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Energieausweis bald mit Klassifizierung

Im nächsten Jahr tritt die novellierte Energieeinsparverordnung in Kraft. Verschärfte Anforderungen für Neubauten und alte Heizungen werden kommen.

Chemnitz. Beim Bauen gelten Standards, um energetische Anforderungen zu erreichen. Grundlage dafür ist die Energieeinsparverordnung (EnEV), deren jüngste Novelle kürzlich beschlossen wurde. Sie wird nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt im Laufe des Jahres 2014 in Kraft treten. Was fürs energiesparende Bauen und Wohnen künftig zu beachten ist, war Thema eines Telefonforums am Dienstag. Nachfolgend ein Überblick.

Welche wesentlichen Neuerungen gibt es bei der neuen Energieeinsparverordnung?

Vor allem für Neubauten werden die Effizienzanforderungen an den Einbau der Heiztechnik sowie die Wärmedämmung angehoben, die jedoch erst 2016 verbindlich werden. Es wird zum Beispiel neue Vorgaben für den Energieausweis geben. Außerdem müssen Konstanttemperatur-Heizkessel - Standard-Heizkessel, die ihre Temperatur nicht der gefragten Heizleistung entsprechend anpassen - nach 30 Jahren Betriebsdauer stillgelegt werden. Diesbezüglich gibt es aber eine Reihe von Ausnahmeregelungen.

Was ist für Neubauten zu beachten?

Kernaussage ist, dass die Effizienzanforderungen für Neubauten um einmalig 25 Prozent des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs für Heizen und Warmwasser angehoben werden. Bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle werden es dann neu durchschnittlich 20 Prozent sein.

Wir wohnen in einem Zweifamilienhaus. In der Einliegerwohnung leben meine Eltern. Müssen wir eine neue Heizung einbauen, unsere ist 15 Jahre alt?

Ihre Anlage fällt noch nicht unter die Pflicht zum Heizungsaustausch. Generell gilt, dass viele - nicht alle - selbst genutzten Ein- und Zweifamilienhäuser davon ausgenommen sind. Hier gilt weiterhin eine Regelung aus der Energieeinsparverordnung 2002 fort. Danach sind Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die am 1. Februar 2002 darin eine Wohnung mindestens selbst genutzt haben, von der Austauschpflicht ausgenommen. Im Falle eines Eigentümerwechsels ist die Pflicht vom neuen Eigentümer innerhalb von zwei Jahren zu erfüllen.

Wir haben das Haus meiner Oma geerbt. Die Zentralheizung stammt aus den 1980er-Jahren, heizt aber noch gut. Wir würden sie so übernehmen, um erst mal ins Haus einzuziehen. Gibt es dort Vorschriften?

Neu ist, dass der Austausch alter Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind bzw. aus Jahrgängen von vor 1985 stammen, vorgeschrieben ist. Bisher galt der Zwangsaustausch für Kessel, die vor 1978 eingebaut wurden. Nicht betroffen sind Brennwertkessel und Niedertemperaturkessel, die einen besonders hohen Wirkungsgrad haben. In der Praxis werden die Kessel durchschnittlich alle 24 Jahre ausgetauscht.

Welche Vorschriften muss ich bei der Modernisierung meines Eigenheimes beachten? Muss ich es erneut dämmen?

Nach der neuen Energieeinsparverordnung ist für Außenbauteile keine Verschärfung vorgesehen. Die bestehenden Anforderungen sind bereits sehr anspruchsvoll.

In absehbarer Zeit verkaufen wir ein geerbtes älteres Haus. Müssen wir einen Energieausweis vorlegen?

Ja. Einen Energieausweis benötigt der Eigentümer einer sogenannten Bestandsimmobilie, wenn er sein Gebäude vermieten, verkaufen oder verpachten will. Es wird mit der novellierten Energieeinsparverordnung eine Pflicht zur Angabe der energetischen Kennwerte eingeführt. Neu ist demnach die Angabe von Energieeffizienzklassen, ähnlich wie bei einem Kühlschrank. Das muss dann auch in Immobilienanzeigen mitgeteilt werden. Diese Angaben sind aber nur für neue Energieausweise Pflicht, die also für ein Wohngebäude nach dem Inkrafttreten der Neuregelung ausgestellt werden. Wenn Sie bereits einen Energieausweis besitzen, gilt dieser weiterhin. Dieser muss allerdings nach Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits zum Zeitpunkt der Besichtigung vorgelegt werden. Bisher konnte er nachgereicht werden. Energieausweise werden u. a. von qualifizierten Energieberatern, Architekten oder Ingenieuren ausgestellt.

Unser Bausparvertrag wird demnächst zuteilungsreif und wir möchten unser Haus sanieren. Allerdings reicht diese Summe nicht aus. Kann man den ausgeschütteten Betrag mit Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) kombinieren?

Ja. Kombinationen aus KfW-Programmen, Bausparverträgen und Hausbankkrediten sind möglich und beliebt. Sprechen Sie mit Ihrem Bausparberater und sichern Sie sich die Fördermittel. Er kümmert sich dann in der Regel um das Gesamtpaket.

Wir möchten unser Haus grundlegend energetisch sanieren, wollen aber erst einmal ein gängiges Konzept erarbeiten, ohne gleich einen Handwerker zu beauftragen. Wie sollen wir vorgehen?

Lassen Sie sich von einem Energieberater unterstützen. Er kennt alle Vorgaben und Standards. Energieberater finden Sie z. B. bei den Verbraucherzentralen, der IHK, der Architekten- und der Ingenieurkammer. Es gibt auch selbstständige, staatlich geprüfte Energieberater. Ein Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums bezuschusst unter bestimmten Voraussetzungen Vor-Ort-Energieberatungen für Ein- und Zweifamilienhäusern mit 400 Euro.

