Telefonforum: Absicherung bei Berufsunfähigkeit - Gut geschützt bei Erwerbsminderung
Wer wegen Krankheit vor der Altersrente aus dem Arbeitsleben ausscheidet, benötigt finanziellen Schutz. Den bieten der Staat oder private Vorsorge.
Chemnitz. Die gesetzlichen Renten- und Unfallversicherer helfen bei Berufsunfähigkeit - allerdings nur nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie bei Erwerbsminderung. Für alle anderen Fälle muss man sich privat wappnen. Wann und welche Renten gezahlt werden, darüber informierten Experten am Montag bei einem Telefonforum. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.
Meine Frau fährt mit meinem Auto zur Arbeit, oft mit einem kleinen Umweg, um für Ihren Arbeitgeber Brötchen zu holen. Ist sie dennoch gesetzlich unfallversichert?
Ihre Frau ist immer auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte gesetzlich unfallversichert - unabhängig auf welche Weise oder mit welchem Fahrzeug sie dorthin gelangt. Allerdings sind dadurch Körperschäden abgesichert, keine Sachschäden - etwa am Auto. Erfolgt das Brötchenholen auf direkte Anweisung des Arbeitgebers, ist sie für diesen Umweg ebenfalls gesetzlich unfallversichert.
Mein Mann hat bei der Feuerwehr gearbeitet und bekommt jetzt eine gesetzliche Unfallrente. Nächstes Jahr wird er Altersrentner. Endet dann die Rentenzahlung?
Nein. Nach heutiger Rechtslage wird die Rente der gesetzlichen Unfallversicherer lebenslang in jedem Fall unvermindert weiter gezahlt, sofern die Minderung der Erwerbsfähigkeit von 20 Prozent nicht unterschritten wird. Aber bei gleichzeitigem Bezug einer gesetzlichen Rente wird geprüft, ob die Unfall-Rente zur Verringerung der Rente Ihres Mannes von der Rentenversicherung führt. Das geschieht, wenn beide Renten zusammen eine gewisse Höchstgrenze überschreiten. Dies hängt unter anderem von den Rentenhöhen und seinem ehemaligen Verdienst ab. Liegt die Summe über dem ermittelten Grenzbetrag, wird die Rente anteilig gekürzt:
Mein Sohn hat eine private Berufsunfähigkeitspolice. Jetzt hat er ständig Schmerzen an beiden Handgelenken und ist krank geschrieben, kann wahrscheinlich nicht in seinem Beruf weiterarbeiten. Ich glaube, dass die Schmerzen auf seine schwere körperliche Arbeit zurückzuführen sind. Aber wie lässt sich das beweisen?
Der direkte Zusammenhang zwischen gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz und der Gewährung einer Rente ist wichtig für die gesetzliche Unfallversicherung, aber nicht für die Gewährung einer Privatrente wegen Berufsunfähigkeit. Auch spielt dafür keine Rolle, ob es sich um einen Unfall oder eine Krankheit handelt. Eine Rente wird Ihrem Sohn dann gewährt, wenn er zu mindestens fünfzig Prozent infolge Krankheit oder Kräfteverschleiß voraussichtlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine bisherige berufliche Tätigkeit fortzusetzen.
Wonach richtet sich die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherer?
Für die Höhe der Verletztenrente ist Ihr Verdienst in den letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Arbeitsunfall entscheidend. Bei Arbeitnehmern umfasst der Jahresarbeitsverdienst in der Regel den Gesamtbetrag der Arbeitsentgelte - also einschließlich Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld. Bei Selbstständigen zählt in der Regel das in den zurückliegenden Monaten erzielte Arbeitseinkommen beziehungsweise die vereinbarte Versicherungssumme. Bei einer Vollrente werden zwei Drittel des Jahresarbeitsverdienstes gezahlt. Dafür muss Ihre Erwerbsfähigkeit aber zu 100 Prozent gemindert sein. Ansonsten richtet sich die Rentenhöhe nach dem Grad der Erwerbsminderung. Bei 80 Prozent werden vier Fünftel der Vollrente gezahlt, bei 20 Prozent Einschränkung der Erwerbsfähigkeit entsprechend nur ein Fünftel.
