Police entschädigt bei Invalidität

Telefonforum zur privaten Unfallversicherung

Chemnitz. Eine private Unfallversicherung zielt auf die finanzielle Absicherung für den Fall, dass ein Unfall zu einer dauerhaften Invalidität führt. Fragen dazu wurden bei einem Telefonforum von Uwe Kantelberg, Rechtsberater im Beratungszentrum Chemnitz der Verbraucherzentrale Sachsen (VZS), beantwortet. Es fand am Montag exklusiv für "Freie Presse"-Leser statt. Hier eine Zusammenfassung.

 

Wann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Die Police ist dann ratsam, wenn man sich zuhause und in der Freizeit vor den finanziellen Folgen unfallbedingter Gesundheitsschäden schützen will. Sinn macht aber nur ein wirklich leistungsstarker Tarif.

 

Welche Leistung erhalte ich, und wann zahlt die Versicherung?

Gegenstand der privaten Unfallversicherung ist der Versicherungsschutz bei weltweiten Unfällen. Hier wird die finanzielle Grundlage bei unfallbedingter Invalidität abgesichert. Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Unfallereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Die Leistungsarten der Unfallversicherung können vertraglich frei gestaltet werden. Kernpunkt der Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung, die auf jeden Fall vereinbart werden muss. Unter Invalidität versteht man eine dauernde Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Höhe der Leistung richtet sich nach der im Versicherungsvertrag für den Invaliditätsfall vereinbarten Summe und dem Grad der Invalidität.

 

Ich bin selbstständig. Ist das Tagegeld in der Unfallversicherung für mich wichtig?

Wichtig ist bei Unfallversicherungen die Entschädigungssumme bei Invalidität. Leistungen wie Kranken(haus)tagegeld, Genesungs- und Schmerzensgeld und Kurkostenbeihilfe mögen im Einzelfall auch wichtig sein. Aber: Wenn Sie als Selbstständiger auf Tagegeld angewiesen sind und nicht arbeiten können, brauchen Sie dieses Tagegeld nicht nur nach Unfällen, sondern auch bei Krankheiten. Sie sollten daher eine gesonderte Tagegeldversicherung abschließen. In der Unfallversicherung ist die Zahlung von Tagegeld daher verzichtbar.

 

In meiner Freizeit treibe ich Sport, werden da bei einer privaten Unfallversicherung Zuschläge verlangt?

Hier kommt es auf die Art ihrer Betätigung an. Risikozuschläge von 20 Prozent werden für riskante Freizeitaktivitäten wie Bergsteigen, Tauchen und Reiten verlangt. Bei Motorradfahrern werden 50 Prozent Risikozuschlag fällig. Und auch für Personen mit einem Body-Mass-Index von über 30 wird es teurer.

 

Gibt es Berufe, die keinen privaten Unfallversicherungsschutz bekommen?

Rennfahrer, Berufssportler, Sprengmeister, Piloten und Stewardessen bleiben bei den meisten Versicherungen ohne Unfallschutz. Auch bei manchen Gesellschaften gibt es für Berufe wie Gerüstbauer, Tierpfleger oder Dachdecker keine Absicherung.

 

Lohnt sich für mich eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr?

Nein. Angebote mit Beitragsrückgewähr sind unsinnig und ungünstig. Das sind Mogelpackungen. Nur ein Teil des Geldes dient der Absicherung des Risikos. Den anderen Teil des Geldes legt der Versicherer an, um die Beitragsrückgewähr später zu finanzieren. Auch die Leistung, die der Versicherte bei Invalidität erhält, beträgt bei gleichem Beitrag nur ein Bruchteil dessen, was ein Kunde bei einer normalen Unfallversicherung bekäme. Das ist für den Kunden kein gutes Geschäft.

 

Gibt es auch spezielle Versicherungsausschlüsse?

Ja. Einige Unfallursachen sind oft vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu zählen Bewusstseinsstörungen (Trunkenheit, der Einfluss von Medikamenten, Ohnmacht, Herzinfarkt, Schlaganfall, Zeckenbiss oder epileptischer Anfall), Infektionen, Impfschäden, Vergiftungen oder psychische Dauerfolgen eines Unfalls. Hier sind gute Versicherungsbedingungen viel wert, den einige Anbieter tatsächlich anbieten. Immer ausgeschlossen sind dagegen Kriegsereignisse, Folgen einer Heilbehandlung, Unfälle mit Luftfahrzeugen und Teilnahme an Rennveranstaltungen.

 

Woran erkenne ich einen guten Vertrag?

Ein guter Vertrag bietet Verbesserungen gegenüber den Musterbedingungen: Verbesserte und erweiterte Gliedertaxe, weniger Leistungsausschlüsse, spätere Anrechnung von Vorerkrankungen, verlängerte Fristen für den Eintritt und die Anerkennung im Schadensfall.

 

Welche Fristen muss ich nach einer Unfallmeldung beachten?

Die Versicherer müssen laut Musterbedingungen zahlen, wenn die Individualität innerhalb von einem Jahr nach dem Unfall eingetreten ist und innerhalb von 15 Monaten ärztlich festgestellt wurde. Gute Tarife lassen hier dem Versicherten bis zu 18 Monate Zeit.

 

Mir liegt ein Angebot für eine spezielle Senioren-Unfallversicherung vor. Was halten Sie davon?

Eine solche Versicherung ist dann sinnvoll, wenn sie allein leben und keine Angehörigen oder Bekannten in der Nähe haben, die sich nach einem Unfall um Sie kümmern könnten.

 

Welche zusätzlichen Hilfeleistungen sollten bei Senioren-Unfallversicherungen gewährt werden? Gibt es ein Höchstversicherungsalter?

