Die Experten: oben: Anke Hofmann und Amadeus Thomas, unten: André Kuckoreit und Gerlinde Gahlert.Foto: Ronny Rozum
Mit Vollmacht für Notfall vorgesorgt
Telefonforum: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
Chemnitz. Durch Krankheit oder Unfall kann es schnell passieren, dass man seine persönlichen Belange nicht mehr selbst regeln kann. Damit alles auch in der Form und durch die Person geschieht, die man sich dafür ausgesucht hat, sollte man Vorsorge treffen - durch Verfügungen und Vollmachten. Beim Telefonforum am Mittwoch beantworteten die Notare der Notarkammer Sachsen ununterbrochen die Fragen der Leser an den Telefonen und im Livechat.
Mein Sohn ist als Kraftfahrer viel unterwegs. Was passiert, wenn er durch einen Unfall handlungsunfähig wird?
In einem solchen Fall muss durch das Betreuungsgericht ein Betreuer bestellt werden. Das kann auch ein Familienangehöriger sein, der sich um die persönlichen und gesundheitlichen Belange Ihres Sohnes so lange kümmert, bis er wieder selbst handeln kann. Verwandte dürfen nicht automatisch für den Betroffenen handeln. Das kann in der Familie oftmals zu großen Problemen führen, da wichtige Fragen nicht ohne den gerichtlichen Betreuer geregelt werden können. Zudem kann ein Betreuungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, in der nicht gehandelt werden kann. Ihr Sohn sollte dringend in einer Vorsorgevollmacht einen Bevollmächtigten benennen, der im Ernstfall seine Angelegenheiten regeln kann. Das können auch Sie als Mutter sein. Eine Vorsorgevollmacht sollte jeder, unabhängig vom Alter, aufsetzen.
Ich möchte für den Fall meiner eigenen Handlungsunfähigkeit vorsorgen. Brauche ich dafür eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung?
Es handelt sich hierbei um zwei verschiedene Regelungsbereiche. Mit der Vorsorgevollmacht soll die gerichtliche Betreuung verhindert werden, indem ein Bevollmächtigter und dessen Kompetenzen benannt werden. Die Patientenverfügung ist eine Willensäußerung darüber, wie im Fall eines lebensbedrohlichen Zustands die ärztliche Behandlung aussehen soll, wenn man seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann. Viele Menschen regeln auf diesem Wege, dass zum Beispiel lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen, wenn eine Heilung nicht mehr möglich ist.
Mein Sohn steht unter gerichtlicher Betreuung. Kann ich für ihn eine Vorsorgevollmacht erstellen? Wie kann ich für ihn einen Betreuer nach meinem Tod bestimmen?
Eine Vollmacht ist eine höchstpersönliche Angelegenheit, bei der man sich nicht vertreten lassen kann. Wenn Sie sichern wollen, dass Ihr Sohn nach Ihrem Ableben von einer bestimmten Person betreut wird, sollten Sie mit dem Betreuungsgericht sprechen.
Ich habe keine Angehörigen mehr, nur den Sohn meines Cousins als Vertrauten. Kann ich ihn bevollmächtigen, sich um meine Angelegenheiten zu kümmern?
Ja. Sie können bestimmen, wen Sie wollen. Wichtig ist, dass der Bevollmächtigte eine Person des Vertrauens ist, da diese mit der Vollmacht weit reichende Befugnisse erhält und die Vollmacht auch missbrauchen könnte.
Was kann mit einer Vorsorgevollmacht alles geregelt werden, und wie formuliere ich das?
In der Regel werden mit der Vollmacht zwei Lebensbereiche abgedeckt. Die Vermögenssorge erlaubt dem Bevollmächtigten Rechtsgeschäfte mit anderen, zum Beispiel Behörden und Banken. So kann beispielsweise eine Mietwohnung gekündigt werden, wenn ein Wiedereinzug ausgeschlossen scheint; Verhandlungen mit der Krankenkasse und der Rentenstelle geführt oder ein Handyvertrag gekündigt werden. Der andere Bereich betrifft die Personensorge. Hier wird dem Bevollmächtigten gestattet, Auskünfte beim Arzt einzuholen oder die Behandlungsmethoden abzusprechen, wenn man selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Die Bevollmächtigung bedeutet jedoch nicht, dass man persönliche Pflegeleistungen erbringen muss.
Kann ich mehrere Personen als Bevollmächtigte bestimmen?
Das ist möglich. Sie sollten dann aber auch regeln, ob alle Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen. Sie können auch eine bestimmte Reihenfolge festlegen.
