Heinrich Alt, BA VorstandsmitgliedFoto: Arbeitsagentur
Viele Minijobs sollen volle Stellen werden
Die Bundesagentur für Arbeit befürchtet, dass geringfügige Beschäftigung dauerhaftes Erwerbsmodell wird
Dortmund. Die Jobcenter in Deutschland sollen sich verstärkt für die Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen einsetzen. Deshalb soll nach den Vorstellungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) ein in Westfalen getestetes Pilotprojekt bundesweit umgesetzt werden.
Es gehe nicht darum, Mini- jobs schlechtzumachen, sagte Vorstandsmitglied Heinrich Alt. "Es darf sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn Minijob heißt auch Mini- rente." Auch vor dem Hintergrund fehlender Fachkräfte müssten sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln.
Für das Projekt sprechen Mitarbeiter von Jobcentern Minijobber und Unternehmen an und werben dafür, die Arbeitsverhältnisse in Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Damit sollen auf der einen Seite Hartz-IV-Empfänger in existenzsichernde Jobs gebracht werden und auf der anderen Seite Betriebe eingearbeitete und hoch motivierte Angestellte langfristig an ihr Unternehmen binden.
Für den Präsidenten des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, ist die Überführung in feste Jobs möglich. Die Arbeitgeber im Handwerk und die Minijobber brauchten jedoch bei der Umwandlung Unterstützung und Beratung. Monatlich werden derzeit den Angaben zufolge mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld und Duisburg etwa 150 Minijobs zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen.
Die geringfügige Beschäftigung hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Im März 2009 gab es in Deutschland etwa 4,9 Millionen ausschließlich geringfügig Beschäftigte. Hinzu kamen damals 2,25 Millionen geringfügig Beschäftigte im Nebenjob. Zusammen waren das rund 7,15 Millionen. Im Februar 2012 stieg die Gesamtzahl einschließlich der geringfügig Beschäftigten im Nebenjob auf rund 7,45 Millionen. Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis ist sozialversicherungsfrei, auch im Lohnsteuerrecht gibt es Besonderheiten.