Bildungsprämie geht in die zweite Förderrunde
Bundesministerium verlängert Programm um weitere zwei Jahre und investiert 35 Millionen Euro
Chemnitz. Die Bildungsprämie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung geht in eine weitere Förderphase. Eigentlich sollte das 2008 gestartete Programm Ende November auslaufen. Doch aufgrund des großen Interesses wird es weitergeführt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verlängert das Projekt um weitere zwei Jahre. Wie das Ministerium mitteilt, werden dafür 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die zweite Phase soll sich zwar nahtlos anschließen, die bis zu 600 Beratungsstellen würden jedoch neu ausgeschrieben. Dadurch werde es zu einer kurzfristigen Aussetzung der Beratung und somit der Bewilligung und Ausgabe von Gutscheinen kommen. Bis einschließlich zum 31.05.2012 können Prämiengutscheine, die in der ersten Förderphase ausgestellt wurden, noch von Weiterbildungsanbietern zur Erstattung eingereicht werden. Abgerechnet werden nur Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben und für die der Eigenanteil bezahlt wurde.
Auch die Industrie- und Handelskammer wird sich in der zweiten Runde wieder als Beratungsstelle mit den Standorten Chemnitz, Plauen und Zwickau bewerben. Es konnten seit 2009 schon über 2300 Prämiengutscheine ausgegeben werden. Das Interesse an Weiterbildung ist laut IHK in der Region auch weiterhin groß.
Nach einer Analyse des BMBF wird die staatliche Bildungsprämie vor allem von Frauen in Anspruch genommen. Etwa drei von vier der mittlerweile mehr als 50.000 ausgegebenen Gutscheine gingen an Frauen. Mit der Bildungsprämie beteiligt sich der Staat mit bis zu 500 Euro pro Jahr an den Kosten für Weiterbildungskurse und -prüfungen. Bedingung ist, dass die Geförderten mindestens den gleichen Betrag in ihre Weiterbildung investieren und ihr steuerpflichtiges Jahreseinkommen nicht über 25.600 Euro beziehungsweise 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung liegt. Der Gutschein kann bei einer von bundesweit derzeit 512 Beratungsstellen beantragt werden. (na)