Arge muss Monatskarte zahlen
Detmold. Schüler, die von "Hartz IV"-Leistungen leben, haben zusätzlich Anspruch auf eine bezahlte Monatsfahrkarte. Das entschied das Sozialgericht Detmold und setzte damit nach eigenen Angaben erstmals die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze um. Im konkreten Fall hatte die beklagte Arge den Antrag zweier Schüler auf die Übernahme von rund 80 Euro monatlich für Monatskarten abgelehnt. Fahrtkosten müssten aus dem Regelsatz angespart werden, sagte die Behörde. Das sahen die Richter am Sozialgericht anders. Der unter anderem im Grundgesetz garantierte gleichberechtigte Zugang zu Bildungseinrichtungen setze voraus, dass Schüler diese überhaupt erreichen könnten. Bei einer Entfernung von knapp fünf Kilometern zwischen Wohnung und Schule sei den Klägern nicht zuzumuten, den Schulweg bei jeder Witterung mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückzulegen. (SG Detmold, Urteil vom 9. April 2010, AZ: S 12 AS 126/07, nicht rechtskräftig) (ddp)