Franca Heß, IHK Chemnitz.Foto: Ronny Rozum
Ohne Geschäftsplan geht es nicht
Gründerkredit hilft auch beim Aufbau einer eigenen Firma im Nebenerwerb - Beratung bei der Aufbaubank wird gefördert
Gute Planung ist beim Schritt in die Selbstständigkeit das A und O. Ein Business-Plan ist dabei Entscheidungshilfe und Zielvorgabe in einem. Bei einem Telefonforum und Chat von "Freie Presse" und Bundeswirtschaftsministerium gab es Gelegenheit, sich zur Existenzgründung beraten zu lassen. Nachfolgend ausgewählte Fragen.
Ich beziehe Arbeitslosengeld II und will mich als Physiotherapeut selbständig machen. Kann ich eine Förderung durch das Jobcenter erhalten?
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss neben dem Arbeitslosengeld II gewährt werden. Die Höhe des Einstiegsgeldes beträgt mindestens 50 Prozent der maßgeblichen Regelleistung. Weiterhin kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen für die Praxiseinrichtung beantragt werden. Grundsätzlich ist immer ein tragfähiges Unternehmenskonzept, welches durch eine fachkundliche Stelle geprüft wurde, notwendig. Liegt trotz Selbständigkeit weiterhin Hilfebedürftigkeit vor, werden Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung über das Arbeitslosengeld II gezahlt. Einzelheiten sollten Sie mit ihrem Berater im Jobcenter erörtern.
Ich beabsichtige die Übernahme eines Einzelunternehmens und möchte es als GmbH oder GmbH & Co. KG führen. Wie kann ich als Existenzgründer und Unternehmensnachfolger beratende Unterstützung bei der Vielzahl der betriebswirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Fragen bzw. Aufgabenstellungen erhalten? Wie sehen Sie das als Steuerberater?
Unabhängig von den individuellen Gegebenheiten Ihrer Person und den speziellen Anforderungen Ihres Vorhabens empfehlen wir Ihnen grundsätzlich zunächst die Informationsforen des Bundesministeriums für Wirtschaft, der örtlichen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und ggf. auch der Arbeitsagentur sowie der Förderbanken KfW, Sächsische Aufbaubank und der Bürgschaftsbank Sachsen. Ohne die individuelle Fachberatung zu all diesen Fragen und Aufgaben werden Sie Ihr Ziel aber kaum erreichen. Der Steuerberater kann hierbei neben seinen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Kenntnissen die Einbeziehung der weiteren Spezialisten, wie Bankberater, Rechtsanwalt und Notar fachlich befördern und koordinieren. Diesen Anforderungen stellen sich die Steuerberater durch fachübergreifende Weiterbildung, wie die zum Fachberater für Unternehmensnachfolge.
Claudia Jost, Jobcenter Chemnitz.Foto: Ronny Rozum
Ich möchte mich selbstständig machen. Wie sollte ich mich auf eine Existenzgründung vorbereiten?
80 Prozent des Erfolgs einer Existenzgründung liegen in einer sorgfältigen Vorbereitung.
Wir empfehlen die Erstellung eines Business-Plans, wobei Sie die Kammern gerne unterstützen. Der Business-Plan ist die zentrale Aufgabe in der Vorbereitung der Gründung. Innerhalb dieses Konzepts sollten alle relevanten Informationen, Sachverhalte und Daten strukturiert, gesammelt, abgewogen und fixiert werden. Der Business-Plan ist Chancen-/Risikobewertung, Entscheidungshilfe und Zielvorgabe in einem. Außerdem benötigen Sie dieses Konzept zur Beantragung von Fördermitteln und Fremdkapital.
Was hat sich beim Gründungszuschuss geändert?
Die Neuregelung des Gründungszuschusses trat am 28.12.2011 in Kraft. Wesentlich in der Änderung ist, dass der Gründungszuschuss in eine Ermessensleistung umgewandelt wurde und damit kein Rechtsanspruch auf diese Förderleistung mehr besteht. Bei der Entscheidung über den Förderantrag ist zunächst der Vermittlungsvorrang zu beachten. Im Einzelfall bedeutet das, dass bei jeder Antragstellung bzw. spätestens zum Zeitpunkt der beabsichtigten Existenzgründung zu prüfen ist, ob durch die Unterbreitung eines konkreten Stellenangebotes die Beendigung einer Arbeitslosigkeit möglich ist (Vermittlungsvorrang). Trifft diese Möglichkeit zu, schließt dies in jedem Falle eine Förderung aus.
Jens Reißmann, Agentur für Arbeit Zwickau.Foto: Ronny Rozum
Zurzeit bin ich noch in einem Angestelltenverhältnis und plane die Übernahme eines Industrieunternehmens. Gibt es Möglichkeiten für eine externe Beratung?
