Die Expertin: Cornelia Neukirchner von der Verbraucherzentrale Sachsen Foto: Ronny Rozum
Verbindliche Bestellung ist ein Vertragsabschluss
Telefonforum: Kaufverträge
Chemnitz. Von Bestellung bis Umtausch - Kaufverträge spielen eine große Rolle im Alltag. Beim Telefonforum am Montag beantwortete Cornelia Neukirchner, Beraterin im Beratungszentrum Chemnitz der Verbraucherzentrale Sachsen, die Fragen der Leser. Hier eine Zusammenfassung der Aktion.
Ich habe in einem Möbelhaus eine verbindliche Bestellung unterschrieben. Bin ich an diese Erklärung gebunden?
Ja. Ein Vertrag kommt immer durch zwei übereinstimmende sogenannte Willenserklärungen zustande. Auf der einen Seite gibt eine Vertragspartei, in Ihrem Fall das Möbelhaus, ein Angebot ab. Das ist die Ihnen vorgelegte Bestellung. Wenn diese von der anderen Vertragspartei, also von Ihnen, so angenommen wird, indem Sie diese unterschreiben, gilt der Vertrag als abgeschlossen. An diese Willenserklärung ist man - wie es in der Fachsprache heißt - mit dem Zugang beim Empfänger gebunden. Spielt sich der Vertragsschluss wie in Ihrem Fall in einem Laden ab, geht die Bestellung dem Verkäufer natürlich sofort zu. Somit ist die ausgefüllte Bestellung für Käufer und Verkäufer verbindlich.
Gibt es für Verbraucher ein generelles Umtauschrecht?
Nein. Entgegen einem weit verbreiteten Glauben ist dies nicht der Fall. Das Gesetz geht grundsätzlich davon aus, dass die Vertragspartner an einen zu Stande gekommenen Vertrag gebunden sind. Lediglich in besonderen Situationen ist es möglich, dass sich ein Partner von dem Vertrag wieder lösen kann. Wenn Geschäfte ein Umtauschrecht einräumen, dann lediglich aus Kulanz, nicht aber, weil der Käufer hierauf einen gesetzlichen Anspruch hat.
Bei welchen Verträgen kann ich widerrufen?
Für eine Reihe von Verträgen sieht der Gesetzgeber die Verbraucher als besonders schutzbedürftig, an und räumt ihnen ein sogenanntes Widerrufsrecht ein. Das heißt, sie haben die Möglichkeit, einen Vertrag, nachdem er geschlossen wurde, durch eine Erklärung - den Widerruf - zu beseitigen. Dies sollte man am besten nachweisbar, sprich schriftlich und per Einschreiben, tun. Voraussetzung ist, dass der Widerrufende Verbraucher ist. Als Verbraucher bezeichnet das Gesetz jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft - meist einen Vertrag - zu einem Zweck abschließt, der weder seiner gewerblichen noch seiner selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann zum Beispiel bei Haustürgeschäften, Fernabsatzgeschäften oder Verbraucherdarlehensverträgen widerrufen werden. Unter Haustürgeschäfte fallen Verträge, die in der Wohnung, am Arbeitsplatz, der Straße oder bei sogenannten Freizeitveranstaltungen geschlossen werden. Zu letzteren gehören die "Kaffeefahrten". Zwar werden oft auch bei Messen Kaufverträge unüberlegt geschlossen. Hier steht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes dem Verbraucher aber kein Widerrufsrecht zu. Zu den Fernabsatzgeschäften zählen Katalog- oder auch Internetbestellungen sowie Verträge, die telefonisch geschlossen werden.
Darf der Verkäufer eine Gebühr verlangen, wenn er anbietet, den im Laden geschlossenen Vertrag gegen Zahlung einer Gebühr zu stornieren?
Ja. Manchmal sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers die Möglichkeit vor, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten beziehungsweise diesen stornieren kann. In diesem Fall, auch das ist in den AGB dann üblicherweise festgehalten, wird eine Stornogebühr fällig. Diese kann bis zu 30 Prozent des Kaufpreises betragen.
Was passiert, wenn ein repariertes Gerät wieder kaputt geht?
War eine Reparatur desselben Defekts bereits zweimal erfolglos, besteht die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Das ist übrigens auch möglich, wenn der Verkäufer die Reparatur oder die Neulieferung verweigert hat. Beim Rücktritt wird der Vertrag rückgängig gemacht. Dies bedeutet, dass der Verkäufer den Kaufpreis abzüglich einer Vergütung für die bisherige Nutzung zurückzahlen muss. Die Möglichkeit der Minderung kann der Käufer dann wählen, wenn er mit dem Mangel leben kann. Dann wird ihm lediglich ein Preisnachlass gewährt.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Unter den Begriff Gewährleistung fallen die per Gesetz eingeräumten Rechte des Käufers gegenüber dem Verkäufer, wenn der gekaufte Gegenstand einen Mangel hat. Der Begriff "Garantie" ist gesetzlich nicht definiert. Im Rahmen einer Garantieerklärung übernehmen der Verkäufer oder der Hersteller zusätzlich und freiwillig die Haftung für eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes oder dessen Haltbarkeit. Die Garantie, wenn diese gegeben wurde, besteht zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Eine Garantie ist insbesondere dann günstig, wenn diese länger eingeräumt wird als die Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Den Umfang der Garantie bestimmt derjenige, der die Garantie einräumt.
An der Kasse wurde kürzlich für ein Waschpulver ein höherer Preis verlangt, als am Regal ausgezeichnet war. Welcher Preis gilt?
Der im Regal oder auch im Schaufenster ausgezeichnete Preis informiert den Kunden. Der Kaufvertrag, der auch die Einigung über den Preis einschließt, kommt aber erst an der Kasse zu Stande. Wird hier ein höherer als der ausgezeichnete Preis verlangt, hat der Kunde selbstverständlich die Möglichkeit, von seinem Kaufwunsch wieder Abstand zu nehmen - solange noch nicht gezahlt wurde.