Gefragte Reserve: Wohnraum unterm Dach.
Foto: Uwe Strachovsky/bep
Zulage hilfreich für Ausbau
Auch Geld aus einem Riester-Vertrag kann genutzt werden
Berlin. Die staatliche Eigenheimrente gibt es auch für einen Dachausbau oder andere Umbauten an bestehenden Gebäuden. Durch die baulichen Veränderungen muss neuer, bisher nicht vorhandener Wohnraum geschaffen werden. "Allerdings", so Alexander Nothaft vom Verband der Privaten Bausparkassen, "geht diese Rechnung nur auf, wenn der neu entstandene Wohnraum vom Zulagenberechtigten selber genutzt wird. Ist es hingegen geplant, das Dachgeschoss zu vermieten, gibt es die Zulagen vom Staat nicht." Sicherheitshalber, so empfiehlt er, sollte man deshalb die Details vor Baubeginn mit dem Baufinanzierer beziehungsweise dem Bausparberater besprechen.
Zur Finanzierung lässt sich ein Wohnriester-Bausparvertrag nutzen oder ein Riester-Darlehen. Ersterer eignet sich dann, wenn der Immobilienbesitzer den Umbau nicht sofort, sondern eher mittelfristig in Angriff nehmen will. Auch ein Bausparvertrag, in den die staatlichen Riester-Zulagen fließen, braucht eine bestimmte Ansparzeit bis zur Zuteilung, also dem Zeitpunkt, zu dem das Darlehen zur Verfügung steht. Ein Riester-Darlehen hingegen kann man sofort bekommen.
Abgesehen von der Finanzierung: Wer einen Ausbau des Dachgeschosses plant, sollte sich rechtzeitig beim Bauamt erkundigen, ob die Umbauten genehmigungsfrei durchgeführt werden dürfen, welche Prüfunterlagen und Nachweise man zu erbringen hat oder ob die Behörde eine Baugenehmigung erteilen muss. Auch für Aufenthaltsräume im Dachraum sind Anforderungen per Gesetz definiert.