Muster der elektronischen Gesundheitskarte.
Muster der elektronischen Gesundheitskarte.

Foto: Lennart Preiss/dapd

Foto auf Chipkarte soll Missbrauch verhindern

Bis Ende 2013 soll jeder Versicherte neue Gesundheitskarte haben

Leipzig. Die gesetzlichen Krankenkassen geben Schritt für Schritt die elektronische Gesundheitskarte an die Versicherten aus. Der Gesetzgeber fordert von den Kassen einen möglichst schnellen Austausch der alten Karten. Bis Ende 2013 sollen alle gesetzlich Versicherten die neue Gesundheitskarte haben. Vorher sollten sie ein Foto von sich an die Kasse schicken.

Gerade das Lichtbild soll dazu dienen, besser vor Missbrauch zu schützen. Ohne Bild ist es möglich, dass sich Dritte durch Benutzen fremder Karten kostenlose Leistungen erschleichen, meint Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Bei Verlust kann die Karte künftig außerdem gesperrt werden. Wer bisher noch kein Foto abgegeben hat, braucht nicht zu fürchten, dass er deshalb beim Arzt persönlich zur Kasse gebeten wird. "Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse zahlt der Versicherte Beitrag und hat demzufolge auch Anspruch auf die Leistungen", informiert Verbraucherschützerin Schmidt.

Im ersten Schritt der Einführung werden neben dem Foto nur die Daten gespeichert, die bisher auch auf der alten Karte standen: Versichertenstammdaten wie Geburtsdatum, zuständige Krankenkasse, Adresse und Zuzahlungsstatus des Karteninhabers. Auf der Rückseite findet die Europäische Krankenversicherungskarte Platz. In einem zweiten Schritt soll das elektronische Rezept ermöglicht werden. Der Arzt schreibt seine Verordnung dann auf den Speicherchip der Karte, der Apotheker liest sie mit seinem Lesegerät ein und gibt die verschriebenen Medikamente an den Versicherten ab. Die Planungen laufen dafür. Neben diesen verpflichtenden Elementen ist die geplante Speicherung individueller Notfalldaten freiwillig möglich, zum Beispiel: chronische Krankheiten, Blutgruppe, Allergien.

Die Zusagen der Kassen, dass das Lichtbild geschützt aufbewahrt und nur so lange gespeichert wird, wie es für die Kartenausgaben benötigt wird, sind noch nicht ausreichend, wofür sich die Verbraucherzentrale jedoch stark macht. (sw)

 
erschienen am 25.01.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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