Letzter prüfender Blick - und ab mit der Steuererklärung in den Briefkasten.
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In neun Tagen muss die Post zum Fiskus
Endspurt für alle, die für 2011 noch ihre Steuererklärung abgeben müssen
Chemnitz. Für viele ist es die gleiche Prozedur wie jedes Jahr: Da versorgt man sich schon frühzeitig beim Finanzamt die Formulare für die Steuererklärung, weil man diesmal alles anders und besser machen und nicht auf den letzten Drücker seine lästige Pflicht erfüllen will. Doch dann geht es auf Ende Mai zu und nicht nur die Schuldenuhr des Bundes der Steuerzahler in Berlin zur öffentlichen Staatsverschuldung ist unbarmherzig weitergelaufen, sondern auch die persönliche Schuld gegenüber dem Fiskus ist noch offen.
Verlängerung ist möglich
Wer jetzt merkt, dass er das unmöglich in den verbleibenden Tagen hinbekommt, sollte vorsorglich oder aber spätestens im Juni, wie die Stiftung Warentest schreibt, eine Verlängerung beantragen. Das geht formlos, allerdings muss der Antrag begründet werden. Wer ohne Verlängerung erst verspätet abgibt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag erhebt, der bis zu zehn Prozent der fälligen Einkommensteuer, maximal jedoch 25.000 Euro betragen kann. Das gilt übrigens auch, wenn der Steuerzahler mit einer Erstattung rechnen kann. Wer dagegen für seine Steuererklärung professionelle Hilfe nutzt, also einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein, hat bis Ende des Jahres Zeit. Diejenigen, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, sondern dies freiwillig tun, können die Papiere noch bis Ende 2015 einreichen.
Neben den althergebrachten Formularen nutzen immer mehr Bürger das Internet, entweder das Ausfüllen und Ausdrucken der Formulare unter finanzamt.de oder aber "Elster", die elektronische Steuererklärung, im Internet unter www.elster.de.
Die Stiftung Warentest gibt in ihrem aktuellen Heft "Finanztest" (6/2012) noch ein paar Last-Minute-Steuertipps, an die man denken sollte: Spenden, Parteibeträge und Kirchensteuern gehören in den Mantelbogen - fast alle senken die Steuerlast. Helfer im Haushalt und private Lasten, zum Beispiel Krankheitskosten, sollten nicht vergessen werden, ebenso wie Beiträge zur Altersvorsorge und für die Krankenkasse. In die Anlage Kind gehören die abzugsfähigen Betreuungskosten. Wer mehr als 1000 Euro Kosten für die Arbeit hatte (zum Beispiel durch die Pendlerpauschale), erhält ebenfalls Geld zurück. Und zu viel gezahlte Abgeltungsteuer gehört in die Anlage KAP.
Erklärung bei Arbeitslosigkeit
Regelmäßig stellt sich die Frage, ob sich für Arbeitslose eine Steuererklärung lohnt. Zunächst: Gab es im Jahr Lohnersatzleistungen (Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld) von über 410 Euro, ist eine Steuererklärung zwingend. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) schreibt dazu, es kommt darauf an, welche Einkünfte neben dem Arbeitslosengeld vorlagen, schreibt aber, dass es meist vorteilhaft sei, eine Erklärung abzugeben. Ledige in Steuerklasse I oder II zahlen laut NVL nämlich in der Regel zu viel Lohnsteuern, wenn das Arbeitsverhältnis nicht das ganze Jahr über bestanden hat. Die Erstattung falle demnach meist höher aus als in Jahren, in denen keine Lohnersatzleistungen bezogen wurden. Bei Verheirateten komme es auf die gewählte Steuerklassenkombination an. Haben die Partner die Kombination IV/IV gewählt und ist der eine Partner arbeitslos, der andere aber berufstätig, ergäbe sich laut NVL regelmäßig eine Erstattung. Das Gleiche gelte, wenn der Partner mit Steuerklasse III arbeitslos war. Nachgezahlt werden müsste oft im umgekehrten Fall. Auch Werbungskosten helfen bei Arbeitslosigkeit, Steuern zu sparen. Laut NVL kann eine Steuererklärung und Verlustfeststellung für Zeiten der Arbeitslosigkeit mindestens vier Jahre rückwirkend beantragt werden.