Die Experten: oben: Sabine Fischer und Manuela Budewell; unten: Viola Tschesnokow und Klaus-Peter Kaden Die Experten: oben: Sabine Fischer und Manuela Budewell; unten: Viola Tschesnokow und Klaus-Peter Kaden

Foto: Uwe Mann

Immer mehr Rentner sind steuerpflichtig

Telefonforum: Steuer auf Rente und Vorsorge

Chemnitz. In diesem Jahr werden viele Rentner und Pensionäre durch das Finanzamt erstmals aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben. Und Arbeitnehmer können in ihrer Steuererklärung für 2011 Ausgaben für Altersvorsorgeaufwendungen geltend machen. Beim Telefonforum am vergangenen Donnerstag haben Experten vom Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine, vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und von der Deutschen Rentenversicherung erklärt, welche Vorsorgevarianten Steuervorteile bringen und welche Senioren verpflichtet sind, Einkünfte zu deklarieren. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.

 

Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil bei einem verheirateten Rentnerehepaar?

Pauschal kann man das nicht beantworten. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich grundsätzlich nach dem Kalenderjahr, in dem die Rente erstmals bezogen wurde. Für alle, die seit 2005 oder davor erstmals Rente bezogen, beträgt der steuerpflichtige Anteil beispielsweise 50 Prozent. Danach steigt der steuerpflichtige Anteil Jahr für Jahr an. Das bedeutet: Dieser Anteil kann also für jeden Ehepartner anders ausfallen. Was dagegen besonders ist für Ehepaare: Der Grundfreibetrag für das Einkommensteuerverfahren ist doppelt so hoch wie bei Alleinstehenden. Er beträgt in diesem Jahr 16.008 Euro, für Alleinstehende dementsprechend 8004 Euro.

 

Welche Einkommen müssen zur Rente dazu gerechnet werden, und was wirkt sich steuermindernd aus?

Alle Einkünfte werden für das Einkommensteuerverfahren berücksichtigt - also neben Ihrer gesetzlichen Rente andere Bezüge wie Betriebs- oder Riester-Renten, Kapitalerträge oder Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Einkünfte bedeutet: Bruttoeinnahmen minus aller steuermindernden Beträge - also abzüglich der für das Erzielen der Einnahmen notwendigen Ausgaben. Nur, wer mit seinen Einkünften unterhalb des Grundfreibetrages liegt, ist von der Zahlung von Einkommensteuer befreit. Außerdem können Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen dazu führen, dass man unter den Freibetrag fällt oder die zu zahlende Steuerlast sinkt. Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen beispielsweise Ausgaben für Ihre Kranken- und Pflegeversicherung, zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören etwa Ausgaben bei Krankheit oder Behinderung für die medizinische Behandlung. Steuermindernd können sich auch haushaltsnahe Dienstleistungen auswirken.

 

Ich gehe in diesem Jahr in Rente. Bleibt der für mich festgelegte steuerpflichtige Anteil lebenslang bestehen?

Der steuerpflichtige Anteil hängt wesentlich vom Kalenderjahr ab, in dem erstmals die gesetzliche Rente bezogen wurde. Ein Rentenbeginn 2012 bedeutet: 36 Prozent der Rentenbezüge des Jahres 2013 sind steuerfrei und bleiben es lebenslang - die anderen 64 Prozent sind steuerpflichtig. Dieser steuerfreie Anteil wird in Euro und Cent festgeschrieben und bleibt Ihnen lebenslang erhalten. Das heißt aber im Gegenzug: Der steuerpflichtige Anteil verändert sich, so dass jede Rentenanpassung voll besteuert wird. Die geplante Rentenerhöhung im Sommer geht also vollständig in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ein, wird also den 64 Prozent zugeschlagen.

