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Pflegefamilien bieten traumatisierten Kindern Halt

Verantwortungsvolle Aufgabe mit vielen Pflichten

Berlin/Ratingen (ddp). Wenn Kinder in der eigenen Familie Gewalt erleben oder massiv vernachlässigt werden, brauchen sie - vorübergehend oder auf Dauer - ein neues Zuhause. Die Jugendämter sind immer auf der Suche nach Pflegeeltern, die diese Kinder bei sich aufnehmen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe und zugleich eine große Herausforderung: "Ein Pflegekind bringt immer eine eigene Geschichte mit. Kommt es neu in eine Familie, kann es diese ganz schön durcheinanderwirbeln", sagt Carmen Thiele, Fachreferentin beim PFAD Bundesverband der Pflege- und Adoptivfamilien e.V. in Berlin.

Denn Pflegekinder sind seelisch verletzte Kinder, die durch ihre Erlebnisse und auch durch die Trennung von ihren Eltern erheblich belastet sind. "Wer Pflegefamilie werden möchte, muss wissen, dass Pflegekinder ein hohes Maß an Sicherheit und Stabilität brauchen", sagt Thiele über diese Alternative zur Unterbringung in einem Heim.

Grundsätzlich können sich verheiratete, unverheiratete und gleichgeschlechtliche Paare sowie Alleinerziehende mit und ohne eigene Kinder um ein Pflegekind bemühen. Über ihre Eignung entscheidet das Jugendamt oder ein freier Träger der Jugendhilfe anhand von Gesprächen, Fragebögen, Seminaren und Gutachten. Pflegeeltern müssen hier offen über ihre persönliche Situation und ihre Erziehungsvorstellungen Auskunft geben. Sinnvoll ist es in jedem Fall, die von den Jugendämtern angebotenen speziellen Vorbereitungskurse zu besuchen, oft ist die Teilnahme auch vorgeschrieben.

Eine Alterbegrenzung für Pflegekinder gibt es nicht, die Kinder können wenige Tage alt sein oder schon kurz vor der Pubertät stehen. Die Pflegekinderdienste empfehlen in der Regel aber, dass der Altersabstand zwischen Pflegeeltern und Kind nicht größer als 35 bis 40 Jahre sein sollte - wie bei leiblichen Kindern eben auch. Doch wichtiger als das Alter ist die Bereitschaft, einen fremden Menschen nah an sich heranzulassen. "Unabdingbare Voraussetzung für Pflegeeltern sind große Belastbarkeit, Frustrationstoleranz und Offenheit, auch über Probleme zu sprechen", sagt Carmen Thiele. Außerdem müsse die Partnerschaft von Paaren, die ein Pflegekind aufnehmen, sehr stabil sein.

Ein Pflegekind ist zudem kein Adoptivkind. Während das Adoptivkind rechtlich gesehen Kind seiner Adoptiveltern wird, bleibt das Pflegekind Kind seiner Herkunftseltern. "Die Herkunftseltern haben meist das Recht auf Umgang mit dem Kind", erklärt Henrike Hopp. Die Diplom-Sozialarbeiterin arbeitet seit über 25 Jahren im Bereich der Pflegekindschaft und Adoption und ist Betreiberin des Internetportals moses-online.de, das sich mit den Themen Pflegekinder und Adoption beschäftigt.

Die Erziehung eines Pflegekindes ist daher keine Privatsache. Pflegeeltern müssen nicht nur zum Jugendamt oder zum freien Träger der Jugendhilfe regelmäßigen Kontakt halten, sondern häufig auch zur Herkunftsfamilie des Kindes. Das sind nicht immer nur die Eltern, sondern oft zusätzlich leibliche Geschwister, die in anderen Pflegefamilien oder Heimen leben. "Pflegefamilien sollten sich darüber im Klaren sein, dass sie sich dem öffentlichen Hilfesystem öffnen müssen. Eine Pflegefamilie ist auch ein Dienstleister für die Gesellschaft", unterstreicht Carmen Thiele von PFAD.

Hinzu kommt, dass Pflegekinder oftmals Vernachlässigung, Gewalt und Missbrauch erfahren haben. "Die Mehrheit der Pflegekinder hat ihre bisherigen Lebenserfahrungen nicht bewältigen können und ist traumatisiert", sagt Henrike Hopp. Pflegeeltern müssten sich also auch darauf einstellen, mit ihrem Schützling regelmäßig zu Ärzten und Therapeuten zu gehen. Die Beanspruchung von Pflegeeltern ist mitunter also hoch. Vor allem bei kleineren Kindern sei es daher sinnvoll, zumindest teilweise auf eine Berufsausübung außerhalb der Familie verzichten.

Vom Jugendamt gibt es eine finanzielle Unterstützung, das sogenannte Pflegegeld. Es umfasst die Unterhaltskosten für die Kinder sowie eine kleine Entlohnung für die Erziehungsleistung der Pflegeeltern. Die Höhe legen die einzelnen Kommunen fest, sie variiert daher leicht. Sachsen beispielsweise sieht Pauschalbeträge vor, je nach Alter des Kindes liegt das Pflegegeld im Jahr 2010 hier zwischen 673 und 824 Euro monatlich: Für Pflege und Erziehung bekommen die Pflegeeltern 214 Euro, für den materiellen Unterhalt des Kindes sind je nach Alter zwischen 459 und 610 Euro vorgesehen. Neben dem monatlichen Pflegegeld besteht die Möglichkeit, einmalige Beihilfen oder Zuschüsse zu beantragen - beispielsweise für die Erstausstattung beim Einzug, wichtige persönliche Anlässe oder Ferienfahrten des Pflegekindes.

"Klar ist: Solche finanziellen Hilfen sind wichtig, aber sie können und sollten nicht ausschlaggebend sein für die Entscheidung, ein Pflegekind aufzunehmen", sagt Henrike Hopp. In erster Linie müsse es immer um das Wohl des Kindes gehen. Und das heißt auch: Hat sich die Situation in der Herkunftsfamilie deutlich verbessert, kehrt es möglicherweise wieder dorthin zurück. Wer ein Pflegekind aufnimmt, braucht also viel Idealismus und muss sich immer auch an kleinen Fortschritten seines Schützlings freuen. Dass sich dieser manchmal schwierige und anstrengende Weg lohnt, bekräftigt auch der finnische Psychiater und Psychotherapeut Ben Furman im Titel seines Bestsellers: "Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben".

ddp

 
erschienen am 29.07.2010
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