Katrin Seyferth Katrin Seyferth

Foto: Fabian Mattern

Die Verpackungssprache verstehen

Wer sich gesund ernähren will oder Allergiker ist, muss über die Inhaltsstoffe der Produkte genau Bescheid wissen

Chemnitz. Eine Vielzahl von Informationen stürzt beim Kauf von Lebensmitteln auf den Verbraucher ein. Kennzeichen, Zutatenliste und weitere Vermerke auf der Verpackung machen es vor allem dem gesundheitsbewussten Kunden oft schwer, die richtige Entscheidung zu treffen. Fragen dazu hat Katrin Seyferth, Ernährungsberaterin im Beratungszentrum Chemnitz der Verbraucherzentrale Sachsen, am Montag bei einem Telefonforum beantwortet. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.

Auf Milchprodukten ist öfters ein ovales Zeichen zu sehen, in dem zum Beispiel "DE-By", gefolgt von einer mehrstelligen Zahl steht. Kann ich daraus schließen, wo das Produkt hergestellt wurde?

Ja. Dieses Identitätskennzeichen ist für verpackte Lebensmittel tierischer Herkunft vorgeschrieben. Betriebe, die solche Produkte verarbeiten, müssen spezielle Hygienevorschriften beachten. Und sie benötigen eine behördliche Zulassung, die die Erfüllung dieser Vorschriften bescheinigt. Erst wenn das der Fall ist, erhält der Betrieb ein Identitätskennzeichen, mit dem die Lebensmittel zum Zweck der Rückverfolgung zu kennzeichnen sind. Es gibt Auskunft darüber, wo das Produkt zuletzt bearbeitet beziehungsweise verpackt wurde. Bei Ihrem Beispiel bedeuten "DE" Deutschland und "By" Bayern. Das Zeichen sagt jedoch nichts darüber aus, woher die Rohstoffe für das Produkt stammen.

Vor einiger Zeit habe ich ein Lebensmittel in einer Fertigpackung mit einer angegebenen Füllmenge von 500 Gramm gekauft. Zu Hause habe ich nachgewogen und festgestellt, dass es nur 460 Gramm waren. Was kann man tun?

Zuerst einmal zur Füllmenge: Produkte in Fertigpackungen müssen so hergestellt werden, dass sie das Gewicht - oder die Füllmenge - haben, die auf der Verpackung ausgewiesen sind. Da sich dieses Gewicht nicht immer genau technologisch verwirklichen lässt, gibt es Toleranzgrenzen. Die Toleranzgrenze 1 beträgt zum Beispiel für eine 500-Gramm-Packung zum Zeitpunkt der Herstellung 15 Gramm beziehungsweise Milliliter. Bei Einhaltung des Mittelwertprinzips sind in diesem Beispiel also Unterschreitungen bis auf 485 Gramm erlaubt. Darüber hinaus dürfen zwei Prozent aller Verpackungen bis zur absoluten Toleranzgrenze 2 abweichen. Bei einer 500-Gramm-Packung wären das das Doppelte der Toleranzgrenze 1, also 30 Gramm Abweichung. Da in Ihrem Fall dieser Wert unterschritten wird, sollten Sie sich an das Eichamt wenden. Es ist für Verstöße dieser Art zuständig. Die Adresse des für Sie zuständigen Eichamtes können Sie beispielsweise im Internet unter www.eichamt.de erfahren.

Auf dem Joghurt steht "Mindestens haltbar bis...", auf der Verpackung mit frischen Hähnchenschenkeln "Verbrauchen bis...". Worin unterscheiden sich diese beiden Hinweise?

Steht auf der Verpackung "Mindestens haltbar bis...", bedeutet das, dass das Lebensmittel bis zu dem konkret genannten Termin unter Beachtung angemessener Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums - kurz MHD - ist das Produkt nicht automatisch wertgemindert; es kann noch verzehrt und verkauft werden, wenn es einwandfrei ist. Leicht verderbliche Lebensmittel, die nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten, haben ein Verbrauchsdatum. Dazu gehören Hackfleisch, Rohmilch und frisches Geflügelfleisch. Das Produkt ist mit dem Aufdruck "Verbrauchen bis..." gekennzeichnet. Doch Achtung: Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf verboten, weil diese Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden sollten. Hackfleisch, das ein Identitätskennzeichen trägt, kann auch mit Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet werden, weil es dann unter besonderen hygienischen Bedingungen produziert wurde. In diesem Fall empfiehlt es sich, das Produkt möglichst noch vor Ablauf des MHD zu verzehren und die Qualität sehr sorgsam zu prüfen.

Auf einer Bratensoße, die ich mir kürzlich gekauft habe, stand besonders hervorgehoben "Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe". Beim genauen Lesen der Zutatenliste zu Hause habe ich festgestellt, dass Hefeextrakt enthalten ist. Ist das zulässig?

