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Vermitteln statt Richten - Mediation erreicht die Arbeitsgerichte

Verfahren in einigen Ländern noch Pilotprojekt

Berlin (dapd). Ein Prozess vor dem Arbeitsgericht muss nicht mit einem Vergleich oder einem Urteilsspruch enden. Eine wachsende Zahl von Arbeitsgerichten bietet zur Beilegung des Rechtsstreits ein Mediationsverfahren an, in dem die Streitparteien - in der Regel Arbeitnehmer und Arbeitgeber - gemeinsam mit einem Richter als Vermittler einen Ausweg aus dem Konflikt suchen. Während die gerichtliche Mediation in einigen Bundesländern wie beispielsweise Rheinland-Pfalz oder Thüringen an jedem Arbeitsgericht möglich ist, führen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Verfahren derzeit ein, mitunter als "Pilotprojekt".

Die Mediation am Arbeitsgericht soll Konflikte nicht juristisch entscheiden, sondern beilegen. Ist die Mediation erfolgreich, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer unbelastet weiter miteinander arbeiten. Ein Urteil hinterlässt demgegenüber stets Gewinner und Verlierer, was oft zu neuen Auseinandersetzungen führt.

Da es für die Mediation bislang keine gesetzliche Grundlage gibt, ist das Verfahren nicht einheitlich geregelt. In Bremen beispielsweise muss zwingend ein Rechtsanwalt an der Mediation teilnehmen, in Nordrhein-Westfalen nicht unbedingt.

 

 
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Vermitteln statt Richten - Mediation erreicht die Arbeitsgerichte
Gemeinsam handeln die Konfliktparteien eine Lösung aus
 
erschienen am 28.09.2011
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