Die Experten zum Thema Existenzgründung Experten: obere Reihe von links: Martina Rösch (Agentur für Arbeit, Chemnitz), Josef Hauser (Steuerberaterkammer des Freistaats), Inga Schauer (KfW Bankengruppe), untere Reihe von links: Franca Heß (IHK Chemnitz), Hans-Georg Stache (Handwerkskammer Chemnitz), Karla Jost (Jobcenter Chemnitz).

Foto: Uwe Mann

Startgeld deckt auch laufende Kosten ab

Expertenrat beim "Freie Presse"-Telefonforum: Tragfähiges Konzept ist Voraussetzung für Förderung - Unterstützung ebenso im Nebenerwerb

Jedes Jahr werden in Deutschland rund 400.000 Unternehmen neu gegründet - das erscheint viel, liegt aber weit unter dem Potenzial möglicher Existenzgründungen, wie verschiedene Studien und Statistiken ausweisen. Im internationalen Vergleich liegt die Gründungsbereitschaft der Deutschen eher im unteren Mittelfeld - obwohl die Rahmenbedingungen hervorragend sind. Die Initiative "Gründerland Deutschland" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat sich zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Stärkung der Gründungskultur in Deutschland zu entwickeln, zu bündeln und für mehr Unternehmergeist zu werben. Weitere Informationen finden Sie unter www.gruenderland-deutschland.de

 

Wo finde ich Informationen für Gründer?

Die Broschüre "Starthilfe" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) bietet einen Überblick über die verschiedenen Gründungswege und gibt jede Menge Tipps vom kaufmännischen Einmaleins bis zur Personalführung. Die Broschüre kann beim BMWi kostenlos bestellt werden: Versandservice/Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin, Bestell-Fax: (01805) 77 80 94, Tel: (01805) 77 80 90, E-Mail: publikationen@bundesregierung.de. Werfen Sie aber auch einen Blick in das Existenzgründungsportal des BMWi unter www.existenzgruender.de. Das Portal versteht sich als bundesweite und zentrale Anlaufstelle für Gründerinnen und Gründer sowie junge Unternehmen. Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz und die Handwerker Chemnitz bieten ebenfalls regelmäßig Informationsveranstaltungen für Gründer an.

 

Ich plane eine selbständige Tätigkeit als Musiklehrerin. Kann ich mich wegen Fragen zur Freiberuflichkeit an die IHK wenden?

Die Industrie- und Handelskammer Chemnitz bietet erstmalig am 13. Juli einen Sprechtag für Freiberufler an. Weitere Informationen erhalten Sie bei der IHK-Ansprechpartnerin Franca Heß, Tel: 0371-6900-1310.

 

Welche Tätigkeiten üben Freiberufler aus?

Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Architekten, Steuerberater, beratenden Volks- oder Betriebswirte, die Heilpraktiker, Krankengymnasten, Journalisten, Dolmetscher und ähnlicher Berufe. Sie erbringen persönlich individuelle Leistungen, deren Ergebnisse Unikate sind. Geregelt und definiert sind die Freien Berufe im § 18 Einkommenssteuergesetz.

 

Ich werde Anfang August ein gut gehendes Geschäft übernehmen. Dafür werde ich zirka 75.000 Euro für Kauf und Renovierung benötigen. Eventuell kommt auch noch ein gebrauchtes Fahrzeug dazu. Kann ich dafür einen KfW-Kredit nutzen?

Für Sie käme das KfW-Startgeld-Gründerkredit infrage. Damit können Sie die komplette Summe abdecken. Falls Sie neben den genannten Investitionen auch - anfänglich - laufende Kosten abdecken müssen, so können Sie das Startgeld auch dafür nutzen. Von der Höchstsumme des Kredits von 100.000 Euro sind bis zu 30.000 Euro für solch laufende Aufwendungen einsetzbar. Sprechen Sie Ihre Hausbank also offensiv auf diesen neuen Gründerkredit an. Die reguläre achtzigprozentige Risikoübernahme durch die KfW wird Ihrer Hausbank die Kreditentscheidung sicher erleichtern.

 

Muss mich meine Hausbank auf die öffentlichen Förderprogramme hinweisen?

Eine Verpflichtung seitens der Hausbank besteht nicht. Die Antragstellung für Fördermittel erfolgt nach dem so genannten Hausbankprinzip. Der Gründer stellt die Anträge über ein Kreditinstitut seiner Wahl. Da manche Kreditinstitute wegen der geringen Marge, des hohen Aufwands und des erhöhten Risikos bei Unternehmensgründungen lieber ihre eigenen Gelder verleihen, unterbleibt in einigen Fällen die umfassende Beratung.

 

Für meine Gründung benötige ich kein Kredit. Sollte ich trotzdem ein Konzept erstellen?

Es ist zu empfehlen, da die Einarbeitung des Unternehmenskonzepts hilft, die eigenen Ideen und offenen Fragen zu ordnen und noch einmal Entscheidungsgrundlagen vor Augen zu führen. Durch die Erstellung von Planungsrechnungen ist der erste Schritt in Richtung des Aufbaus einen Controllingsystems (Soll-Ist-Vergleich) gemacht. Es besteht die Möglichkeit einer Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfung in einem persönlichen Gespräch bei der Industrie- und Handelskammer Chemnitz.