Mein Mann arbeitet seit vierzig Jahren auf dem Bau und ist jetzt im Auftrag einer Zeitarbeitsfirma tätig. Er hat Knie- und Rückenbeschwerden und ist ständig krank geschrieben. Kann es sich um eine Berufskrankheit handeln?
Das ist durchaus möglich. Der Gesetzgeber hat alle Berufskrankheiten in einem "Berufskrankheiten-Katalog" aufgelistet. Nur die darin enthaltenen Krankheitsbilder können von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen als Berufskrankheiten gewertet werden. Melden Sie der zuständigen Verwaltungs-Berufsgenossenschaft Ihren Verdacht auf Vorliegen einer Berufskrankheit wegen der Schmerzen an den Kniegelenken und an der Wirbelsäule. Oder Ihr Mann sucht ein Gespräch mit dem behandelnden Arzt, ob dieser eine ärztliche Meldung auf Verdacht einer Berufskrankheit für sinnvoll erachtet. Möglicherweise ist er sogar als Durchgangsarzt von der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt. Gleich, wie Sie vorgehen, in beiden Fällen leitet die Berufsgenossenschaft ein Ermittlungsverfahren ein, an dessen Ende entschieden wird, ob eine Berufskrankheit vorliegt oder nicht.
Ich bin im Handel beschäftigt und habe nach einem Arbeitsunfall mit Knieverletzung im Jahr 2005 jetzt dauernd Kniebeschwerden. Mein Arzt sagt, ich kann jetzt nicht mehr weiter Kisten schleppen. Bekomme ich jetzt von der Unfallkasse Geld oder eine Rente und Hilfe für eine Umschulung?
Bei festgestellter Arbeitsunfähigkeit bekommen Sie Verletztengeld von der Unfallkasse - vergleichbar dem Krankengeld der Krankenkasse. Es ist auch ungefähr genau so hoch. Sollten Ihre gesundheitlichen Probleme anhalten und eindeutig auf berufliche Belastungen zurückgehen, wird sich ein "Reha-Manager" Ihrer Angelegenheit annehmen und dafür sorgen, dass alle Maßnahmen getroffen werden, damit Sie wieder am Arbeitsleben teilnehmen können. Dazu können Rehabilitationsleistungen ebenso gehören wie die Einrichtung eines geeigneten Arbeitsplatzes, Eingliederungsmaßnahmen oder eine Umschulung. Erst, wenn alle medizinischen Maßnahmen ausgeschöpft wurden und Sie dauerhaft eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent haben, kommt es zu einer Rentenzahlung.
Ich hatte 2005 einen Arbeitsunfall, der mit einer Knieverletzung verbunden war. Die Berufsgenossenschaft hat mir damals Verletztengeld gezahlt. Später haben sich meine Knieschmerzen verschlimmert. Allerdings hat die Berufsgenossenschaft einen Antrag auf Verletztenrente vor zwei Jahren abgelehnt. Jetzt haben die Kniebeschwerden wieder zugenommen. Kann ich nochmals Antrag auf Rentenzahlung stellen?
Das Problem wird darin bestehen, einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Ihrem Arbeitsunfall und ihren jetzigen Beschwerden herzustellen. Wir empfehlen Ihnen, bei Ihrer Berufsgenossenschaft Antrag auf Überprüfung der Ablehnung nach Paragraf 44 des SGB X zu stellen und Akteneinsicht zu beantragen. Auf diese Einsicht haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Recht.
Ich habe einen 400-Euro-Job bei den Stadtwerken. Bin ich überhaupt gesetzlich unfallversichert? Wann bekäme ich Verletztengeld von der Unfallkasse, denn Lohnfortzahlung kriege ich nicht?
Auch Mini-Jobber sind automatisch gesetzlich unfallversichert. Wenn keine Lohnfortzahlung erfolgt, zahlt der gesetzliche Unfallversicherungsträger vom ersten Tag an das Verletztengeld. Eventuell holt sie sich dann das Geld vom Arbeitgeber zurück.
Ich bin jetzt schon längere Zeit krank geschrieben. Wann habe ich überhaupt Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente?
