Ab 2013 werden die Rundfunkgebühren pro Wohnung erhoben. Vor allem Studenten und Selbstständige können sparen.
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GEZ: In Studenten-WGs zahlt nur noch einer
Ab Januar 2013 gelten neue Rundfunkbeiträge
Chemnitz. Gerade in studentischen Kreisen sorgt die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) nicht immer für Freude. Wer kein Bafög bekommt, muss zahlen. So kommt es vor, dass in einer typischen Vierer-WG alle Bewohner die volle Rundfunkgebühr löhnen. Das macht derzeit pro Monat insgesamt über 70 Euro. Ab 2013 können Studenten sparen. Sie gehören zu denjenigen, die von der Umstrukturierung der Rundfunkgebühren, die ab Januar Rundfunkbeiträge heißen, profitieren.
Kosten werden in der WG geteilt
Zukünftig gilt: eine Wohnung, ein Beitrag. Dabei kommt es nicht mehr darauf an, wer welche Geräte hat, sondern nur noch, wer zusammen wohnt. Dabei spielt es allerdings auch keine Rolle mehr, ob man überhaupt einen Fernseher, ein Radio oder einen Computer hat. Wer eine Wohnung hat, zahlt Rundfunkbeiträge. Das klingt einfach, kann aber gerade in Studenten-WGs für Ärger sorgen. Denn es muss sich einer finden, auf dessen Namen die Beiträge erhoben werden. "Die anderen können sich mit Verweis darauf abmelden", erklärt Kay Lehmann vom Mitteldeutschen Rundfunk. Wie die Kosten innerhalb der WG dann verteilt werden, sei Sache der Studenten.
Alle Paare zahlen nur einmal
Ähnlich sieht die Situation bei unverheirateten Paaren aus. Auch hier stehen zwei Namen am Klingelschild. Oft wird zumindest für einige Geräte - eigener Computer, Autoradio - doppelt gezahlt, obwohl es bereits jetzt in Sachsen und einigen anderen Bundesländern Sonderregelungen für diese Paare gibt. Ab 2013 gilt aber auch hier einheitlich: nur noch einer muss zahlen. Der Partner kann sich unter Angabe der Teilnehmernummer des anderen bei der Gebührenzentrale abmelden.
Abmeldung ist erforderlich
Wichtig ist, dass die Ersparnisse nicht automatisch eintreten. Wer durch das neue Beitragsmodell entlastet wird und künftig weniger zahlt, muss die Änderung mitteilen", sagt Kay Lehmann. Dabei reicht ein Schreiben an die GEZ in Köln. Wichtig ist, dass die eigene Teilnehmernummer und der Name angegeben wird. Außerdem sollte auch die Teilnehmernummer des Partners beziehungsweise WG-Mitbewohners, über dessen Namen zukünftig der Rundfunkbeitrag gezahlt wird, genannt werden.
Beiträge für Büro fallen weg
"Selbstständige oder Freiberufler, die ihren Arbeitsplatz - ihre Betriebsstätte - in der privaten Wohnung eingerichtet haben, profitieren", sagt Lehmann. Die Gebühren für die Betriebsstätte sind in der Wohnungsabgabe bereits enthalten. Lediglich für betrieblich genutzte Autos fallen zusätzliche Beiträge an. Diese betragen pro Fahrzeug ein Drittel des Rundfunkbeitrags - monatlich also 5,99 Euro.
Monatliche Kosten
Ab 2013 ist der Rundfunkbeitrag nicht mehr an Empfangsgeräte sondern an eine Wohnung gekoppelt. Auch für eine Zweitwohnung fallen Gebühren in voller Höhe an.
Pro Monat müssen 17,98 Euro gezahlt werden. Damit bleiben die Kosten für die meisten Bürger stabil.
Menschen mit Behinderungen müssen ab 2013 anders als bisher Rundfunkbeiträge zahlen. Steht das Merkzeichen "RF" im Schwerbehindertenausweis, kann aber ein Antrag auf Ermäßigung gestellt werden. Dann werden pro Monat 5,99 Euro fällig. Empfänger von Arbeitslosengeld II, Bafög und taubstumme Menschen können weiterhin eine Befreiung beantragen.
Die privaten Autos von allen Bewohnern einer Wohnung sind mit dem Rundfunkbeitrag abgedeckt.
Service
Weitere Informationen zu dem neuen Rundfunkbeitrag ab 2013 finden Sie im Internet.