 

Ich bin 67 Jahre alt, bekomme 1200 Euro Alters- und 365 Euro Witwerrente. Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend sind immer die Brutto-Beträge. Handelt es sich bei ihnen um Angaben zu den Netto-Renten, dann sollten Sie eine Erklärung abgeben. Sie sind sicher ein Grenzfall. Lassen Sie sich beraten. Kommt nach der steuerlichen Beratung heraus, dass bei ihnen keine Steuerpflicht anfällt, können Sie dann ruhig schlafen.

 

Mein Mann bezieht eine Unfallrente. Wie wird diese besteuert?

Das hängt von der Art der Unfallrente ab. Renten von gesetzlichen Unfallversicherern - also von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen - sind prinzipiell steuerfrei. Private Unfallrenten, also Renten, die von einer Versicherungsgesellschaft bezogen werden, werden mit einem Ertragsanteil besteuert. Dieser hängt vom Lebensalter ab, in dem erstmals die Unfallrente bezogen und von der voraussichtlichen Dauer der Rentenzahlung.

 

Ab welcher Rentenhöhe müssen Senioren in jedem Fall Steuern zahlen?

Das kann man auch nicht pauschal beantworten, weil die steuerliche Situation sich immer individuell darstellt und außer der gesetzlichen Altersrente noch andere Einkünfte vorliegen können. So ist es bereits steuerlich relevant, ob jemand bereits seit 2005 oder noch länger Rente bezieht - oder ob die Rentenzahlung erst 2011 begann. Außerdem muss ermittelt werden, ob noch andere Renten oder andere Einkünfte bezogen werden. Schon jede Rentenart wird anders besteuert. Kommen noch andere Einkünfte hinzu - etwa aus Vermietung und Verpachtung - wird es noch komplizierter. Dann ist man zumindest zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.

 

Ich bin Rentnerin, habe außer meiner Brutto-Rente von 1290 Euro nur noch Zinseinnahmen, auf die Abgeltungsteuer zu zahlen ist. Bin ich steuerpflichtig - und wie viel Zinsen darf ich steuerfrei beziehen?

Unterstellt, Sie beziehen bereits seit 2005 gesetzliche Rente, dann fällt vermutlich bei Ihnen keine Einkommensteuer an. Auf die Zinsen fällt die Abgeltungsteuer an - diese wird automatisch von der Bank an das Finanzamt abgeführt. Bei Alleinstehenden sind 801 Euro an Zinserträgen steuerfrei. Haben Sie Einkünfte über diesen Sparer-Freibetrag, können Sie sich die gezahlte Abgeltungssteuer über eine Steuererklärung teilweise oder ganz zurückholen - vorausgesetzt, Ihr Steuersatz ist tatsächlich niedriger als der Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent.

 

Meine Mutter bekommt rund 1410 Euro Rente, hatte früher eine Nichtveranlagungsbescheinigung. Wegen einbehaltener Abgeltungssteuer haben wir im Vorjahr eine Steuererklärung gemacht. Kann sie jetzt die Erklärung für 2011 einfach weglassen oder ist dafür eine Nichtveranlagungsbescheinigung nötig?

Sie können die Erklärung nicht einfach weglassen. Unsere Empfehlung: Lassen Sie die steuerliche Situation Ihrer Mutter professionell prüfen. Der Steuerberater oder der Vertreter des Lohnsteuerhilfevereins wird Ihnen dann sagen, ob eine Erklärung erforderlich oder ein Antrag auf eine Nichtveranlagungsbescheinigung möglich ist. Das ist gewissermaßen auch nur eine "kleine Steuererklärung". Die Bescheinigung nützt Ihrer Mutter nur, wenn sie noch über Zinserträge verfügt und mit ihren Erträgen über dem Sparer-Freibetrag von 801 Euro liegt. Dann kann sie diese Bescheinigung der Bank vorweisen, und die Bank führt dann keine Abgeltungsteuer ab, obwohl der Freibetrag überschritten wird.