Muss die von mir bestimmte Person die Vorsorgevollmacht auch unterschreiben?
Das ist nicht erforderlich, aber auch nicht schädlich. In jedem Fall sollten Sie mit der Vertrauensperson darüber reden, ob sie auch bereit dazu ist, diese Aufgabe zu übernehmen. Lehnt der Bevollmächtigte seine Aufgabe im Ernstfall ab, muss wieder das Betreuungsgericht tätig werden. Insofern ist auch sinnvoll, einen Ersatzbevollmächtigten zu benennen.
Kann ich ein fertiges Formular für eine Patientenverfügung nutzen?
Formulare können nicht alle Lebensbereiche abdecken, für individuelle Situationen bieten sie kaum Spielraum. Eine für Sie zugeschnittene Patientenverfügung, die den rechtlichen Anforderungen entspricht und im Ernstfall auch anerkannt wird, können Sie beim Notar beurkunden lassen. Dies kostet 26 Euro plus Mehrwertsteuer. Hilfreich für die inhaltliche Ausgestaltung ist ein Vorgespräch beim Hausarzt. Neben der Patientenverfügung sollten Sie eine Vorsorgevollmacht errichten, mit der Sie eine Person bevollmächtigen, die dann im Ernstfall Ihren in der Patientenverfügung festgehaltenen Willen durchsetzt.
Muss ich meine Patientenverfügung alle zwei Jahre bestätigen?
Nein, das ist nicht erforderlich. Eine Verfügung gilt so lange, bis sie widerrufen wird. Sie sollten aber regelmäßig prüfen, ob die dort getroffenen Regelungen noch Ihren aktuellen Wünschen entsprechen.
Die Bank erkennt die Vollmacht meiner Mutter nicht an. Haben wir etwas falsch gemacht?
Sie haben sicher eine handschriftliche Vollmacht der Mutter vorgelegt. Diese muss die Bank nicht anerkennen, da sie nicht prüfen kann, ob die Vollmacht wirklich vom Vollmachtgeber stammt. Im Rechtsverkehr finden nur notariell beurkundete Vollmachten allseitige Anerkennung. Banken haben aber auch ihre eigenen Bankvollmachten, mit denen man Kontoverfügungen regeln kann.
Gibt es wie bei der Errichtung eines Testamentes auch bei der Vollmacht Formvorschriften?
Während ein privatschriftliches Testament nur gültig ist, wenn es eigenhändig geschrieben und unterschrieben ist, kann eine Vollmacht oder Patientenverfügung sowohl handschriftlich als auch mit Schreibmaschine oder Computer erstellt werden. Als einzige Vorschrift gilt: Soll der Bevollmächtigte mit der Vollmacht auch über Grundstücke verfügen oder Registereintragungen (zum Beispiel Handelsregister) vornehmen können, muss die Voll-macht beurkundet sein.
Ich bin 80 Jahre alt und habe keine Angehörigen mehr. Meine Freunde sind ebenso alt wie ich. Wen sollte ich bevollmächtigen?
In Ihrem Fall empfiehlt sich eine Betreuungsverfügung. Diese richtet sich an das Betreuungsgericht. Darin bestimmen Sie, wer im Fall Ihrer Geschäfts- oder Handlungsunfähigkeit vom Gericht zum Betreuer bestellt werden soll.
Ich habe 2002 beim Notar eine Vorsorgevollmacht beurkunden lassen. Hat sich inzwischen gesetzlich etwas geändert, was Auswirkungen auf meine Vollmacht hat?
Da wir den Inhalt Ihrer Vorsorgevollmacht nicht kennen, ist zu empfehlen, den Notar, der die Vollmacht beurkundet hat, aufzusuchen und diese überprüfen zu lassen.
Ich bin im Besitz einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, die Vermögensangelegenheiten einschließt und beabsichtige meiner Vertrauensperson (Sohn) eine gesonderte Vollmacht für spezielle Banken auszuhändigen. Genügt eine schriftliche Vereinbarung mit dem entsprechenden Geldinstitut?
Ja, Banken haben für solche Fälle ihre eigenen Formulare(Bankvollmacht). Handschriftliche Vollmachten werden von ihnen nicht anerkannt.
Mein Mann und ich haben unseren Sohn handschriftlich bevollmächtigt. Als Vorlage diente uns eine vom Notar gefertigten Verfügung. Da eine Wohnimmobilie vorhanden ist, möchte ich gerne wissen, ob diese Verfügung auch ohne notarielle Bestätigung gültig ist und falls nicht, ob es eine Möglichkeit gibt, diese (computergeschriebene und persönlich unterschriebene) Verfügung rechtsgültig zu machen?
