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Grundstücksteilung ist amtlicher Vorgang

Vermessungsamt, Baubehörde, Notar und Grundbuchamt müssen einbezogen werden

Berlin (ddp.djn). Wer ein großes Grundstück teilen möchte, der darf nicht einfach einen Zaun über das Gelände ziehen. Eine Grundstücksteilung ist ein amtlicher Vorgang und gesetzlich geregelt. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.

Zunächst muss der Besitzer prüfen, ob die Teilung genehmigungsfähig ist und ob die beiden vorgesehenen Grundstückhälften überhaupt sinnvoll bebaut werden können. Darf die Fläche geteilt werden, muss das Vermessungsamt die beiden neu entstandenen Grundstücke einmessen. Anschließend werden die Vermessungsergebnisse vom Notar beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Dabei fallen Gebühren an, für das Vermessungsamt, die Baubehörde, den Notar und für das Grundbuchamt.

(ddp)

 
erschienen am 05.03.2010
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