Foto: Gerolf Dittmann, Gesetzlicher Unfallversicherungsträger VBG.
Staat schützt bürgerschaftlich Engagierte
Der Versicherungsschutz für Personen, die sich freiwillig für andere engagieren, ist zum Teil über den Gesetzgeber geregelt
Chemnitz. Ohne ehrenamtliches Engagement wäre das Gemeinwesen kaum vorstellbar. Doch wer ein Ehrenamt bekleidet, ist während seiner Tätigkeit hohen Haftungs- und Unfallrisiken ausgesetzt. Beim Telefonforum am Montag beantworteten Experten dazu Fragen von Leserinnen und Lesern. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.
Ich bin Mitglied der freiwilligen Feuerwehr. Wie ist das mit dem Unfallschutz, wenn ich mit meinem Pkw zum Einsatz unterwegs bin?
Wenn Sie bei einem Unfall andere verletzen, ist das eine Angelegenheit für Ihre Pkw-Haftpflichtversicherung. Haben Sie einen Schaden am Pkw, wird Ihnen dieser ersetzt. Wenden Sie sich in diesem Fall an die zuständige Gemeinde. Wenn Sie selbst bei einem Unfall verletzt werden, sind Sie über die Unfallkasse Sachsen unfallversichert - aber nur während Ihres Einsatzes für die freiwillige Feuerwehr. Die Unfallkasse Sachsen übernimmt bei einem Unfall die Kosten für die Heilbehandlung inklusive Praxisgebühr. Bisher übernahm die Kasse den Verdienstausfall zwischen Verletztengeld und Nettoentgelt. Bei Unfällen ab 2012 sollten Sie sich an die Kommune wenden, die auf der Grundlage des Sächsischen Katastrophen- und Brandschutzgesetzes dann verpflichtet sind, den Verdienstausfall zu zahlen.
Als Übungsleiter bei einem Fußballverein nehme ich gelegentlich einige Jungs mit zum Auswärtsspiel. Kann ich bei einem Unfall in Haftung genommen werden, wenn einem der Kinder bei der Fahrt zum Spiel etwas passiert?
Wenn einem der Kinder etwas zustößt, dann übernimmt ihre Pkw-Haftpflichtversicherung die Regelung im Schadensfall für alle Insassen außer dem Fahrer. Aber sie als Übungsleiter sind gesetzlich über den gesetzlichen Unfallversicherer VBG unfallversichert.
Wir sind ein Männer-Gesangsverein und viel für Konzertauftritte unterwegs. Sind wir per Gesetz unfallversichert - zum Beispiel, wenn wir in einer fremden Stadt auftreten?
Nein. Sie sind nicht gesetzlich unfallversichert. Allerdings können gewählte oder beauftragte Ehrenamtsträger Ihres Vereins - zum Beispiel der Vereinsvorstand oder der Schriftführer - sich auf Antrag freiwillig bei der VBG unfallversichern. Sie können das allein tun oder der Verein gleich für alle Personen, die laut Satzung oder Geschäftsordnung ein gewähltes Amt ausüben. Dieser Versicherungsschutz kostete bislang 2,73 Euro im Jahr pro versicherter Person. Allerdings gilt der Versicherungsschutz nur im Rahmen der Tätigkeit, für die die Person gewählt wurde. Tritt der Schriftführer als Sänger bei einem Konzert auf und erleidet einen Unfall, gilt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht. Unsere Empfehlung: Schließen Sie eine Gruppen-Unfallversicherung für alle Vereinsmitglieder ab und holen Sie sich Angebote für eine Vereins-Haftpflichtversicherung ein.
Foto: Kai Jurig, Unfallkasse Sachsen.
Wie umfangreich sind die Leistungen des Landesversicherungsschutzes in Sachsen?
Hier handelt es sich nur um einen Grundschutz. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherer oder über eine private Haftpflicht-Police sind weit umfangreicher als der Landesversicherungsschutz. Dieser beträgt zwei Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden im Haftpflichtfall oder nach einem Unfall maximal 175.000 Euro bei voller Invalidität. Der Versicherungsschutz über das Land greift automatisch und ohne Anmeldung.