Die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen sind dann erfüllt, wenn Sie insgesamt fünf Jahre Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung entrichtet haben. Medizinisch muss festgestellt werden, ob eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung gezahlt wird.
Meine Tochter ist 1972 geboren. Kann Sie noch einen Antrag auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente stellen oder gibt es die nicht mehr?
Nein, die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente wurde bereits 2001 abgeschafft. Es gibt jetzt die volle und die teilweise Erwerbsminderungsrente. Teilweise erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung mindestens drei, aber nicht mehr als sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Wer dagegen nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten kann, ist voll erwerbsgemindert.
Ich bin 60 Jahre alt und kann jetzt im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung eine private Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen. Dazu gibt es eine verminderten Fragenkatalog zum Gesundheitszustand. Kann der Antrag abgelehnt werden, da ich schon mal an Krebs erkrankt war?
Ja. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Privatversicherer Ihnen bei dieser Art Vorerkrankung eine Berufsunfähigkeitspolice ausstellt. Allerdings: Schauen Sie sich die Gesundheitsfragen genau an und beantworten Sie diese wahrheitsgemäß. Das heißt aber nicht, dass Ihr Antrag generell abgelehnt wird. Auf den Sparvorgang zur Altersvorsorge haben Sie Anspruch.
Meine Tochter wird im Herbst entweder ein Studium oder eine Ausbildung aufnehmen. Lohnt sich dann schon der Abschluss einer Berufsunfähigkeitspolice?
Für solche Verträge gilt der Grundsatz: Je jünger, um so besser. Zum einen hängt der Beitrag wesentlich vom Lebensalter ab, zum anderen sind junge Leute in der Regel gesünder, so dass Vorerkrankungen einen Vertragsabschuss nicht behindern. Beginnt Ihre Tochter eine Ausbildung, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeits-Versicherung kein Problem. Beginnt sie ein Studium, kann es sein, dass Ihre Tochter zunächst nur einen eingeschränkten Schutz bekommt - zum Beispiel eine "gedeckelte Rentenhöhe" von 1000 Euro. Unabhängig davon sollte sie auf jeden Fall auf eine Police mit Nachversicherungsgarantie bestehen. Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann sie damit später zu bestimmten Anlässen den Berufsunfähigkeitsschutz veränderten Einkommensverhältnissen anpassen.
Der Antrag meines Sohnes auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung wurde wegen einer Vorerkrankung abgelehnt. Macht es überhaupt Sinn, jetzt noch einmal einen Antrag zu stellen, wenn er auf einer schwarzen Liste steht?
Da die Versicherer Vorerkrankungen unterschiedlich beurteilen, macht es auf jeden Fall Sinn, wenn Ihr Sohn bei einer anderen Gesellschaft einen Antrag stellt. Der Versicherer wird sich zwar erkundigen, aber eine automatische Ablehnung erfolgt deshalb nicht. Möglich ist, dass ein anderer Versicherer von Ihrem Sohn einen Beitragszuschlag wegen der Vorerkrankung verlangt. Der Versicherer kann auch einen Ausschluss verlangen: Das heißt, er zahlt immer bei Berufsunfähigkeit, wenn diese nicht mit der vorhandenen Krankheit zusammenhängt. Das ist allemal besser als gar kein Versicherungsschutz.
Wir suchen für unsere Tochter eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Gibt es eine Richtschnur, wie hoch die zu vereinbarende Rente sein sollte?
Welche Rentenhöhe Sie benötigen, hängt von dem konkreten individuellen Bedarf ab. Es gibt eine Faustformel: 80 Prozent des Nettoverdienstes sollten mit einer Berufsunfähigkeits-Rente abgesichert werden. Überlegen Sie mit Ihrer Tochter bei Vertragsabschluss auch: Was passiert, wenn ihre Berufsunfähigkeitsrente vertragsbedingt mit 60 oder 65 Jahren ausläuft? Wie kann sie während des Bezugs der Rente den Aufbau der Altersvorsorge sichern? Auch dafür sollte gesorgt sein.
Wie finde ich eine passende Berufsunfähigkeitsversicherung für mich? Sind Versicherungsberatungen kostenpflichtig?
