Stromverbrauch gestiegen? Rechnung zu hoch? Dann sollte man auch über einen Anbieterwechsel nachdenken. 
Stromverbrauch gestiegen? Rechnung zu hoch? Dann sollte man auch über einen Anbieterwechsel nachdenken.

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Vor dem Anbieter-Wechsel gründlich informieren

Energieversorger haben auch für das neue Jahr Preiserhöhungen angekündigt

Chemnitz. Energie wird auch im neuen Jahr nicht billiger. Verbraucher sollten die Preise kritisch unter die Lupe nehmen und gegebenenfalls den Anbieter wechseln, raten Experten. Nach einer aktuellen Analyse des unabhängigen Verbraucherportals toptarif.de zu den bundesweiten Strom- und Gaspreisentwicklungen haben zum Jahreswechsel 139 Stromversorger konkrete Strompreiserhöhungen für 2012 von bis zu 14,6 Prozent angekündigt. Für Gaskunden steigen die Preise bei mindestens 83 Unternehmen im Januar und Februar um bis zu 21,8 Prozent. Von den bislang feststehenden Energiepreiserhöhungen für 2012 sind bereits mehr als acht Millionen Haushalte betroffen. "Angesichts des anhaltend hohen Ölpreisniveaus ist über den Jahresbeginn hinaus mit weiteren Gaspreiserhöhungen zu rechnen", erklärt Daniel Dodt von toptarif.de.

Auch hinsichtlich der Strompreise ist laut Dodt im Frühjahr viel Bewegung am Markt zu erwarten. So habe ein Großteil der Versorger die genaue Festlegung der ab 2012 gültigen "Sonderkunden-Umlage" abgewartet und kalkuliere nun die Preise für dieses Jahr. Das heißt: Im Rahmen einer neuen Regelung können sich energieintensive Betriebe ab 2012 komplett von der Zahlung der Netzentgelte für Strom befreien lassen. Diese können dann laut Stromnetzentgeltverordnung auf alle anderen Endkunden, vorrangig Haushalts- und Gewerbekunden, umgelegt werden. Für das Jahr 2012 sind das 0,151 Cent pro Kilowattstunde. Wer sich mit dem Gedanken des Wechsels trägt, sollte Folgendes beachten:

Grundversorgung ist gesichert

Bei einer Vielzahl von Anbietern und Tarifen in Deutschland hat der wechselfreudige Verbraucher die Qual der Wahl. Viele scheuen den Anbieterwechsel aber aus Angst vor einem möglichen Versorgungsloch. Tatsächlich braucht das allerdings niemand zu befürchten: "Aufgrund der gesetzlichen Versorgungspflicht (Paragraf 36 Energiewirtschaftsgesetz) in Deutschland wird der Verbraucher niemals ohne Strom oder Gas dastehen. In diesem Fall würde der örtliche Anbieter automatisch einspringen. Dieser gewährleistet jedem Haushalt eine Grundversorgung - vorausgesetzt natürlich, dass der Haushalt auch bezahlen kann", weiß Anne Kronzucker, Juristin der DAS-Rechtsschutzversicherung.

Wer über einen Wechsel nachdenkt, sollte anhand aktueller Rechnungen zunächst den bisherigen Strom- oder Gasverbrauch in seinem Tarif (bestehend aus Grund- und Verbraucherpreis) sowie die dafür anfallenden Kosten ermitteln. Anschließend ist es ratsam zu überprüfen, ob der bisher gewählte Tarif noch sinnvoll ist. Vielleicht hat sich die häusliche Situation geändert und es muss mit einem stärkeren oder niedrigeren Verbrauch gerechnet werden. Für Singles und Paare, die wenig verbrauchen, empfiehlt sich zum Beispiel ein Tarif mit niedrigem Grundpreis pro Monat und etwas höherem Verbraucherpreis. Für eine Großfamilie mit hohem Verbrauch ist die umgekehrte Vorgehensweise ratsam. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft rät, sich vor einem Lieferantenwechsel bei dem bisherigen Versorger über passendere Angebote zu informieren. Jeder Strom- und Gasversorger in Deutschland biete unterschiedliche Tarife an, die auf die speziellen Anforderungen von bestimmten Kundengruppen zugeschnitten seien. Ein Vergleich lohne sich, so der Branchenverband. Durch Verbraucherportale oder kostenlose Service-Hotlines können Verbraucher schnell und unkompliziert verfügbare Strom- und Gasanbieter vergleichen und kostenlos zu günstigen Produkten wechseln.

Der gewünschte Wechsel kann dann z. B. auf der Webseite im Internet des geeigneten Anbieters beantragt werden. Um die Formalitäten, beispielsweise die Kündigung des alten Vertrages, kümmert sich der neue Lieferant. Wichtig: Auf den Verbraucher kommen durch den Wechsel keine technischen Änderungen zu. Kurz vor der Umstellung muss er den Zählerstand ablesen und diesen dem alten Anbieter für dessen Schlussrechnung mitteilen.

 
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erschienen am 13.01.2012
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