Uwe Kantelberg, Verbraucherzentrale Sachsen.Foto: Fabian Mattern/Archiv
Gerüst gefährdet den Versicherungsschutz
Telefonforum: Hausratversicherung
Chemnitz. Wertvollen Hausrat zu versichern, ist sinnvoll. Fragen zu der Police hat Uwe Kantelberg vom Beratungszentrum Chemnitz der Verbraucherzentrale Sachsen am Montag bei einem Telefonforum beantwortet. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.
Für wen ist eine Hausratversicherung wichtig?
Für Menschen, die der Verlust ihres Hausrats finanziell hart treffen würde. Das Thema Einbruchdiebstahl ist derzeit in vielen Städten aktuell. Ohne Hausratversicherung bleibt man auf solchen Schäden sitzen.
Welchen Schutz bietet eine Hausratversicherung?
Als Sachversicherung schützt sie das Inventar, also die Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes - auch Hausrat genannt - vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Weiterhin sind auch im Zusammenhang damit entstehende Aufräumungs-, Schutz- Lager-, Hotel- und weitere Kosten versichert. Zusätzlich sind weitere Einschlüsse möglich, zum Beispiel der Diebstahl von Fahrrädern oder die Abdeckung von Überspannungs- und Elementarschäden.
Ist es ratsam, in den Versicherungsschutz Extraleistungen einzuschließen?
Manchmal ja, manchmal nein. Das müssen Sie individuell entscheiden. Die Versicherer bieten neben dem Grundschutz zum Beispiel auch die Deckung von Diebstahl aus abgestellten Fahrzeugen oder einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und Geräten an. Wertsachen können auch mit mehr als 20 Prozent der Versicherungssumme versichert werden. Auch Hotelkosten bei einer möglichen Unbewohnbarkeit der Wohnung können als Extraleistung vereinbart werden.
Ich möchte eine Hausratpolice abschließen. Was ist bei der Höhe der Versicherungssumme zu beachten?
Wichtig ist eine korrekte Festlegung der Summe. Sollte der tatsächliche Wert des Hausrates höher sein als die vereinbarte Versicherungssumme, besteht eine Unterversicherung, die sich im Schadensfall nachteilig auswirkt. Ein Beispiel: Bei einem Hausrat im Wert von 50.000 Euro und einer Versicherungsdeckung von 30.000 Euro wird der Schaden immer nur zu drei Fünfteln, maximal 30.000 Euro, erstattet wird. Nahezu alle Versicherer sind bereit, auf die sogenannte "Einrede der Unterversicherung" im Schadenfall generell zu verzichten, wenn der Kunde bereit ist, eine festgesetzte Versicherungssumme pro Quadratmeter Wohnfläche - meist 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche - abzuschließen. Beider Entscheidung für eine Hausratpolice sind aber auch unbedingt die Klauseln im Kleingedruckten zu beachten, die den Versicherungsschutz einschränken oder erweitern.
Was gehört zu versicherten Wertsachen?
Bargeld, Sparbücher, Urkunden, Wertpapiere, Edelsteine, Schmuck, alle Sachen aus Gold oder Silber, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Pelze oder Kunstgegenstände wie Gemälde, Zeichnungen, Grafiken, Plastiken sowie alle Gegenstände - außer alte Möbelstücke -, die über 100 Jahre alt sind.
Wir haben zu Hause einige wertvolle Gemälde und teuren Schmuck. Welche Entschädigungsgrenzen gelten dafür?
