Sie haben gut lachen, doch wer im nächsten Jahr in Elternzeit geht, könnte Einbußen haben.
Foto: Patrick Pleul/ZB (Archiv)
Oft weniger Elterngeld ab 2013
Weitgehend unbemerkt hat der Bundesrat im Juli eine gesetzliche Änderung beim Elterngeld gebilligt
Berlin. Ziel der Neuregelung beim Elterngeld sollte es sein, die Berechnung zu vereinfachen und das Elterngeld dadurch schneller auszuzahlen. Doch die Neuregelung bringe keine Erleichterung, sondern in vielen Fällen finanzielle Nachteile, erläutert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). Die Einbußen machten für Arbeitnehmer schlimmstenfalls bis zu 100 Euro und mehr im Monat aus, hat NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft errechnet. Wer 2013 Nachwuchs erwartet, sollte sich sehr früh, spätestens sieben Monate vor dem Geburtstermin, um die Weichenstellung fürs Elterngeld kümmern.
Bis Jahresende können angehende Eltern noch relativ leicht selbst ausrechnen, was sie an Zuschüssen erwartet. Für ihr Neugeborenes bekommen sie 65 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, höchstens 1800Euro/Monat.
Für Arbeitnehmer ist die Rechnung einfach: Sie schnappen sich ihre Gehaltsabrechnungen und nehmen den Nettolohn nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur Grundlage. Zusätzlich geht noch ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags ab. Urlaubs- und Weihnachtsgeld bleiben außen vor. Grundsätzlich gilt: Je mehr Netto, desto mehr Elterngeld.
Im neuen Jahr zählt das Brutto
Ab 2013 muss anders gerechnet werden. Künftig wird der Bruttolohn für die bis zu 14 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Die tatsächlichen Abzüge auf der Lohnabrechnung zählen nicht mehr. Stattdessen zieht der Staat vom Brutto neue Pauschalsätze ab, insgesamt 21 Prozent für Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dieser Wert liegt aber um rund einen halben Prozentpunkt über den aktuellen Beitragssätzen. Folge: Das so berechnete Netto ist geringer - und damit auch das Elterngeld.
Auf den ersten Blick schlägt die Gesetzesänderung erst einmal nur marginal durch: Bei einem Bruttolohn zwischen 2000 und 3000 Euro schrumpft das Elterngeld um sieben bis zehn Euro im Monat, wie Steuerfachmann Rauhöft vorrechnet.
Viel stärker noch wirkt sich das neue Gesetz bei der Lohnsteuer aus, die vom Brutto abzuziehen ist. Dafür ist die Lohnsteuerklasse wichtig, die die betreuende Mutter respektive der Vater in den vorangegangenen Monaten am längsten hatte. Grundsätzlich gilt zwar weiter: Verheiratete können mit einem cleveren Wechsel der Steuerklasse in der Schwangerschaft das Nettoeinkommen nach oben schrauben. Das bringt bestenfalls einige Hundert Euro mehr im Monat.
Künftig nutzt der legale Trick aber nur noch dann etwas, wenn der Umstieg in eine andere Steuerklasse mindestens sieben Monate vor der Geburt passierte, wie Rauhöft erläutert. "Am besten schon bei Kinderwunsch wechseln, so verrückt es klingt, das bringt am meisten Geld", rät Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband. Das bedeutet aber auch: Angehende Eltern müssen sich viel früher als bisher entscheiden, wer zu Hause bleibt.
Verpasst das Ehepaar den Umstieg in den ersten Schwangerschaftswochen, gilt die ungünstigere Steuerklasse. So gehen einer Mutter, die 2000 Euro brutto im Monat hat und erst fünf statt sieben Monate vor dem Geburtstermin von Klasse IV auf III wechselt, 59 Euro monatlich durch die Lappen, wie die NVL-Berechnung zeigt. Hatte sie zuvor Steuerklasse V und geht dann in die III, büßt sie gar 114Euro ein.