Nein, mit handschriftlichen Verfügungen sind keine Verfügungen über Immobilien möglich. Hierfür schreibt das Gesetz die notarielle Form vor.
Mein Mann und ich haben eine Patienten-, Betreuungs- und Organverfügung bei der Stiftung Vorsorge Datenbank hinterlegt. Diese Verfügungen sind dort registriert und archiviert und wir haben eine Notfallkarte erhalten. Ich möchte wissen, ob diese Verfügungen genügen oder ob noch zusätzlich eine Vorsorgevollmacht, vom Notar bestätigt, hinterlegt werden sollte.
Betreuungsverfügungen und Vorsorgevollmacht schließen sich grundsätzlich aus. Als Registrierungsstelle für private sowie notarielle Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen gibt es auf gesetzlicher Basis nur das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Gerichte können vor Anordnung einer gesetzlichen Betreuung beim Zentralen Vorsorgeregister anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Das ZVR wird monatlich mehr als 20.000 Mal abgefragt. Eine Registrierung Ihrer handschriftlichen Vollmacht im ZVR kostet einmalig 13 Euro (bei Zahlung per Lastschrift), die Registrierung einer notariellen Vollmacht kostet einmalig 8,50 Euro. Weitere Informationen finden Sie unter www.vorsorgeregister.de.
Ich habe das alleinige Sorgerecht für meine Zwillinge. Der Kindesvater kümmert sich nicht. Im Falle eines Unfalles oder Todes von mir, möchte ich gern vorsorgen, damit meine Mutter das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht für meinen beiden Kinder bekommt. Ich möchte auf keinen Fall das der Kindesvater das Sorgerecht erhält. Kann ich das regeln?
Werden Eltern geschäftsunfähig oder kommen gar ums Leben, benötigen ihre Kinder einen Vormund. Den Eltern steht dabei ein gesetzliches Benennungsrecht zu. Sie können im Vorfeld bestimmen, welche Person mit der Vormundschaft betraut wird. Im Hinblick auf den Todesfall ist dies durch Testament oder Erbvertrag - im Falle der Geschäftsunfähigkeit insbesondere durch eine notarielle Vorsorgevollmacht möglich. Haben Eltern keine Vorsorge für den Unglücksfall getroffen, bestimmt das Familiengericht in der Regel einen Amtsvormund.
Was ist Was?
Vorsorgevollmacht: Ohne Anordnung einer Vollmacht hat der (volljährige) Betroffene in Alters- und Krisenzeiten grundsätzlich keinen gesetzlichen Vertreter. Eine gesetzliche Vertretungsmacht des Ehepartners, der Kinder oder sonstiger Angehöriger gibt es nicht. Die Anordnung einer Betreuung durch das Vormundschaftsgericht ist aufwändig und kostenintensiv. Hier hat sich die Erteilung einer Vorsorgevollmacht als bessere Alternative bewährt. Außerdem ist die Vorsorgevollmacht gegenüber der Betreuung vorrangig. Das heißt, dass die selbst vorgenommene Bestimmung der Person des Bevollmächtigten und des Umfangs seiner Vertretungsmacht grundsätzlich maßgeblich ist.
Betreuungsverfügung: Gibt es keine Vertrauensperson, und es wird erforderlich, einen Betreuer zu bestellen, so kann mit einer Betreuungsverfügung die Person bestimmt werden. Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Gericht, das in der Regel die benannte Person zum Betreuer bestellt. Dessen Tätigkeit unterliegt der gerichtlichen Kontrolle.
Patientenverfügung: Der Bundestag hat sich auf ein Patientenverfügungsgesetz geeinigt. Danach muss der Patientenwille eines einwilligungsfähigen Volljährigen schriftlich verfügt sein. Die Regelung schreibt auch die zentrale Rolle des Vorsorgebevollmächtigten fest: Dieser prüft, ob die Festlegungen in der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat er dem Willen des Patienten gegenüber Ärzten und anderen Geltung zu verschaffen. Wer keine Vorsorgevollmacht hat, für den wird ein gesetzlicher Betreuer vom Gericht bestellt. Dieser übernimmt dann die erforderliche Prüfung der Voraussetzungen der Patientenverfügung. (ibe)
10:37 Uhr
gelöschter Nutzer: Ein Betreuter kann auch eine Betreuungsverfügung verfassen, in der er festlegt, wer z.B. sein neuer Betreuer werden soll, wenn der bisherige Betreuer ausfällt oder dazu nicht mehr in der Lage ist.