 

Ich bin seit 2 Jahren selbständig und plane Festigungsmaßnahmen für mein Unternehmen. Bin ich für KfW Kredite noch antragsberechtigt?

Festigungsmaßnahmen, das heißt Investitionen, die den Fortbestand bzw. das Wachstum eines Unternehmens sichern,  werden innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit mit dem KfW-Gründerkredit - StartGeld mit max. 100.000 Euro gefördert.

 

Fördert die KfW eine Tätigkeit im Nebenerwerb?
Ja, wenn Sie beabsichtigen, den Nebenerwerb innerhalb von 4 Jahren zum Vollerwerb auszubauen. Das müssen Sie bei Antragstellung glaubhaft machen. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie schon im Nebenerwerb selbstständig sind. Eventuell andere Tätigkeiten müssen dann beim Vollerwerb aufgegeben werden.

 

Ich benötige 2.000 Euro zur Finanzierung des Warenbestandes für den Verkauf von Kosmetika. Wer hilft bei der?

Mit dem ESF-Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Sie vor bzw. in den ersten drei Jahren nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der Sächsischen Aufbaubank beantragen. Voraussetzung: Für Ihr Vorhaben bringen Sie einen Eigenanteil von mindestens 20 Prozent selbst auf.

 

Ich suche einen Nachfolger für meinen Handwerksbetrieb? Wo kann ich einen finden?

Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger sollte rechtzeitig in Angriff genommen werden. Auf der Suche nach einem geeigneten Nachfolger kann Ihnen zunächst einmal die Handwerkskammer Chemnitz weiterhelfen. Dort können Sie alle Punkte einer Betriebsübernahme in einem individuellen betriebswirtschaftlichen Beratungsgespräch erörtern. Sie können aber auch im Internet eine Plattform nutzen, die bundesweit verfügbar ist. Dort können Sie als potenzieller Übergeber eingetragen werden. In dieser bundesweiten Börse suchen unter www.nexxt-change.org gleichermaßen Existenzgründer als potenzielle Übernehmer nach geeigneten Betrieben.

 

Ich bin  arbeitslos und plane eine selbstständige Tätigkeit. Unterstützt mich die Agentur für Arbeit?

Ja, Sie können den Gründungszuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie tatsächlich arbeitslos gemeldet sind. Sie müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 90 Tage Rechtanspruch auf Arbeitslosengeld I vorweisen. Außerdem müssen Sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit nachweisen. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zur Sicherung des Lebensunterhaltes und 300 Euro zur sozialen Absicherung gewährt. In einer zweiten Phase können für weitere sechs Monate 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn Sie Geschäftstätigkeit nachweisen können. Bitte beachten Sie, dass die Förderung noch in diesem Jahr geändert wird. Informationen dazu erhalten Sie bei der zuständigen Arbeitsagentur. Bitte beachten Sie, dass das  Bundesarbeitsministerium zum Herbst 2011 eine Neuregelung des Gründungszuschusses plant, die mit Einschränkungen gegenüber der aktuellen Förderung für Gründer verbunden wäre. Informieren Sie sich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur.

 

Ich war 1 ½ Jahre selbständig, heute habe ich einen 400.-Euro-Job. Der Antrag auf Arbeitslosengeld II ist gestellt. Unterstützt mich das Jobcenter, wenn ich mich erneut selbständig mache?

Es besteht die Möglichkeit, wenn ein Unternehmenskonzept vorliegt und dies auch von einer fachkundigen Stelle als tragfähig eingeschätzt wird, eine Förderung zu bekommen. Die Förderung kann ein Darlehen oder ein Zuschuss nach § 16 c SGB II für Sachmittel sein. Weiterhin kann ein Einstiegsgeld nach § 16 b SGB II gewährt werden. Dies ist ein Zuschuss für die Existenzgründung, der nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Das Arbeitslosengeld II wird solange weitergewährt, solange Sie von Ihren Einnahmen noch nicht leben können.

 

Ich werde mich demnächst innerhalb einer Franchise-Kette selbständig machen. Soll ich mir einen Steuerberater zur Seite nehmen?

Ja. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich an einen Steuerberater zu werden. Denn gerade am Anfang können Fehler gemacht werden, die später korrigiert werden müssen und dann richtig Geld kosten können.

 

Darf ich mit der Kleinunternehmerregelung die Mehrwertsteuer auf Rechnungen ausweisen?
Nein. Die Kleinunternehmerregelung sieht vor, dass keine Umsatzsteuer bzw. Mehrwertsteuer ausgewiesen wird. Wird dennoch eine Rechnung irrtümlich mit Umsatzsteuer ausgewiesen, muss der Kleinunternehmer die eingenommene Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.

 

Gibt es eine Orientierungshilfe bei den vielen Förderprogrammen?

Mit der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Mit der Förderdatenbank leistet das Bundeswirtschaftsministerium einen wichtigen Beitrag zu mehr und größerer Transparenz rund um das Fördergeschehen in Deutschland. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner herausfiltern.

 

 
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erschienen am 08.07.2011
 
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