Informieren Sie sich zunächst in der einschlägigen Fachliteratur und bei Zeitschriften wie "Finanztest". Auf deren Homepage www.finanztest.de findet man eine Checkliste mit Hinweisen, was man beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeits-Police beachten sollte. Die aktuelle Ausgabe Juli 2011 enthält eine ausführliche Untersuchung solcher Versicherungsangebote. Holen Sie sich dann bei verschiedenen Gesellschaften Angebote ein oder wenden Sie sich an einen Versicherungsmakler, der in der Regel mehrere Gesellschaften vertritt. Er ist verpflichtet, Ihnen das für Sie beste Angebot zu unterbreiten. Beratungen bei Versicherungsmaklern oder Vertretern einzelner Gesellschaften sind nicht kostenpflichtig. Anders ist es bei den Verbraucherzentralen: die unabhängigen Beratungen sind hier kostenpflichtig. Staatlich geprüfte Versicherungsberater bekommen ebenfalls ein Honorar.
Ich gehe nach einer schweren Erkrankung und einer langwierigen Reha jetzt wieder arbeiten, allerdings nur verkürzt und teilweise. Bisher wurde mir eine private Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Wird diese jetzt gestrichen?
Das hängt letztlich von den in Ihrem Vertrag formulierten Bedingungen ab. In der Regel stellen Privatversicherer heutzutage die Zahlung der Rente ein, wenn Sie aufgrund Ihrer neuen Tätigkeit einen Verdienst erzielen, der ungefähr Ihrem Verdienst vor der Krankheit entsprach. Das ist aber bei Ihnen aufgrund der geringeren Arbeitszeit nicht zu erwarten. (bpb)
Die Experten von links: Sebastian Frank, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Barbara Junghanns, Deutsche Rentenversicherung und Gordon Weiß, gesetzliche Unfallversicherung.Foto: Ronny Rozum
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Die kostenfreie Service-Hotline 0800 6050404 ist montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geschaltet. ►www.dguv.de
Berufsgenossenschaft (BG) Rohstoffe und chemische Industrie, Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg, Telefon: 06221 5230 ►www.bgrci.de
BG Holz und Metall, Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 15, 55130 Mainz, kostenfreie Service-Nummer: 0800 999 00801 (Mitglieder und Beitrag) ►www.bghm.de
BG Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse, Gustav-Heinemann-Ufer 130, 50968 Köln, Telefon: 0221 37780 ►www.bgetem.de
BG Nahrungsmittel und Gastgewerbe, Dynamostraße 7-11, 68165 Mannheim, Telefon: 0621 44560 ►www.bgn.de
BG der Bauwirtschaft, Hildegardstraße 28-30, 10715 Berlin, Telefon: 030 857810 ►www.bgbau.de
BG Handel und Warendistribution, M 5, 7, 68161 Mannheim, Telefon: 0621 1830 ►www.bghw.de
Verwaltungs-BG, Deelbögenkamp 4, 22297 Hamburg, Telefon: 040 51460 ►www.vbg.de
BG für Transport und Verkehrswirtschaft, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg, Telefon: 040 39800 ►www.bg-verkehr.de
BG für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg, Telefon: 040 202070 ►www.bgw-online.de
Landwirtschaftliche BG Mittel- und Ostdeutschland, Hauptverwaltung, Hoppegartener Straße 100, 15366 Hönow, Telefon: 03342 360 ►www.mod.lsv.de
Gartenbau-BG, Frankfurter Straße 126, 34121 Kassel, Telefon: 0561 9280 ►www.gartenbau.lsv.de
Gesetzliche Erwerbsminderungsrente: Die Deutsche Rentenversicherung beantwortet Fragen am kostenlosen Telefon 0800 10004800. Die Broschüre "Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle" kann man in Beratungsstellen kostenlos erhalten oder im Internet herunterladen. ►www.deutsche.rentenversi cherung.de
Berufsunfähigkeitsversicherung: Das Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp und klar" beantwortet an der gebührenfreien Hotline 0800 3399399 Fragen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Internet kann man dazu eine Broschüre herunterladen. (fp) ►www.klipp-und-klar.de