 

Ich bin Altersrentner, meine Frau ist vor drei Jahren gestorben. Kann ich durch die Witwerrente steuerpflichtig werden? Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil bei einer Witwer- oder Witwenrente?

Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von der Höhe beider Renten ab. Steuerpflichtig werden könnten Sie, weil Sie - anders als zu Lebzeiten Ihrer Frau - jetzt nur noch die Hälfte des früheren Grundfreibetrages in Anspruch nehmen können. Sie sollten Ihre steuerliche Situation professionell prüfen lassen - beispielsweise über einen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater. Die Witwerrente ist steuerlich betrachtet eine sogenannte Folgerente - sie wird nach der Altersrente Ihrer Frau berechnet. Da über die Höhe des steuerpflichtigen Anteils seit 2005 das Kalenderjahr des erstmaligen Rentenbezugs entscheidet und Ihre Frau bereits seit neun Jahren Rente bezog, geht der steuerpflichtige Anteil ihrer Rente von 50 Prozent auf die Witwerrente über.

 

Ich bekomme neben meiner Rente noch relativ niedrige Einkünfte aus meiner Tätigkeit als Grafikerin für verschiedene Auftraggeber. Muss ich deshalb eine Steuererklärung abgeben?

Ja. Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit - dazu zählen auch Honorar-Einnahmen aus künstlerischem Schaffen - sind vom ersten Cent an zu deklarieren. Sie sind also verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Das heißt noch nicht, dass Sie Steuern zahlen müssen. Denn auch für Sie gilt der Grundfreibetrag.

 

Mein Mann bekommt eine Bruttorente von 1080 Euro, ich habe 820 Euro brutto. Hinzu kommen Einnahmen aus Vermietung in Höhe von nur 290 Euro. Müssen wir eine Steuererklärung abgeben?

Würde man nur Ihre Bruttorenten berücksichtigen, würde sicherlich keine Steuerpflicht vorliegen. Aber aufgrund Ihrer Mieteinnahmen - und sind sie noch so gering - besteht Veranlagungspflicht. Sie müssen also eine Steuererklärung abgeben. Lassen Sie sich steuerlich beraten.

 

Ich bekomme in diesem Jahr Altersrente, habe zuvor schon seit zehn Jahren ein Erwerbsminderungsrente bezogen. Gilt dann der steuerpflichtige Anteil von 2012 oder der von meiner bisherigen Rente?

Wenn Sie direkt vom Bezug einer Erwerbsminderungsrente in den Bezug einer gesetzlichen Altersrente wechseln, dann gilt auch für die Altersrente noch der steuerfreie Anteil von der Erwerbsminderungsrente, der steuerpflichtige Anteil leitet sich davon ab. Da Sie vor 2005 bereits die Erwerbsminderungs-Rente bezogen, liegt der steuerfreie Anteil bei 50 Prozent.

 

Ich bin selbstständig. Wann nützt mir eine Rürup-Rente steuerlich?

Im Jahr 2012 können Sie 74 Prozent Ihrer Beiträge für eine sogenannte Rürup- oder Basis-Rente als Sonderausgaben absetzen und damit Ihre Einkommensteuer mindern. Dieser Prozentsatz steigt schrittweise jedes Jahr um zwei Prozent bis 2025. Für 2011 gelten noch 72 Prozent. Maximal werden vom Finanzamt pro Jahr 20.000 Euro anerkannt, für Verheiratete 40.000 Euro, wobei die freiwilligen Beiträge für die gesetzliche Rentenkasse mitzählen. Dafür wird die Rente im Alter besteuert und zwar genau so, wie die gesetzliche Rente besteuert wird. Wenn Sie 2020 in Rente gehen, dann sind 80 Prozent sowohl Ihrer gesetzlichen als auch der Basis-Rente steuerpflichtig. Ob sich die Rürup-Rente für Sie steuerlich lohnt, sollten Sie mit Ihrem Steuerberater klären. Sie können nur etwas absetzen, wenn Sie Gewinn machen.

