Kristina Schröder fordert, dass Arbeitnehmer in Teilzeit ein Recht auf Rückkehr zur Vollzeit bekommen. Das käme besonders Müttern zugute, die wegen ihrer Kinder die Arbeitszeit reduziert haben.

Foto: Uwe Anspach

In Ruhe mit dem Chef sprechen - Tipps für den Teilzeit-Antrag

Köln (dpa/tmn) - Kristina Schröder fordert für Teilzeitbeschäftigte einen Anspruch auf Rückkehr in Vollzeit - was vor allem für Frauen mit Kindern wichtig wäre. Welche Rechte bisher gelten und wie man die Teilzeit am besten plant - dazu hier wichtige Fragen und Antworten.

Teilzeitarbeit gilt als Karrierebremse für Frauen: Wer nur wenige Stunden pro Woche arbeitet, hat gegenüber Arbeitnehmern in Vollzeit Nachteile: «Sie bekommen später weniger Rente», sagt Petra Kather-Skibbe von KOBRA, einer Berliner Beratungsstelle zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. «Außerdem haben Sie oft weniger Weiterbildungs- und Karrieremöglichkeiten.» Damit die Arbeitszeitreduzierung nicht die berufliche Entwicklung behindert, sollten Arbeitnehmer und vor allem Arbeitnehmerinnen ihre Rechte kennen.

Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) forderte bei einem Spitzentreffen mit der Wirtschaft am Dienstag (12. März), dass Eltern in Zukunft einfacher zwischen Teilzeit und Vollzeit wechseln können. Vorher hatte sie bereits im «ARD»-Morgenmagazin verlangt, Eltern in Teilzeit müssten «einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in Vollzeit» bekommen. 2011 arbeitete nach Angaben des Statistischen Bundesamts fast jede zweite erwerbstätige Frau in Teilzeit (45 Prozent).

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zur Teilzeit im Überblick:

Hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit?

Nein, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Nur Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 15 Mitarbeitern, die dort mindestens sechs Monate beschäftigt sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit.

Aber bei ihnen muss der Arbeitgeber einem Teilzeitwunsch nachkommen?

Ja, erklärt Oberthür. Allerdings kann der Arbeitgeber den Antrag auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Arbeitsorganisation Teilzeit nicht zulässt. Das kann etwa bei Kindergärtnerinnen der Fall sein: Sollen die Kleinen im Kindergarten den ganzen Tag von derselben Person betreut werden, ist Teilzeit nicht möglich. Der Arbeitgeber muss die Ablehnung von Teilzeit aber gut begründen.

Von der Teilzeit zurück in Vollzeit: Was gilt da?

Arbeitnehmer haben derzeit keinen Anspruch auf Rückkehr. Sie können den Arbeitgeber lediglich darum bitten, wieder Vollzeit arbeiten zu dürfen. Und es gibt eine Besonderheit: Der Arbeitgeber muss bei der Ausschreibung neuer Vollzeitstellen Teilzeitarbeiter bevorzugt behandeln.

Was ist bei der Antragstellung zu beachten?

Arbeitnehmer müssen den Antrag auf Teilzeit drei Monate vor Antritt beim Arbeitgeber einreichen, sagt Oberthür. Bei Arbeitnehmern in Elternzeit sind es nur sieben Wochen. «Wichtig ist, dass Sie den Chef mit dem Teilzeitantrag nicht überfallen», erklärt Petra Kather-Skibbe von KOBRA. Die Expertin rät, dem Vorgesetzten Zeit zu geben, sich auf die Änderungen bei der Personalsituation einzustellen.

Wie lange im Voraus sollten Arbeitnehmer ihre Teilzeit planen?

«Machen Sie sich spätestens ein halbes Jahr vorher Gedanken», rät Kather-Skibbe. Arbeitnehmer sollten für sich Fragen beantworten wie: Wie viele Monate oder Jahre will ich in Teilzeit gehen? Wie könnte die Arbeit im Team in dieser Zeit organisiert werden? «Machen Sie deutlich: Sie haben nicht nur ein Anspruchsdenken, sondern Sie denken für die Firma mit.» In diesem Fall finden Arbeitnehmer und Arbeitgeber am ehesten eine einvernehmliche Lösung.

Worauf sollten Arbeitnehmer während der Teilzeit achten?

«Machen Sie alles, was ein Vollzeitarbeiter auch macht.» Nehmen Sie zum Beispiel an Weiterbildungen teil, empfiehlt Kather-Skibbe. Damit machen Arbeitnehmer deutlich: Nur weil sie weniger Stunden arbeiten, haben sie ihren Karriereanspruch nicht aufgegeben.

Teilzeit- und Befristungsgesetz online nachlesen

Text Elterngeld- und Elternzeitgesetz

 
erschienen am 12.03.2013
© Copyright dpa Deutsche Presse-Agentur GmbH
 
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