Sie können die Gründungsberatung der SAB Dresden in Anspruch nehmen. Bemessungsgrundlage sind 6.000 Euro und der Zuschuss beträgt 75 Prozent. Diese Förderung kann auch bei bereits nebenberuflicher Existenzgründung in Anspruch genommen werden.
Ich beziehe derzeit Leistungen aus dem SGB II, § 20 und habe eine Selbständigkeit bereits mit einem Onlineshop begonnen. Für das Marketing benötigte ich Beratungsunterstützung. Wer hilft?
Hier greift das Gründercoaching Deutschland mit dem Förderfenster aus der Arbeitslosigkeit. Erfahrene Gründercoachs finden Sie in der KfW-Beraterbörse. Gemeinsam können unter anderem Marktanalysen entwickelt werden. Als Existenzgründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten Sie einen Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars. Bemessungsgrundlage sind 4.000 Euro mit 90-prozentiger Förderung, d. h. 400 Euro müssen Sie als Eigenanteil leisten.
Michael Eberlein, Steuerberaterkammer des Freistaates.Foto: Ronny Rozum
Ich möchte mich als Lektorin selbständig machen. Vorerst als Nebenjob. Fördert die KfW auch eine Tätigkeit im Nebenerwerb?
Ja, mit dem ERP-Gründerkredit-Startgeld. Allerdings unter der Bedingung, dass Sie den Nebenerwerb mittelfristig zum Vollerwerb ausbauen. Eventuelle andere Tätigkeiten müssen dann allerdings auch wirklich aufgegeben werden.
Für mein Vorhaben, ein Fitness-Studio aufzumachen, benötige ich rund 60.000 Euro. Käme dafür eine KfW-Förderung infrage?
Ja. Für Sie käme der ERP-Gründerkredit- Startgeld in Betracht. Damit können Sie Investitionen und Betriebsmittel sogar bis zu insgesamt 100.000 Euro finanzieren, 30.000 Euro können Sie für Betriebsmittel - also etwa laufende Aufwendungen wie Miete oder Personalkosten - verwenden. Ihre Bank wird in diesem speziellen Förderprogramm zu 80 Prozent von der Haftung freigestellt, das erleichtert die Kreditvergabe. Die Laufzeit des Förderkredits beträgt bis zu zehn Jahren. Die tilgungsfreie Anlaufzeit kann bis zu 24 Monate ausmachen.
Anita Vogel, Handwerkskammer Chemnitz.Foto: Ronny Rozum
Ich möchte meinen Betrieb an meine Tochter übergeben. Was ist zu beachten?
Die Unternehmensnachfolge ist für alle Beteiligten, für den Übergeber wie für den Übernehmer, ein einschneidender Schritt. Eine Patentlösung für die Betriebsübergabe gibt es nicht; letztendlich ist kein Betrieb wie der andere. Bei einer Betriebsübergabe handelt es sich um einen komplexen Vorgang, bei dem viele Dinge, wie erb- und steuerrechtliche Überlegungen, mögliche Formen der Übergabe, Altersversorgung, Finanzierung, etc., bedacht werden müssen. Ein persönlicher Termin bei Ihrem Betriebsberater der Handwerkskammer ist sinnvoll und hilfreich. Hier werden Sie zuverlässig und umfassend informiert. Werfen Sie aber auch einen Blick ins Internet. Mit dem Internetportal "nexxt" bietet das Bundeswirtschaftsministerium mit Partnern aus der Wirtschaft umfassende Planungshilfen rund um das Thema Unternehmensnachfolge. Kernelement ist die Unternehmensbörse "nexxt-change", die Menschen zusammenbringt, die ein Unternehmen übergeben oder übernehmen wollen. Mehr unter www.nexxt-change.org.
Holger Richter, Bundeswirtschaftsministerium.Foto: Ronny Rozum
Seit über 20 Jahren arbeitete ich als Geselle in einem Handwerksbetrieb. Kann ich den Betrieb von meinem Chef übernehmen?
Da Sie schon 20 Jahre Berufserfahrung besitzen, könnten Sie beantragen, sich nach der "Altgesellenregelung" in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Voraussetzung ist hier, dass Sie eine Gesellenprüfung in dem zu betreibenden zulassungspflichtigen Handwerk bestanden haben bzw. insgesamt sechs Jahre praktisch in dem Beruf gearbeitet haben und davon vier Jahre in leitender Tätigkeit. In Ausnahmefällen kann auch eine Ausnahmebewilligung erteilt werden. Selbständig tätige Handwerker können sich auf Antrag von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen, wenn sie mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. (Darüber entscheidet der zuständige Rentenversicherungsträger). Empfehlenswert wäre eine Beratung bei Ihrer Handwerkskammer. Den für Sie zuständigen Berater finden Sie auf unserer Internetseite unter Beratungen, Existenzgründung.
Wichtige Links für Gründerinnen und Gründer:
Das Chat-Protokoll finden Sie unter www.freiepresse.de/chat_existenz
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bmwi.de www.existenzgruender.de