 

Ich spare seit 2007 für die Altersvorsorge mit einer privaten Rentenversicherung an. Wie wird diese im Alter steuerlich behandelt?

Auch bei neueren Verträgen gilt die Ertragsanteil-Regelung, wenn Sie sich bei Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheiden. Was anderes ist es, wenn Sie die Kapitalausschüttung wählen. Bei nach 2004 abgeschlossenen Verträgen sind die Erträge zur Hälfte steuerfrei. Voraussetzung ist, dass Ihr Vertrag mindestens zwölf Jahre und bis zu Ihrem vollendeten 60. Lebensjahr läuft. Andernfalls unterliegen die kompletten Erträge der Abgeltungsteuer.

 

Mein Lebenspartner hat seit drei Jahren einen Riester-Vertrag. Nützt dieser auch steuerlich? Wie viel müsste er sinnvollerweise einzahlen?

Diese Beiträge Ihres Partners zur Riester-Rente sind absetzbar. Er sollte daher die Anlage AV bei seiner Steuererklärung einreichen. Der Höchstbetrag inklusive Zulagen sind 2.100 Euro an Beiträgen im Jahr, die man zu 100 Prozent steuerlich absetzen kann. Das Finanzamt nimmt eine Günstigerprüfung vor, ob über die Gewährung der staatlichen Zulagen hinaus noch Anspruch auf Steuererstattung besteht. Diese wird Ihrem Partner im Rahmen des Einkommensteuerverfahrens direkt ausgezahlt. Um die Höchstförderung zu erhalten, müsste Ihr Partner vier Prozent seines Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen.

 

Ich gehe dieses Jahr in die Altersrente. Gleichzeitig läuft meine private Rentenversicherung ab. Wie ist das steuerlich, wenn ich mich entweder für eine Kapital- oder eine Rentenzahlung entscheide?

Angenommen - Sie entscheiden sich für die Rentenzahlung - dann unterliegt diese Bezüge dem sogenannten Ertragsanteil. Dieser richtet sich nach dem Lebensjahr, in dem erstmals die Privatrente gezahlt wird. Wenn Sie dann das 65. Lebensjahr vollendet haben, dann fließen 18 Prozent Ihrer jährlichen Privatrente in die Berechnung Ihrer Einkommensteuer ein. Ziehen Sie die Kapitaloption, ist die Ausschüttung komplett steuerfrei, sofern Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben. Voraussetzung ist dann nur, dass der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden.

 

Wir haben 2011 unsere private Rentenversicherung in Höhe von 25.000 Euro ausgezahlt bekommen und den Betrag vollständig zur Rückzahlung eines Kredites verwendet. Wo muss der Betrag in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden?

Die Summe ist komplett steuerfrei, sofern Sie den Vertrag vor 2005 abgeschlossen haben. Voraussetzung ist hier ebenfalls, dass Ihre Versicherung mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und für mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt wurden. (bpb)

 

Weitere Informationen Wer wegen seiner Steuererklärung für 2011 Beratungsmöglichkeiten sucht, kann Adressen von Lohnsteuerhilfevereinen im Internet finden.  » www.bdl-online.de

Fragen zur privaten Altersvorsorge und deren Besteuerung beantwortet das Informationszentrum der deutschen Versicherer unter der kostenfreien Hotline 0800 3399399.

Informationen über gesetzliche Renten erteilt die Deutsche Rentenversicherung an ihrem kostenlosen Servicetelefon unter 0800 10004800. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet. Hier kann man auch das neue Heft "Informationen zum Steuerrecht" kostenlos herunterladen.  » www.deutsche-rentenversicherung.de

Allgemeine Informationen zum Thema enthält das "Infoblatt zum Alterseinkünftegesetz" des Sächsischen Finanzministeriums.  » www.smf.sachsen.de

 

 
erschienen am 12.02.2012
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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