Am Infotelefon: Judith Vogler (links) und Susan Novak.Foto: BZgA
Ängste hindern oft am Helfen
Telefonforum zum Tag der Organspende
Chemnitz. Die Zurückhaltung vieler Deutscher, sich einen Organspendeausweis zuzulegen, beruht einerseits auf Bequemlichkeit, andererseits aber auch auf Ängsten und fehlender Information. Beim Telefonforum am Dienstag beantworteten Berater der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation die Fragen der Anrufer.
Welche Erfolgsaussichten haben Organübertragungen?
Sehr gute. 85 Prozent der transplantierten Nieren sind nach einem Jahr noch funktionstüchtig, nach fünf Jahren sind es noch 70 Prozent. Bei den anderen Organen liegen die Erfolgsraten nur geringfügig darunter.
Unter welchen Bedingungen können einem toten Menschen Spenderorgane entnommen werden?
Zum einen muss der Hirntod des Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammer festgestellt worden sein. Das heißt, zwei Ärzte, die nichts mit der Transplantation zu tun haben, müssen unabhängig voneinander den Hirntod zweifelsfrei feststellen. Zum anderen muss für die Entnahme von Organen und Geweben eine Einverständniserklärung der verstorbenen Person vorliegen, die in einem Organspendeausweis dokumentiert sein kann, oder die Angehörigen stimmen im Sinne des verstorbenen Menschen einer Entnahme zu.
Kann man den Toten nach einer Organentnahme noch einmal sehen?
Ja, Angehörige können nach einer Organentnahme in jeder gewünschten Weise Abschied nehmen. Sie können dabei erkennen, dass die Operationswunde wie bei einem lebenden Patienten verschlossen worden ist. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben.
Bis zu welchem Alter kann man Organe spenden?
Es gibt keine feste Altersgrenze. Entscheidend ist immer das biologische und nicht das kalendarische Alter. Auch die funktionstüchtige Niere eines älteren Verstorbenen kann einem Dialysepatienten wieder ein fast normales Leben schenken. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, kann ohnehin erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch überprüft werden.
Muss man den Spenderausweis immer bei sich tragen?
Das wäre gut, damit er bei Bedarf auch gefunden wird. Am besten bewahrt man ihn beim Personalausweis auf. Falls das nicht geht, sollte man auf jeden Fall eine Person seines Vertrauens über seine Entscheidung zur Organspende informieren und ihr sagen, wo der Ausweis zu finden ist.
Können auch Jugendliche unter 18 Jahren einen Organspendeausweis ausfüllen?
Ja, laut Transplantationsgesetz können Minderjährige ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende ab dem 16. Lebensjahr und ihren Widerspruch ab dem 14. Lebensjahr erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Welche Organe und Gewebe kann man spenden?
Nach dem Hirntod können fast alle Organe und Gewebe entnommen werden, zum Beispiel: Niere, Herz, Lunge, Leber, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie die Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.
Ich befürchte, wenn ich einen Organspendeausweis habe, dass sich die Ärzte dann weniger Mühe mit mir geben. Auch möchte ich verhindern, dass meine Organe an Reiche verkauft werden. Kann ich das verfügen?
Das brauchen Sie nicht, die Ärzte sind per Eid verpflichtet, alles zu tun, um das Leben eines Menschen zu retten. Der Hirntod wird von Ärzten festgestellt, die mit Entnahme und Transplantation der Organe nichts zu tun haben. Wer ein verfügbares Spenderorgan erhält, wird durch Eurotransplant festgelegt. Die Auswahlkriterien sind transparent geregelt. Der kommerzielle Handel mit Organen ist grundsätzlich verboten.
Ist es möglich, Organe von der Spende auszuschließen?
Ja, man kann im Organspendeausweis festlegen, welche Organe oder Gewebe man spenden würde und welche nicht. Begründen muss man das nicht.
Gibt es für die Organspende Geld?
Nein, denn das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass die Spende ausschließlich auf freier, humanitärer Entscheidung beruhen soll.
Muss man sich ärztlich untersuchen lassen, bevor man den Organspendeausweis ausfüllt?
Nein, eine Untersuchung ist nicht notwendig und wäre zu diesem Zeitpunkt auch nicht sinnvoll, da sich der gesundheitliche Zustand fortwährend ändern kann.
Weiß der Empfänger des Organs, wer es gespendet hat?
Nein, die Spende ist anonym. Auch die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wer das Organ erhält. Auf Wunsch wird ihnen aber mitgeteilt, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist.
Welche Organe kann man spenden, wenn man noch lebt?
In Deutschland können ein Teil der Leber sowie eine der zweifach vorhandenen Nieren lebend gespendet werden. Allerdings erlaubt das Gesetz die Lebendspende nur für Verwandte ersten oder zweiten Grades, zum Beispiel für Eltern und Geschwister, für Ehepartner und Verlobte oder für andere Personen, die dem Spender persönlich sehr nahe stehen.
Können gespendete Organe für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden?
Nein, wer seinen Körper nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung stellen möchte, kann sich an ein Anatomisches Institut einer Universitätsklinik wenden.
Woher bekommt man einen Organspendeausweis?
Man kann ihn beim Infotelefon Organspende oder bei der BZgA anfordern. Auch viele Krankenkassen, Krankenversicherungen, Apotheken, Krankenhäuser, Einwohnermeldeämter und Arztpraxen stellen Organspendeausweise zur Verfügung. Aus dem Internet kann der Ausweis über www.organspende-info.de oder www.fuers-leben.de herunter geladen werden. (bpb)
► www.freiepresse.de/telefonforum
Zahlen und Fakten
In Deutschland warten derzeit etwa 12.000 Menschen auf ein Spenderorgan, davon mehr als 8000 auf eine Niere. Das sind dreimal so viele Menschen, wie Nieren vermittelt werden können. Pro Tag sterben etwa drei Menschen in Deutschland, weil ein passendes Organ nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. In Sachsen warten nach Auskunft der Techniker Krankenkasse (TK) aktuell 603 Menschen - darunter fünf Kinder - auf eine Organspende. Damit ist die Anzahl der Patienten, die im letzen Jahr ein Spenderorgan brauchten, im Vergleich zu 2009 um zehn Menschen gestiegen, meldet die internationale Vermittlungsstelle Eurotransplant.
In Sachsen ist vor allem die Warteliste für ein Herz länger geworden. Derzeit hoffen 60 Betroffene auf dieses lebensrettende Organ, 2009 waren es noch 35, so die TK Sachsen. Die durchschnittliche Wartezeit auf eine Niere beträgt etwa sieben Jahre.
Service
Informationsmaterial gibt es beim gebührenfreien Infotelefon Organspende unter 0800 9040400 - einem Projekt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO), E-Mail: order@ bzga.de sowie infotelefon@dso.de , Fax: 0221 8992257, Postadresse: BZgA, 51101 Köln, oder über DSO, Deutschherrnufer 52, 60594 Frankfurt/M.