Bezahlt die Unfallkasse Sachsen Verletztengeld? Wie hoch ist es? Richtet es sich nach meinem Verdienst im "richtigen" Job?
Wenn Sie Anspruch auf das Verletztengeld der Unfallkasse Sachsen haben, wird es in der Regel nach der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber gezahlt - solange Sie nach dem Unfall während Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit arbeitsunfähig sind, maximal bis 78Wochen nach dem Unfall. Das Verletztengeld wird über Ihre gesetzliche Krankenkasse ausgezahlt. Es beträgt 80 Prozent Ihres entgangenen regelmäßigen Bruttoentgelts aus Ihrer Festanstellung. Das Verletztengeld darf aber nicht höher sein als Ihr regelmäßiges Netto. Abgezogen davon werden noch die Beitragsanteile zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Ich bin im Auftrag eines Hospizes unterwegs. Bisher habe ich für meine Fahrten mit dem eigenen Pkw einen Fahrtkostenzuschuss vom Hospiz erhalten. Dieser wurde jetzt gestrichen. Ist damit für mich auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz erloschen?
Foto: Mathias Zunk, Gesetzlicher Unfallversicherungsträger VBG.
Nein. Sie sind unabhängig vom Fahrtkostenzuschuss weiter gesetzlich pflichtversichert über die Berufsgenossenschaft Gesundheit und Wohlfahrtspflege. Diese würde bei einem Unfall sowohl die Kosten für die medizinische Behandlung und eventuell Verletztengeld sowie gegebenenfalls Rentenzahlungen bei Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit übernehmen.
Seit den 80er-Jahren haben wir in unserem Ort eine Antennen-Gemeinschaft mit mehr als 260Mitgliedern. Ich bin im Auftrag der Gemeinschaft für die Wartung der Antennen-Anlage zuständig. Bin ich gesetzlich unfall- und haftpflichtversichert, falls mir dabei etwas zustößt oder ich Schaden verursache?
Nein, bei Ihnen handelt es sich um einen Zweckverband und damit nicht um eine ehrenamtliche Tätigkeit. Sie können sich nur privat unfallversichern und mögliche Haftungsansprüche über Ihre private Haftpflichtversicherung regeln. Klären Sie innerhalb der Gemeinschaft, ob die anderen Mitglieder bereit sind, eine Unfallversicherung für Sie mit zu finanzieren. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Privathaftpflichtversicherer, ob im Schadensfall Ihre Tätigkeit für die Antennengemeinschaft mit abgesichert ist.
Nützt mir meine private Unfallversicherung etwas, wenn ich doch für meine Vereinstätigkeit bereits über die Landesversicherung abgesichert bin?
Die private Unfallversicherung leistet zusätzlich und unabhängig zur Unfallversicherung des Landes sowie unabhängig von eventuellen Ansprüchen an die gesetzliche Unfallversicherung. Wenn Sie in Ihrer Freizeit Unfallrisiken haben, zum Beispiel beim Sport, ist eine private Unfallversicherung in jedem Fall sinnvoll. (bpb)
Weitere Informationen
Hinweise zur Absicherung beim bürgerschaftlichen Engagement werden am VBG-Ehrenamtstelefon 0351 8145-260 oder 040 5146-1970 erteilt. Informationen zum gesetzlichen Unfallversicherungsschutz findet man im Internet.
Die Unfallkasse Sachsen erreicht man unter Telefon 03521 7240 und im Internet.
Beim Informationszentrum der deutschen Versicherer gibt es die Broschüre "Sicherheit im Ehrenamt" als Einzelexemplar kostenfrei. Anforderung unter Telefon 0800 7424375.
Allgemeine Informationen zum Versicherungsschutz für bürgerschaftlich Engagierte bietet die Broschüre "Zu Ihrer Sicherheit" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Bestell-Telefon: 01805 778090 (14 Cent/ Minute aus dem Festnetz).