In Karlsruhe - auf dem Foto das Schloss - hat der Bundesgerichtshof seinen Sitz.
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Experten kritisieren die Flucht vor Grundsatzurteilen
Versicherungen, Banken, und anderen Großunternehmen soll es erschwert werden, Entscheidungen beim Bundesgerichtshof zu verhindern
Hamburg. Versicherungsombudsmann Prof. Günter Hirsch macht sich für den Verbraucherschutz stark. Auf einer Veranstaltung des Bundes der Versicherten (BdV) in Hamburg forderte er den Gesetzgeber auf, die Zivilprozessordnung zuändern. Systematisch würden ganze Wirtschaftsbranchen immer häufiger die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zum Nachteil der Kunden missbrauchen. "Die Unternehmen verhindern Grundsatzurteile dadurch, dass sie kurz vor Urteilsverkündung die Forderung des einzelnen Kunden befriedigten oder die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurücknehmen", erläuterte Hirsch. Das ist derzeit noch legitim, schwächt aber den Verbraucherschutz.
Möglich wird dies, weil der BGH den Parteien frühzeitig mitteilen muss, wie das Urteil wahrscheinlich ausgehen wird. Vor allem in der Versicherungswirtschaft häuften sich solche Fälle. So hätten die Assekuranzen beispielsweise jüngst Urteile verhindert, in denen es um die Zulässigkeit von Ratenzahlungen, die Falschberatung beim Abschluss von Lebensversicherungen oder die Angemessenheit hoher Abzüge nach Kündigung ging. Bei Entscheidung durch den BGH hätten Millionen von Versicherten ihre Rechte sofort durchsetzen können. In allen Fällen soll es um Milliarden Euro von Rückzahlungsansprüchen der Kunden gehen. Nun müssen sie mühselig und mit hohem Kostenrisiko im Einzelfall klagen.
Eines der aktuellsten Beispiele war der Streit um die Falschberatung einer Lebensversicherten der britischen Clerical Medical. Die Betroffene hatte 2002 eine Fondspolice abgeschlossen, die über einen Kredit finanziert werden sollte. Die Rendite aus der Versicherungspolice reichte aber bei weitem nicht aus, den Kredit zurückzuzahlen. Clerical Medical zog kurz vor der für den 8. Februar angesetzten Verhandlung vor dem BGH die eigene Revision zurück (Az.: IV ZR 269/10). Die Entscheidung des OLG Dresden (Az.: 7 U 1358/09), in dem Clerical Medical zu Schadenersatz verurteilt wurde, wurde damit rechtskräftig. Somit wird die fehlerhafte Aufklärung des Finanzvermittlers der Assekuranz zugerechnet. Die Versicherung spricht "von besonderen Umständen", der Vermittler sei nicht hinreichend ausgebildet gewesen. Möglicherweise hätte ein BGH-Urteil aber auch eine Wirkung auf Fondspolicen deutscher Lebensversicherer gehabt. Dem widerspricht der Versicherungsverband: "Der Einzelfall ist nicht repräsentativ. Eine Relevanz für die gesamte Branche sehen wir daher nicht", sagte ein Sprecher.
Dem Versicherungsombudsmann sind in diesen Fällen die Hände gebunden. "Nach der Verfahrensordnung darf ich Verbraucherbeschwerden von grundsätzlicher Bedeutung nicht entscheiden", kritisierte Hirsch. Viele Kunden kämen somit jahrelang nicht zu ihrem Recht. Hirsch forderte daher den Gesetzgeber auf, das Zulassungsverfahren für Revisionen zum BGH zu reformieren. So soll der BGH künftig in Ausnahmefällen auch dann eine Entscheidung treffen dürfen, wenn eine Partei aus dem Verfahren aussteigen will. Die neue Kompetenz des BGHs soll dann gelten, wenn das Urteil von großem Interesse für die Allgemeinheit ist, viele Verbraucher betrifft und eine klare Entscheidung gefällt werden kann. Der Versicherungsombudsmann verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht bereits in einem grundsätzlichen Fall entschieden habe, obwohl der Beschwerdeführer während des Verfahrens verstorben sei. "Eine solche Rechtsfortbildungskompetenz hat der BGH aber nicht", so Hirsch. Daher müsse der Gesetzgeber tätig werden.
Auch der Bund der Versicherten fordert eine Änderung der "ärgerlichen Praxis". Dessen Chef Axel Kleinlein sagt: "Damit verhindern die Versicherer ihre Zahlungen in all den anderen, manchmal Hunderten von Fällen, die einen vergleichbaren Sachverhalt betreffen. Der Gesetzgeber muss eine Änderung zum Schutz der Verbraucher vornehmen." Dafür machen sich auch andere Juristen stark, so etwa Prof. Christoph Brömmelmeyer von der Europa-Universität Viadrina (Frankfurt/Oder).