Nachwuchsförderung duch Meister-BAföG.Foto: fotolia.de
Bessere finanzielle Unterstützung für zukünftige Meister
Förderung in allen Berufsbereichen möglich
Seit Juli 2009 gilt das neue Meister-BAföG. Das Angebot des Bundesministeriums für Bildung und Forschung versteht sich als Förderprogramm für berufliche Aufstiegsfortbildungen, also für Meisterkurse oder vergleichbare Fortbildungsmöglichkeiten. Damit kann das Meister-BAföG im Idealfall als Sprungbrett zur Selbstständigkeit dienen.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
- Wer bereits eine selbstfinanzierte Fortbildung absolviert hat, hat einen Rechtsanspruch auf Förderung einer weiteren Aufstiegsfortbildung.
- Alle, die eine Fortbildung bestanden haben, sollen künftig einen Darlehenserlass in Höhe von 25 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallende Restdarlehen erhalten.
- Der Kinderzuschlag soll von derzeit 179 Euro auf 210 Euro pro Monat angehoben und zu 50 Prozent bezuschusst, statt wie bisher als Darlehen gewährt werden. Zugleich soll es einen Kinderbetreuungszuschlag von 113 Euro pro Kind pro Monat als Zuschuss für Alleinerziehende geben.
- Für Existenzgründer wird bei der dauerhaften Einstellung eines neuen Mitarbeiters oder Auszubildenden ein Darlehensteilerlass in Höhe von 33 Prozent gewährt.
- Die Fördermöglichkeiten für fortbildungsinteressierte Migranten werden verbessert.
Die Förderung kann für alle Berufsbereiche in Anspruch genommen werden. Beantragen kann sie jeder, der den Abschluss einer Erstausbildung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz der Handwerksordnung nachweisen kann.