Hauptschüler außen vor

Neuerungen bei Gesundheitsberufen betreffen Sachsen nicht

Dresden. Drei Gesundheitsberufe können nach einer Gesetzesänderung künftig auch von Hauptschülern erlernt werden. Doch die neue Regelung bringt in Sachsen keine Veränderungen, da Hauptschüler im Freistaat nach der 9. Klasse die Bildungseinrichtung verlassen. Die bundesweite Neuerung verlangt aber, dass Hauptschüler 10 Jahre Schulzeit absolvieren, wie das in einigen anderen Bundesländern der Fall ist.

Wer bislang den Beruf Altenpfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger oder auch Kinderpfleger lernen wollte, musste mindestens einen Mittelschulabschluss vorweisen, um direkt mit der Ausbildung zu beginnen. Daran ändert sich in Sachsen nichts, versichert das Sozialministerium in Dresden. Hauptschüler, die einen der genannten Berufe anstreben, könnten ihr Ziel nach wie vor nur über einen "Umweg" erreichen. Wer mit dem Hauptschulabschluss die Schule verlasse, müsse zunächst die einjährige Ausbildung zum Krankenpflegehelfer absolvieren. (st)

 
erschienen am 18.01.2010
 
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