Ja, Hefeextrakt gilt nicht als Zusatzstoff, sondern als Zutat. Sie enthält natürlicherweise den Geschmacksverstärker Natriumglutamat und muss in der Zutatenliste deshalb "nur" als Hefeextrakt gekennzeichnet werden. Der Vermerk des Herstellers auf der Verpackung "Ohne geschmacksverstärkende Zusatzstoffe" ist in dem Fall zulässig.

In einer Fernsehsendung wurde behauptet, dass Bäcker fast nur noch Fertigmehlmischungen verwenden. Stimmt das?

Nein, so drastisch kann man das nicht sagen. Es existieren nach wie vor zahlreiche traditionelle Bäcker und Bio-Bäcker, die individuelle Rezepturen und natürliche Rohstoffe einsetzen. Aus Sicht vieler Bäcker bringt der verstärkte Einsatz industrieller Backmischungen allerdings auch einige klare Vorteile: Einerseits gehören schwankende Brotqualitäten der Vergangenheit an, andererseits werden erheblich Kosten und Zeit gespart, um im Wettbewerb mit den anderen Vertriebsformen mitzuhalten. Für den interessierten Verbraucher ist es schwer nachzuvollziehen, was traditionell gebacken worden ist und was nicht beziehungsweise welche Zutaten eingesetzt wurden. Hier hilft nur das Nachfragen beim Bäcker vor Ort.

Ich gebe meinen Enkeln gern Nüsse zu essen. Nun habe ich schon oft gehört, dass Haselnüsse häufig Aflatoxine enthalten. Wie soll ich mich verhalten?

Ihre Vorsicht ist berechtigt. Aflatoxine gehören zu den Mykotoxinen und sind giftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Besonders gefährlich ist, dass sich Aflatoxine für den Verbraucher nicht sichtbar im gesamten Lebensmittel ausbreiten können. Durch thermische Behandlung wie Kochen, Braten, Grillen und Backen werden Mykotoxine kaum zerstört. Feuchte und Wärme begünstigen sogar die Bildung von Aflatoxinen. Deshalb sollten Lebensmittel generell kühl und trocken aufbewahrt, befallene Produkte sofort aussortiert und weggeworfen werden. Schalenfrüchte wie Haselnüsse, Erdnüsse, Paranüsse, und Mandeln, besonders Pistazien, sind konsequent zu entsorgen, wenn sie abnormal aussehen, dunkle Verfärbungen haben oder muffig riechen. Ihren Enkelkindern sollten Sie sagen, dass sie fremdartig schmeckende Nüsse ausspucken sollen. Werden die oben genannten Hinweise beachtet, kann man unbesorgt ab und an ein paar Nüsse essen. Sie haben zwar einen relativ hohen Fettgehalt, gehören aber dennoch zu den wertvollen Lebensmitteln. Nüsse enthalten je nach Sorte unter anderem hochwertige einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, Mineralstoffe wie Magnesium, Eisen und Zink sowie Vitamin E und B-Vitamine.

Ich bin Nussallergiker. Auf Vollmilchschokolade steht oft "kann Spuren von Nüssen enthalten". Was ist davon zu halten?

Die Hersteller sind verpflichtet, Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können, entsprechend deutlich in der Zutatenliste zu benennen - unabhängig davon, wie hoch der Anteil der verwendeten Zutat ist. Dazu gehören auch Erdnüsse und andere Schalenfrüchte und daraus hergestellte Erzeugnisse. Viele Hersteller sind dazu übergegangen, prophylaktisch darauf hinzuweisen, dass allergieauslösende Bestandteile enthalten sein können, obwohl in den Rezepturen eine solche Zutat nicht verwendet wird. Sie möchten sich damit gegenüber möglichen Ansprüchen aus der Produkthaftung absichern. Denn es ist möglich, dass aus vorangegangenen Produktionsprozessen, auf der Anlage wurde beispielsweise vor der Produktion der Vollmilchschokolade eine Nussschokolade produziert, trotz Reinigung im neuen Produkt noch Spuren der Zutaten des vorherigen Produktes vorhanden sein könnten. Der Hinweis bedeutet, dass die Vollmilchschokolade zwar keine Nüsse enthält, aber noch Spuren aus dem vorherigen Produktionsprozess enthalten kann. Da Allergien sehr unterschiedlich ausgeprägt sein können, ist zu empfehlen, mit dem Arzt zu sprechen, ob solche Produkte für Sie verträglich sind oder nicht. (lu)      

 

Weitere Informationen

Seit Mitte 2011 haben die Verbraucherzentralen die Internetseite www.lebensmittelklarheit.de freigeschaltet. Dort findet man zahlreiche weitere interessante Informationen zum Lebensmitteleinkauf und kann Produkte melden, durch deren Aufmachung man sich als Verbraucher getäuscht fühlt.

 

 

 
erschienen am 11.01.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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