Zum Jahresende häufen sich die Zeiträume, wo man die anstehenden Feiertage mit ein paar Tagen Urlaub kombiniert zum längeren Freimachen verlängern kann. 
Zum Jahresende häufen sich die Zeiträume, wo man die anstehenden Feiertage mit ein paar Tagen Urlaub kombiniert zum längeren Freimachen verlängern kann.

Foto: Ronny Rozum

2012 - das Jahr der Brückentage

Arbeitnehmer haben in diesem Jahr bei der Urlaubsplanung viele Trümpfe in der Hand

Berlin. Nachdem das Jahr wenig arbeitnehmerfreudlich begonnen hat, weil der 1. Januar auf einen Sonntag fiel, sieht es im Rest des Jahres viel besser aus.

 

Ostern: Start ist mit der Freizeitplanung zu Ostern: Wer vier freie Tage in den Urlaubsplan einträgt, hat vom 6. (Karfreitag) bis einschließlich Sonntag, den 15.April frei.

Feiertage im Mai: Wenige Wochen später lässt sich über den Tag der Arbeit, den 1. Mai, der diesmal auf einen Dienstag fällt, mit einem Urlaubstag eine viertägige Erholungszeit einplanen. Das gilt auch für Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 17. Mai): Wer vier Urlaubstage einsetzt, bringt es gleich auf neun Tage Freizeit (12. bis 20. Mai).

Pfingsten: Für den gleichen Zeitraum (neun Arbeitstage) kann man der Arbeit fernbleiben, wenn man nach Pfingstmontag (28. Mai) vier Urlaubstage einreicht. Fronleichnam (Donnerstag, 7. Juni) bietet sich nur in den katholischen Teilen Sachsens für ein langes Wochenende an.

Sommer: In den Sommermonaten bleibt danach nur noch den Beschäftigten in Teilen Bayerns sowie dem Saarland die Möglichkeit, "eine Brücke zu bauen": Hier wird am 15. August Mariä Himmelfahrt gefeiert, in diesem Jahr ein Mittwoch.

3. Oktober/Reformationstag: Als nächster bundesweiter Feiertag folgt der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober, in diesem Jahr ein Mittwoch. Vier Urlaubstage ergeben eine neuntägige Auszeit. Ähnlich planen können Arbeitnehmer in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen am 31. Oktober, wenn sie den Reformationstag begehen. Auch dieser fällt 2012 auf einen Mittwoch. Berufstätige in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland haben einen Tag später, am Donnerstag 1. November (Allerheiligen), die Möglichkeit, mit einem Urlaubstag vier Tage Freizeit auszuhandeln oder vier Urlaubstage einzusetzen für eine neuntägige Auszeit.

Buß- und Bettag: Über einen exklusiven Feiertag können sich nach wie vor die Sachsen freuen, wenn es auch im letzten Jahr aus Gewerkschaftskreisen heraus Forderungen gab, diesen abzuschaffen: Anders als in den anderen Bundesländern ist nämlich der Buß- und Bettag am 21.November (Mittwoch) nach wie vor arbeitsfrei. In Bayern haben wenigstens auch die Schüler frei.

Weihnachten: Ausgesprochen arbeitnehmer- und familienfreundlich klingt das Jahr aus: Der 1. und 2.Weihnachtsfeiertag liegen dann auf einem Dienstag und einem Mittwoch. Nimmt man hinzu, dass in vielen Betrieben der Heiligabend (Montag) nur ein halber Arbeitstag ist, lässt sich fast ohne Einsatz von Urlaubstagen eine entspannte Weihnachtsauszeit einplanen.

Silvester/Neujahr: Das gilt ebenso eine Woche später: Wer es zu Silvester richtig krachen lassen will, kann sich am Wochenende vorher schon einmal ausruhen, am 31. Dezember (Montag) dann einen oder einen halben Tag frei nehmen und zu Neujahr (Dienstag) den Kater auskurieren. (dapd mit db)

 
erschienen am 25.01.2012 ( Von Susanne Gabriel )
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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