Die Experten: Heike Dengler und Thomas Köhler (oben); Uwe Kantelberg (unten).Foto: Uwe Mann
Mit Sicherheit ein glücklicher Ruhestand
Telefonforum: Rente und Altersvorsorge
Chemnitz. Ab Januar 2012 wird die "Rente mit 67" schrittweise eingeführt. Zur privaten Altersvorsorge gibt es keine Alternative. Wann man mit oder ohne Abschläge in Rente gehen kann und welche Altersvorsorge in Krisenzeiten etwas taugt - Auskunft dazu gaben Experten von der gesetzlichen und privaten Versicherung sowie der Verbraucherzentrale Sachsen am Montag bei einem Telefonforum. Hier die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Gesetzliche Rente
Mein Mann ist im Februar 1949 geboren. Ab wann kann ich frühestens in die Regelaltersrente?
Sie bekommen bei Ihrem Jahrgang mit 65 Jahren und drei Monaten Ihre Regelaltersrente. Lassen Sie prüfen, ob Sie eventuell die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen können. Diese neue Rentenart kann man ab 2012 erhalten, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind: Sie müssen sowohl 45 Pflichtbeitragsjahre für eine versicherte Beschäftigung nachweisen können als auch zusätzlich mindestens das 65. Lebensjahr vollendet haben. Dann können Sie bereits mit glatt 65 Jahren abschlagsfrei in die Altersrente.
Ich bin Jahrgang 1952, voll berufstätig. Ich könnte mit 63 Jahren und einem Abschlag von neun Prozent in Rente gehen. Wann kann ich die Rente beantragen?
Drei bis vier Monate vor Rentenbeginn können Sie Ihre Rente beantragen; am besten in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Sie können einen Termin vereinbaren.
Ich bin seit Monaten krank; ich habe eine Erwerbsminderungsrente beantragt. Erhöht sich meine Altersrente noch? Bekomme ich meine freiwillige Zusatzrentenversicherung aus der DDR noch ausgezahlt?
Wenn Sie jetzt eine Erwerbsminderungsrente bekommen, ist Ihre Altersrente mindestens so hoch wie Ihre Erwerbsminderungsrente. Bekommen Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeiten noch nebenher, könnte sich Ihre Altersrente noch erhöhen. Ihr Anspruch aus der FZR ist in der jetzigen Rentenhöhe bereits berücksichtigt.
Ich bin im Juli 1948 geboren. Kann ich noch mit 65 ohne Abschlag in Rente?
Ihre Frau kann nach altem Recht noch die vorgezogene Rente für Frauen bekommen, wenn Sie insgesamt 15 Jahre Beitragszeiten und nach dem 40. Lebensjahr zehn Jahre und einen Monat Beitragszeiten haben. Unter Umständen kann sie auch die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bekommen. Sie sollte sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen.
Meine Frau ist Jahrgang 1953. Kann Sie noch vorzeitig mit 63 in Rente gehen?
Ihre Frau könnte 2016 vorzeitig in Rente gehen, wenn Sie die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte erfüllt: Sie benötigt 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten. Allerdings wird ihre Rente dann dauerhaft um 9,3 Prozent Abschlag gekürzt.
Was muss man unter Zuschuss-Rente verstehen? Ich bekomme nur 650 Euro monatlich von der Rentenkasse. Hätte ich eventuell Anspruch darauf?
Die Zuschuss-Rente existiert noch nicht, sondern wird erst von Experten unter Federführung des Bundesarbeitsministeriums neben anderen Möglichkeiten diskutiert. Die Idee dahinter: Diejenigen, die lebenslang gearbeitet haben, aber dennoch nicht von ihrer gesetzlichen Rente leben können, sollen einen Zuschuss erhalten. Gedacht ist nach heutigem Stand daran, kleine Renten auf 850 Euro monatlich aufzustocken. Um diesen Zuschuss zu bekommen, müssen Betroffene bestimmte Bedingungen erfüllen. Wann und ob die Zuschuss-Rente Gesetzeskraft erlangt, ist längst noch nicht entschieden.
Ich bin Anfang 50. Stimmt die Zahl zur Rentenhöhe in meiner Renteninformation und was sagt sie aus?
Die Renteninformation verändert sich von Jahr zu Jahr, weil sich die Werte für die Rentenberechnung ändern und Ihr Erwerbsleben sich entwickelt. Die Renteninformation weist Ihnen unter anderem die Altersrente zum "Ist"-Zustand aus: So viel können Sie an Brutto-Rente erwarten, wenn Sie jetzt in Rente gehen würden. Die Zahl berücksichtigt mögliche Abschläge nicht, falls Sie eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nehmen. Außerdem gehen davon noch Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Durch künftige Arbeitsjahre wird sich Ihr Anspruch weiter erhöhen. Wir empfehlen Ihnen, sich an Ihre Auskunfts- und Beratungsstelle zu wenden und hier eine fiktive Hochrechnung vornehmen zu lassen.
Ich bin mir nicht sicher, ob die jährliche Renteninformation korrekt ist. Kann ich das unabhängig prüfen lassen?
Ja, das können Sie. Im Internet unter www.rentenberater.de können Sie sich einen unabhängigen Rentenberater aussuchen. Diese Beratung ist im Gegensatz zur Beratung in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung kostenpflichtig.