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Gartenhäuser sind oft genehmigungspflichtig

Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen

Berlin (dapd). Wer sich ein Gartenhaus auf sein Grundstück stellen will, sollte zuvor das zuständige Bauamt konsultieren. Das empfiehlt der Verband Privater Bauherren (VPB). Je nach Bundesland gelten unterschiedliche Bedingungen, ab wann aus einer einfachen Blockhütte ein genehmigungspflichtiges Gebäude wird.

Die Landesbauordnungen schreiben nicht nur maximale Grundflächen vor, die ein genehmigungsfreies Haus nicht überschreiten darf, sondern auch, ob an der Grenze gebaut werden darf und ob die Gartenhausbesitzer für den Aufbau eine Statik benötigen. Da kommen unter Umständen zusätzliche Kosten auf den Käufer einer schlichten Blockhütte zu, die den Preis des günstigen Selbstbausatzes in die Höhe treiben.

Der Kunde sollte deshalb schon vor dem Kauf des Gartenhauses bei der zuständigen Behörde klären, welche Genehmigungsunterlagen benötigt werden, oder ob eine pauschale Zulassung des Bausatzhauses möglich ist.

 

 
erschienen am 15.09.2011
© Copyright dapd Nachrichtenagentur GmbH
 
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