Als Hilfeleistungen sollten regelmäßige Einkäufe und notwendige Besorgungen, wöchentliche Begleitung bei Arzt- oder Behördengängen, Menüservice, Hilfe bei der Reinigung der Wohnung, Wäscheservice und ein Hausnotruf vereinbart sein. Das Höchsteintrittsalter liegt meist bei 75 Jahren. Leider nur ein reichliches Dutzend Versicherungen bieten Tarife ohne ein vorab bereits festgelegtes Höchstversicherungsalter, mit dem der Vertrag endet, an.

 

Mir liegen verschiedene Angebote für eine private Unfallversicherung vor. Sind sie leicht vergleichbar?

Leider nicht. Ein Vergleich ist für den Laien kompliziert, weil der Markt der Unfallversicherungen schwer durchschaubar ist. So bieten einige Assekuranzen ein duzend verschiedene Tarifvarianten an. Allein die Versicherungssumme bei Invalidität sagt nicht viel aus. Die Zeitschrift "Finanztest" hat daher umfangreiche Untersuchungen angestellt und über sechzig Angebote bewertet.

 

Ab welcher Invalidität sollten Verträge abgeschlossen werden?

Der Tarif sollte bereits ab zwei Prozent Invalidität Leistungen vorsehen. Verträge, bei denen sie erst ab einer Invalidität von 20 Prozent Geld bekommen, sind nachteilig. Diese Hürde ist zu hoch.

 

Wenn man einen speziellen Beruf oder einen bestimmten Freizeitsport ausübt, kann man da bei Schadensfällen auch von der Einheits-Gliedertaxe abweichen?

Ja. Für bestimmte Berufe oder Freizeitaktivitäten sind abweichende Gliedertaxen ratsam. Die Gliedertaxe bestimmt, welchen Grad der Invalidität ein Unfallversicherer zum Beispiel nach dem Verlust einer Hand, eines Beines oder auch bestimmter Sinnesorgane anerkennt. Die völlige Funktionsunfähigkeit der einzelnen Körperteile sind bis zu 100 Prozent versicherbar. Gute Versicherer bieten das an.

 

Muss ich einen Berufswechsel anzeigen?

Ja. Mit einem Berufswechsel kann sich unter Umständen auch die Tarifierungsgrundlage ändern. Sollten sich zum Beispiel die berufsbedingten Risiken und damit auch das Unfallrisiko erhöhen, muss der Versicherungsschutz auf diese Veränderung hin angepasst werden. In jedem Fall müssen Sie die neue Berufssituation der Versicherung mitteilen und eine Anpassung der Unfallversicherung vornehmen.

 

Kann ich einzelne Leistungen dazu wählen?

Es besteht die Möglichkeit, eine einfache Standard-Unfallversicherung abzuschließen. Sie können aber auch individuell einzelne Leistungen nach Ihren Wünschen zusammenstellen. So können Sie die Invaliditätsleistung mit einer Todesfallleistung, Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld und/oder Tagegeld, mit Kurkostenhilfe, Bergungskosten, kosmetischen Operationen und einer Invaliditätsrente kombinieren.

 

Kann ich meine Unfallversicherung übertragen?

Nein. Die private Unfallversicherung wird immer für eine bestimmte Person abgeschlossen und kann daher nicht übertragen werden. Es gibt die Möglichkeit, eine Partner- oder Kinder-Unfallversicherung abzuschließen. Die Leistungen der verschiedenen Unfallversicherungsformen gestalten sich dann entsprechend des beantragten Leistungsumfangs.

Uwe Mann

Foto: Uwe Kantelberg, Verbraucherzentrale Sachsen.

Haben Progressionstarife Vorteile?

Ein günstigstes Preis-Leistungs-Verhältnis haben Angebote, bei denen bei 100-prozentiger Invalidität das je nach Tarif drei- bis fünffache der Versicherungssumme fällig wird. Bei geringerer Invalidität bis etwa 25 Prozent gibt es bei diesen sogenannten Progressions-Tarifen auch nur den der Invalidität entsprechenden Teil der Versicherungssumme.

 

Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?

Laufende Policen kann man mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Wann genau, das ist steht im Vertrag.

 

Ich habe gehört, dass Frauen bei der Prämienzahlung derzeit noch im Vorteil sind?

Frauen sind beim Abschluss von privaten Unfallversicherungen fast bei allen Anbietern noch im Vorteil. Anders als Männer gehören sie - meist unabhängig vom Beruf - zur niedrigen Gefahrengruppe. Bei Männern unterscheiden die Unternehmen, dass kaufmännische Angestellte zur niedrigen Gefahrengruppe gehören. Handwerker müssen wegen des höheren Unfallrisikos einen Aufschlag zahlen. Je nach Tarif kann sich der Beitrag dadurch mehr als verdoppeln.

 

Gibt es ab 2012 Änderungen bei der privaten Unfallversicherung?

Der Vorteil bei Frauen fällt spätestens 2013 weg. Ab Ende 2012 müssen Versicherer sogenannte Unisextarife anbieten. Das heißt, Frauen und Männer zahlen den gleichen Beitrag. Das bedeutet, Frauen zahlen voraussichtlich mehr als heute. Es könnte also in manchen Fällen sinnvoll sein, noch vorher einen Vertrag abzuschließen. (lu)           

                                              

Weitere Informationen

Auskunft zum privaten Versicherungsschutz gibt die Verbraucherzentrale Sachsen im Internet und bei kostenpflichtigen persönliche Beratungen. Terminvereinbarungen sind möglich unter Telefon 01805 797777 (14 Cent pro Minute aus dem Festnetz).

►www.vzs.de

 
erschienen am 14.12.2011
© Copyright Chemnitzer Verlag und Druck GmbH & Co. KG
 
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