Es wird ernst: So funktioniert die Rente mit 67
Das reguläre Renteneintrittsalter wird ab diesem Jahr verschoben - Schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2031
Berlin. Ab diesem Jahr wird es ernst mit der Rente mit 67: Das Gesetz sieht vor, dass sich ab 2012 das reguläre Renteneintrittsalter pro Jahr zunächst um einen Monat nach hinten schiebt, ab 2024 sind es dann sogar pro Jahr zwei Monate. Der Renteneintritt verschiebt sich damit für Neurentner schrittweise nach hinten, bis er im Jahr 2031 bei 67Jahren liegt. Betroffen sein werden dann alle Rentenbezieher ab dem Jahrgang 1964. "Freie Presse" beantwortet die Fragen.
Was gilt für die neuen Rentner in diesem Jahr?
Für 2012 bedeutet die Neuregelung, dass die 1947 Geborenen bis einen Monat nach ihrem 65. Geburtstag arbeiten müssen, um in den Genuss ihrer vollen Rente zu kommen. Es wird aber auch weiter möglich sein, gegen Abschläge früher in Rente zu gehen, und zwar ab dem 63. Lebensjahr. Voraussetzung dafür sind allerdings 35 Versicherungsjahre. Dabei gilt: Für jeden Monat vorgezogenen Ruhestands werden lebenslang 0,3Prozent von der Altersrente abgezogen. Das ist für die Neurentner in diesem Jahr nur ein geringer Einschnitt, für folgende Jahrgänge erhöhen sich die Abschläge aber erheblich. Weil auch künftig ein Renteneintritt ab 63 Jahren möglich sein wird, summiert sich der Abschlag im Laufe der Jahre erheblich. Jene, für die das Eintrittsalter 67 gilt, die aber schon mit 63 Jahren zu arbeiten aufhören, müssen dann Einbußen von 14,4Prozent hinnehmen.
Was gilt für langjährig Versicherte?
Dafür gibt es eine Neuregelung. Menschen, die besonders lange gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse gezahlt haben, müssen künftig nicht bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Erfüllen sie eine Wartezeit von 45 Jahren, können sie auch weiter mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Für sie wird auf Antrag die neue "Rente für besonders langjährig Versicherte" gezahlt. Für die Wartezeit werden angerechnet: -Pflichtbeitragszeiten aus einer Beschäftigung, -Pflichtbeitragszeiten aus selbst ständiger Tätigkeit und -Zeiten der Kindererziehung bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
Wie viele Menschen sind von der Neuregelung betroffen?
Grundsätzlich gilt die verlängerte Lebensarbeitszeit in diesem Jahr für alle, die 2012 das 65. Lebensjahr erreichen. Das sind Schätzungen zufolge rund 1,2 Millionen Menschen. Die Zahl jener, die tatsächlich von der Neuregelung betroffen sind, dürfte aber deutlich niedriger ausfallen. Denn schließlich arbeiten längst nicht mehr alle mit 65 Jahren. Viele Senioren hören mit 63 auf und nehmen die Abschläge in Kauf. Dem jüngsten Rentenbericht der Bundesregierung zufolge lag bei den 60- bis 64-Jährigen 2009 die Quote der Erwerbstätigen bei 41,5Prozent.
Was ist die gesetzliche Grundlage für die Änderungen?
Das Gesetz zur Rente mit 67 war im März 2007 von der damaligen Großen Koalition aus Union und SPD beschlossen. Damit soll langfristig der Anstieg des Rentenbeitrags gedämpft werden. Das Gesetz enthält eine Überprüfungsklausel. Demnach muss regelmäßig geprüft werden, ob es die Arbeitsmarktlage für Ältere tatsächlich erlaubt, das Renteneintrittsalter anzuheben.