Welche EnEV-Fassung gilt für unser Bauvorhaben? Wir möchten ein Einfamilienhaus bauen.

Maßgeblich ist der Tag, an dem der Bauherr den Bauantrag einreicht. Sollte die EnEV 2014 am 1. Mai 2014 in Kraft treten, fallen alle genehmigungspflichtigen Bauvorhaben, die bis Ende April 2014 eingereicht werden, unter die noch aktuelle EnEV 2009. Das Bauvorhaben erfüllt dann noch alle gültigen Anforderungen. Die verschärften Neubau-Anforderungen gelten ab 1. Januar 2016. Für den Zeitraum dazwischen gilt: Wenn der Bauherr den Bauantrag nach Inkrafttreten der neuen EnEV und bis spätestens 31. Dezember 2015 einreicht, gelten die kommenden Verschärfungen noch nicht.

Ich wohne in einem denkmalgeschützten Haus. Bin ich zu einer Dämmung verpflichtet?

Zunächst einmal: Es gibt keine gesetzliche Anordnung, dass Sie dämmen müssen. Wenn der Putz jedoch erneuert werden muss, müssen Sie grundsätzlich dämmen. Ausnahmen bilden wie in Ihrem Fall denkmalgeschützte Gebäude oder Fachwerkhäuser. Möglich wäre hier eine Dämmung der oberen Geschossdecke. Wichtig ist, dass das Klima im Haus erhalten bleibt und es nicht durch entstandene Wärmebrücken zu Schimmel und zu viel Feuchtigkeit kommt. Wenn am Fundament Maßnahmen geplant sind, muss unbedingt der Erhalt der Statik gesichert sein. Lassen Sie sich von einem Architekten unterstützen.

Wann werden Niedrigstenergie-Häuser als Standard gefordert?

Ab dem Jahr 2021 müssen alle Neubauten als Niedrigstenergiegebäude errichtet werden. Die konkreten Vorgaben hierzu werden rechtzeitig, aber frühestens bis Ende 2018 für alle Neubauten festgelegt.

Wir planen den Bau eines Eigenheims. Wie hoch ist die angestrebte Energieersparnis nach der neuen EnEV und was müssen wir beachten? Kann man sich das als privater Bauherr noch leisten und ist der Dämmaufwand noch wirtschaftlich vertretbar?

Ab dem 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen bei Neubauten nochmals angehoben. Durch effiziente Haustechnik soll der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmeverlust um durchschnittlich 20 Prozent durch Dämmung der Gebäudehülle gesenkt werden. Dieser Aufwand wird noch als wirtschaftlich vertretbar eingestuft.

Ich möchte als Mieter in ein bisher nur geplantes Mehrfamilienhaus unserer Wohnungsgesellschaft einziehen. Steigen die Mieten durch die erhöhten Anforderungen auch oder zählen weiter nur Angebot und Nachfrage?

Um die verschärften energetischen Anforderungen zu realisieren, ist grundsätzlich auch mit steigenden Baukosten zu rechnen. Diese geschätzten acht Prozent verteuern die Mieten entsprechend. Sicherlich sparen Sie in der neuen Wohnung dann auch bei den Heizkosten, aber völlig ausgeglichen wird die erhöhte Kaltmiete damit nicht.

Werden Hauseigentümer finanziell unterstützt, wenn sie beim Heizungsaustausch auf erneuerbare Energien setzen?

Die neue Energieeinsparverordnung verlangt, dass alte Heizungen, die vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden, ausgetauscht werden. Wer seine Heizung modernisieren und einen alten Öl- oder Gaskessel ersetzen muss, sollte erneuerbare Energien nutzen. Mit einer modernen Ökoheizung wie z. B. einer Wärmepumpe, Solarthermieanlage oder einem Pelletkessel sind Eigenheimbesitzer unabhängig von Öl oder Gas. Außerdem senken sie ihre Betriebskosten und helfen nebenbei der Umwelt. Der Staat unterstützt die Heizungsumstellung auf erneuerbare Energien mit interessanten Zuschüssen. So fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle solarthermische Anlagen, Biomasseanlagen sowie effiziente Wärmepumpen auch in Ein- und Zweifamilienhäusern. Der Zuschuss für eine Solarthermieanlage beträgt mindestens 1500 Euro, für einen Pelletkessel mindestens 2.400 Euro und für eine Wasser/Wasser-Wärmepumpe mindestens 2800 Euro. (lu)

Service

Unabhängigen Rat bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale, Telefon 0800 809802400 (kostenfrei) bzw. an einem der Standorte in Sachsen. www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt die Schaffung von Wohneigentum und das energieeffiziente Bauen und Sanieren. Kredite vermittelt die Hausbank, Zuschüsse direkt die KfW. Infos im Internet und am kostenfreien Servicetelefon 0800 5399002. www.kfw.de

Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien erhält man über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Im Internet gibt es Informationen zu Konditionen und Antragsmodalitäten. Das Bafa unterstützt die Energieberatung vor Ort. www.bafa.de

Die Deutsche Energie-Agentur hat qualifizierte Energieberater gelistet. www.energie-effizienz-experten.de

Anbieterunabhängige Beratung zu energetischen Fragen und Informationen über Fördermittel, auch Programme in Sachsenn bietet die Sächsische Energieagentur, Telefon 0351 49103179. www.saena.de

 

 

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