßnahme wird je nach Diagnose grds. für 3 Wochen genehmigt. Wenn Sie eine ambulante Reha wünschen, sollten Sie das im Antrag angeben. Einen Einfluss auf den Aufenthaltsort haben Sie nicht, je nach Diagnose wird die entsprechende Rehaklinik gewählt. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, im Anschluss eine erneute Kur zu beantragen, wird aber mit Sicherheit abgelehnt.

Moderator: Andreas Fietz hat eine weitere Anmerkung.

AndreasFietz_Auerbach: Tipp an die Dame aus dem Schichtbetrieb - Eine Reha dient nicht nur der Verbesserung des Gesundheitszustandes sondern auch wenn man dadurch eine Gefährdung des Gesundheitszustandes und der Erwerbsfähigkeit abwenden kann. Von daher würde ich mich mit dieser Begründung nicht abgeben. sie sollte sich hier an einen Sozialverband oder an einen Fachanwalt wenden. Die beschriebene Tätigkeit ist keinesfalls leicht und ist mit potentiell toxischen Stoffen verbunden. Aus dieser Sicht heraus würde ich diese willkürliche Entscheidung angehen. Gegebenenfalls mit einer Klage beim Sozialgericht.

Moderator: Soeben erreicht uns noch eine Frage per Mail: Sehr geehrte Frau Berger, seit dem 16.03.2012 bin ich bereits dauerhaft krankgeschrieben zuhause aufgrund einer mittelschweren Depression. Ich selbst habe nun 3 Jahre lang mehrere Möglichkeiten versucht, ein Therapieversuch, Supervision, Coachinggespräche, Yogakurse (alles selbst bezahlt, weil man ja nicht krank sein will!!), dann kam eine Überweisung zum Therapeuten. 25 Sitzungen in 2010 bis 2011 brachten keinen Erfolg, eher belastete mich der Zeitdruck neben der Arbeit noch mehr. Im November 2011 beantragte ich dann selbst eine Kur bei der Deutschen Rentenversicherung Bund. Ablehnung! Grund: es fehlt eine regelmäßige ambulante nervenärztliche Mitbehandlung/Richtlinienpsychotherapie oder eine ambulante nervenfachärztliche Therapie. Zu einem Einspruch war ich körperlich und nervlich nicht in der Lage, somit verstrich die Frist, obwohl mich meine Hausärztin darauf hinwies. Zudem frage ich mich dann, warum die Hausärztin mich nicht schon eher zu einem Nervenarzt überweisen hat, dieser sollte die Vorgehensweise bei Reha-Anträgen doch wohl bekannt sein. Nun habe ich einen sehr angenehmen Nervenarzt (Neurologe/Psychiater/Psychotherapeut) gefunden nach ewigen Wartezeiten und einem weniger netten Termin. Dieser hat nun letzte Woche erneut einen Antrag auf eine psychosomatische Kur gestellt, da er meint, wir müssen nun schnell handeln, sonst wird es noch schlimmer. Arbeiten gehen darf ich natürlich nicht. Nun meine Fragen: Was kann ich tun, wenn der Antrag erneut abgelehnt wird? Was muss ich weiterhin beachten bei der Antragstellung, eventuell auch gegenüber der Krankenkasse und dem Arbeitgeber? Gibt es noch andere Möglichkeiten eine Reha zu beantragen?

Kathrin Berger: Sie haben nur die Möglichkeit, sollte wieder eine Ablehnung erfolgen, in Widerspruch zu gehen. Dort wird geprüft, ob es zu einer anderen Entscheidung kommen würde. Wenn sie noch im Berufsleben stehen, ist der Rentenversicherungsträger zuständig. Die Anträge erhalten Sie in jeder Auskunfts- und Beratungsstelle. Beachten müssen Sie nichts weiter, dem Arbeitgeber sollten Sie nach Bescheiderteilung mitteilen, dass Sie einen Bewilligungsbescheid erhalten haben. Privat können Sie viele Möglichkeiten nutzen, gesetzlich nur über Rententräger oder Krankenkasse.

Moderator: Liebe Chatteilnehmer, unser heutiger Expertenchat ist nun zu Ende. Zuvor bereits herzlichen Dank an alle, die sich beteiligt haben - zudem verabschiedet sich unsere Expertin Frau Kathrin Berger. Das Chatprotokoll wird am Nachmittag unter www.freiepresse.de/chat_Reha nachzulesen sein. Gern verweisen wir auch auf unsere Kollegen der Ratgeber-Redaktion, die heute zeitgleich ein Telefonforum zum Thema veranstaltet haben. Die Auswertung wird auf der Seite "Ratgeber" am Samstag veröffentlicht.

 
erschienen am 13.06.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
0
(Anmeldung erforderlich)
Das könnte Sie auch interessieren
 

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
Ärztliche Notdienste

Apotheken und Ärzte der Region

Manchmal muss es schnell gehen. Notrufe und Notdienste der Apotheken und Ärzte von Annaberg bis Zwickau finden Sie hier.

weiter lesen
 
Ratgebertelefon

Montag bis Freitag 10 bis 12 Uhr

Hotline: 0371 65 65 65 65

Postanschrift: Freie Presse Ressort Ratgeber/ Service Postfach 261, 09002 Chemnitz

Fax: 0371 65617047

E-Mail: ratgeber@freiepresse.de

(keine Rechtsberatung)

 
 
Shop-Tipp

Plauen • Germany

Erstmalig geschlossene Darstellung der 14 Luftangriffe auf die Stadt und ihre Auswirkungen
 
Shop-Tipp

Jana Büchner

Lieder von Mozart, Schubert, Lewy, Mendelssohn Bartholdy und Hensel Die vorliegend im September/Oktober 2011 eingespielte CD ist ein Kleinod als...
 
 
 
 
 
 
 
 
Blumen versenden

Traumhafte Frühlingszeit

Machen Sie einem lieben Menschen eine Freude und überraschen Sie ihn mit schönen Frühlingsblumen.

weiter lesen