Foto: dapd

Neue Regeln für das Kindergeld

Einkommensgrenze fällt 2012

Berlin (dapd). Volljährige Kinder bekommen ab 1. Januar 2012 leichter Kindergeld. Insbesondere junge Erwachsene, die während der Wartezeit auf Ausbildungs- oder Studienplatz jobben, profitieren von der Neuregelung durch das "Steuervereinfachungsgesetz 2011": Die bislang geltende Einkommensgrenze von 8.004 Euro pro Jahr, ab der kein Anspruch auf Kindergeld mehr bestand, ist gestrichen. Auch volljährige Kinder in Berufsausbildung und Studium müssen keine Einkommensgrenze mehr beachten.

Jugendliche, die nach einer ersten abgeschlossenen Berufsausbildung einen zweiten Abschluss machen wollen, bekommen das Kindergeld ebenfalls unter erleichterten Voraussetzungen. Sie dürfen während der Zweitausbildung oder beispielsweise der Wartezeit auf einen Master-Studienplatz unbegrenzt viel verdienen. Allerdings darf die Arbeit nicht zur Hauptsache werden: Während Volljährige ohne ersten Abschluss auch einer Vollzeittätigkeit nachgehen können, gilt mit erstem Abschluss - beispielsweise nach dem Bachelor - eine Arbeitszeitgrenze von 20 Stunden pro Woche.

Für maximal zwei Monate pro Jahr darf die Arbeitszeit über 20 Wochenstunden hinausgehen. Wichtig ist aber, dass die Arbeitszeitgrenze auf das ganze Jahr gerechnet eingehalten wird.

Arbeiten volljährige Kinder mit erstem Abschluss mehr als 20 Stunden pro Woche, verlieren sie anders als bei der bisherigen einkommensabhängigen Regelung nicht mehr den Kindergeldanspruch für das Gesamtjahr. Vielmehr bekommen sie Kindergeld für die Monate, in denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt waren. Wer beispielsweise in den Semesterferien für drei Monate einen Vollzeitjob hat, bekommt für die verbleibenden neun Monate des Jahres dennoch Kindergeld.

Ausgenommen von der Arbeitszeitgrenze sind volljährige Studenten, die einen sogenannten Vorbereitungsdienst absolvieren. Zu dieser Gruppe zählen beispielsweise Referendare, die sich auf das juristische Staatsexamen oder die Examensprüfung im Lehramt vorbereiten.

Kindergeld gibt es zudem auch dann, wenn ein Studium unterbrochen oder abgebrochen wird. Voraussetzung ist allerdings, dass nicht schon ein erster Ausbildungsabschluss vorliegt. Der Anspruch auf Kindergeld endet in der Regel am 25. Geburtstag. Für Kinder, die bereits eine Ausbildung gemacht haben und arbeitsuchend gemeldet sind, gibt es nur bis 21 Jahren Kindergeld.

Weitere Informationen zu Erwerbstätigkeit und Kindergeldanspruch gibt das Bundesfinanzministerium (BMF-Schreiben vom 7. Dezember 2012, Aktenzeichen: IV C - S 2282/07/0001-01).

 

 
erschienen am 02.01.2012
© Copyright dapd Nachrichtenagentur GmbH
 
Kommentare
0
(Anmeldung erforderlich)

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
Ärztliche Notdienste

Apotheken und Ärzte der Region

Manchmal muss es schnell gehen. Notrufe und Notdienste der Apotheken und Ärzte von Annaberg bis Zwickau finden Sie hier.

weiter lesen
 
 
Shop-Tipp

Die Jungen Tenöre

Seit 1997 gibt es Die Jungen Tenöre ? eine Ewigkeit, wenn man die Halbwertszeit anderer Gesangsformationen betrachtet, die seitdem gekommen und...
 
Shop-Tipp

Erlebnistour: Spreewald - eine kulinarische Reise

Diese Erlebnistour wird Ihnen schmecken: Im Juli geht es auf knackig, genussvolle Tour in den Spreewald. Ziel ist eines der ersten Gurkenfelder....
 
Shop-Tipp

Dampfponys

Schmalspurbahnen gab es im Trabbiland verteilt über die ganze Republik. Neben den bekannten im Harz, schnauften die ?Dampfponys? u.a. auch durchs...
 
 
 
 
 
 
 
 
Blumen versenden

Für sonnige Gemüter

Machen Sie einem lieben Menschen eine Freude. Schnell und einfach Blumengrüße innerhalb Deutschland verschicken. Auf Wunsch mit persönlichem Grußkärtchen.

weiter lesen
 
 
 
 
 
Webtipps