Auch wer mindestens einen Monat als Aushilfe beschäftigt ist, hat Anspruch auf Urlaub. Auch wer mindestens einen Monat als Aushilfe beschäftigt ist, hat Anspruch auf Urlaub.

Foto: dapd

Recht auf Urlaub und Zusatzgeld

Minijobber und Aushilfen und ihre Rechte im Berufsleben

Chemnitz. Die Zahl der über das sogenannte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale der Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angemeldeten Haushaltshilfen ist im zweiten Quartal dieses Jahres deutlich gestiegen: Im Vergleich zum Vorquartal um 4,3 Prozent auf rund 231.000, im Vergleich zum Vorjahr sogar um 6,5Prozent.

Seit 2004 hat sich die Zahl der angemeldeten Minijobber in Privathaushalten mehr als verdoppelt. "Dies ist ein erfreuliches Ergebnis: Allerdings ist Schwarzarbeit im Privathaushalt immer noch weit verbreitet", sagt Susanne Heinrich, Pressesprecherin der Minijob-Zentrale. "Fast 95 Prozent der Haushalte mit einer Hilfe melden diese nach Schätzungen des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln nicht an."

Und das, obwohl seit dem 1. Mai auch Bürger aus Polen, Estland, Lettland, Litauen, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn keine Arbeitserlaubnis mehr brauchen, um in Deutschland tätig zu sein. Wohnt die Hilfe bereits in der Bundesrepublik, kann der Arbeitgeber sie als 400-Euro-Minijobber anmelden und zahlt nur geringe Pauschalabgaben. "Hier hilft nur Aufklärung über die Einfachheit und Vorteile der Anmeldung", sagt Susanne Heinrich, Pressesprecherin der Minijob-Zentrale.

Im Bereich der gewerblichen Minijobs stellt die Minijob-Zentrale im Vergleich zum ersten Quartal einen saisonalbedingten leichten Anstieg um 2,3 Prozent auf jetzt 6,9 Millionen Beschäftigte fest. Damit bewegt sich die Zahl der Minijobber im gewerblichen Bereich seit mehreren Jahren auf einem konstanten Niveau. Bereits Ende des Jahres 2004 lag die Zahl der gewerblichen Minijobs bei mehr als 6,8 Millionen. Mit 62,1 Prozent üben mehr Frauen als Männer einen Minijob im gewerblichen Bereich aus.

Rund 373.000 Minijobber stocken ihren Rentenversicherungsbeitrag auf und ergänzen freiwillig den jeweiligen Pauschalbeitrag des Arbeitgebers auf den allgemeinen Rentenversicherungsbeitrag von 19,9Prozent. Damit erwerben sie höhere Rentenansprüche, können verschiedene Mindestversicherungszeiten erfüllen, haben Anspruch auf Leistungen der Rehabilitation und erlangen den Zugang zur sogenannten Riester-Rente.

 
Seite 1 von 3
Recht auf Urlaub und Zusatzgeld
Anspruch auf Urlaub und Entgeldfortzahlung
 
erschienen am 15.09.2011 ( Von Rolf Winkel )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
Kommentare
0
(Anmeldung erforderlich)

 
 
 
Artikel weiter empfehlen
per E-Mail per Bookmark
 
Facebook Teilen   Twittern  
 
Ärztliche Notdienste

Apotheken und Ärzte der Region

Manchmal muss es schnell gehen. Notrufe und Notdienste der Apotheken und Ärzte von Annaberg bis Zwickau finden Sie hier.

weiter lesen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Blumen versenden

Für sonnige Gemüter

Machen Sie einem lieben Menschen eine Freude. Schnell und einfach Blumengrüße innerhalb Deutschland verschicken. Auf Wunsch mit persönlichem Grußkärtchen.

weiter lesen
 
 
 
 
 
Hauptzeile

Was steht im Zeugnis?

Verstehen Sie, was Ihnen Ihr Chef im Arbeitszeugnis mit auf den Weg gibt?

weiter lesen

Kann man das tatsächlich studieren?

Anfang des 20. Jahrhunderts gehörte die Physik noch zu den exotischen Studiengebieten. Aber welche Fächer kann man tatsächlich studieren?

weiter lesen

Skurrile englische Berufsbezeichnungen

Wissen Sie, welche Berufe sich hinter den Begriffen verbergen?

weiter lesen

Weitere Wissenstests

Business Knigge

Arbeitsrecht

 
Webtipps