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Kündigung bei mehrfach verspäteter Krankmeldung gerechtfertigt
Frankfurt/Main (dapd). Meldet ein Arbeitnehmer seine Arbeitsunfähigkeit mehrfach zu spät, darf ihm gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil. Im konkreten Fall hatte sich ein Vorarbeiter einer Flugzeugreinigung wiederholt wegen Beschwerden an der Lendenwirbelsäule krankgemeldet.
Als der Arbeiter seine Krankheit trotz Hinweis weiterhin mehrmals zu spät meldete, mahnte ihn sein Arbeitgeber vier Mal ab und kündigte ihm schließlich. Das Gericht entschied in zweiter Instanz, die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit ergebe sich aus dem Gesetz. Damit sei eine Kündigung gerechtfertigt.