Für Wertsachen ist in den Versicherungsbedingungen automatisch eine Entschädigungsgrenze von 20 Prozent des Geldwertes vorgesehen. Ausschlaggebend für die Leistung der Versicherung ist allerdings der Wiederbeschaffungspreis. Sie müssen sich also die Mühe machen, den Wert der Sachen möglichst genau zu ermitteln. Nur so können Sie feststellen, ob die Begrenzung auf 20 Prozent der Versicherungssumme ausreichend ist. Möglichkeiten, diese Entschädigungsgrenze zu erhöhen, gibt es durch unterschiedliche Deckungskonzepte, auf die bei der Tarifwahl zu achten ist. Neben der 20-prozentigen gelten für bestimmte Wertsachen folgende Entschädigungsgrenzen: 1500 Euro für Bargeld, 3000 Euro für Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere, 20.000 Euro für Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen und Sachen aus Edelmetall. Die Grenzen gelten nicht, wenn sie sich in einem speziellen Tresor befinden. Haben Sie ein solches Sicherheitsbehältnis, können Sie Ihren Versicherer fragen, ob er dieses als Aufbewahrungsort akzeptiert.
Ist nur der Hausrat in meiner Wohnung versichert ?
Der Versicherungsort ist zwar die Wohnung, doch dazu gehören auch Räume und Nebengebäude auf dem Grundstück wie Balkone, Keller und Dachkammern, die nur von Ihnen genutzt werden. Auch in gemeinschaftlich genutzten Räumen sind zum Beispiel der Wäschetrockner und die Waschmaschine abgesichert, die Ihnen gehören. Garagen zählen auch dann zum Versicherungsort, wenn sie nicht direkt auf dem Grundstück, aber in dessen Nähe befinden.
Wir wollen bald in den Urlaub fahren und einigen Hausrat in die Ferienwohnung mitnehmen. Sind sie auch im Ausland versichert?
Hausratgegenstände sind weltweit auch dann geschützt, wenn Sie sie mit auf Reisen nehmen. Man spricht von der sogenannten Außenversicherung. Voraussetzungen hierfür ist unter anderem, dass sich die Sachen nur vorübergehend, bis maximal drei Monate, nicht in der Wohnung befinden. Für die Außenversicherung gilt eine Entschädigungsgrenze von zehn Prozent der Versicherungssumme. Nicht versichert sind dagegen Sachen, die man für längere Zeit mit ins Wochenendhaus nimmt.
Wir wollen demnächst umziehen. Was dabei aus versicherungsrechtlicher Sicht zu beachten?
Beim Wohnungswechsel geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz; er erlischt in der alten Wohnung automatisch spätesten zwei Monate nach Umzugsbeginn.
An unserem Haus wird zurzeit ein Gerüst aufgestellt. Muss ich das der Versicherung anzeigen?
Ja. Ein Außengerüst ist anzeigepflichtig, weil es einen möglichen Einbruchdiebstahl erleichtert. Auch wenn die ansonsten bewohnte Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt, sollte gemeldet werden. Man spricht hierbei von einer anzeigepflichtigen Gefahrenerhöhung, weil sich ein Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss im Antrag gefragt hat.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Der Preis ist von vielen Faktoren abhängig: So gibt es verschiedene Tarifzonen, die Bauweise des Hauses und die Ausstattung spielen eine Rolle, das Alter des Versicherungsnehmers, der Beruf und auch die Höhe der Selbstbeteiligung haben einen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Ebenso sind die Zahlweise, die Laufzeit und die Anzahl der Versicherungsverträge bei einer Gesellschaft prämienbestimmend. Die Verbraucherzentrale hat zum Beispiel ermittelt, dass die Versicherungsprämie bei einer Chemnitzer "Modellwohnung" von 70 Quadratmetern und einer Versicherungssumme von 45.500 Euro zwischen 34 und 190 Euro im Jahr liegt.
Was ist zu tun, wenn an meinem Hausrat ein Schaden entstanden ist?
Dazu gehört, dass für Sie als Versicherungsnehmer eine unverzügliche Anzeigepflicht besteht. Schäden, die durch strafbare Handlungen entstanden sind, müssen unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Außerdem sind die Weisungen des Versicherers zu einer eventuellen weiteren Schadenabwendung zu beachten und ihm jede Untersuchung zur Ursache des Schadens zu gestatten. Legen Sie geeignete Belege und Inventarlisten vor. Abhandengekommene Sparbücher sind sofort sperren zu lassen.