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Tausende Sachsen müssen ihre Wohnungen räumen

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Seit 2007 stieg die Zahl der Zwangsräumungen um 50 Prozent. Der Mieterbund spricht von sozialer Not, Vermieter berichten: Hartz-IV-Empfänger geben Wohngeld vom Amt für andere Dinge aus.


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66 Kommentare

Die Diskussion wurde geschlossen.

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    gelöschter Nutzer
    19.05.2014

    Das Schlimme daran ist doch, das Vermieter mit Steuergeldern untergestützt werden, etwas anderes ist das doch nicht.
    Und da sind wir beim Mindestlohn.

  • 0
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    gelöschter Nutzer
    17.05.2014

    übrigens ist die Bemerkung, das ohne Urteil gräumt werden kann, falsch- den Schuh zieht sich kein Gerichtsvollzieher an. Da sollte mal jemand das BGB und die ZPO lesen.

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    Edelsachse
    17.05.2014

    Es ist in Deutschland eigentlich fast alles gesetzlich geregelt, nur eben nicht, das die Miete der Hartz IV Empfänger sofort ohne Umweg an die Vermieter gezahlt wird. Schade eigentlich.

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    gelöschter Nutzer
    17.05.2014

    selbstverständlich kann man bei Abschluss eines Vertrages die Abtretung erklären, da aber - wie mein Vorredner es schon erwähnt hat - keiner dazu gezwungen werden kann, darf der Mieter dieser Abtretung auch jederzeit widersprechen.

  • 1
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    gelöschter Nutzer
    17.05.2014

    Zu einer Abtretung (Miete direkt an Vermieter) kann niemand gezwungen werden, allerdings gibt es in der Regel keinen neuen Mietvertrag ohne Abtretung- so nach und nach wird das also der Regelfall. In diesem Fall gibt es 2 Hauptgründe für Mietschulden: lange Bearbeitungszeiten beim Jobcenter und Sanktionen der Leistung, die auch die Kosten der Unterkunft treffen.
    Was im Artikel fehlt, sind die Fälle, die ein Erwerbseinkommen haben und entweder aus Unwissenheit oder Stolz keine aufstockenden Leistungen beantragen.
    Generell sollte man wissen, das idR bei einem Rückstand von 2 Mieten gekündigt werden kann, und dieser Rückstand kann innerhalb von 4 Wochen passieren- vom 3. des Monats bis zum 3. des nächsten Monats. @freiepresse: fragt die zuständigen Sozialämter, die können die Zahlen besser erläutern als das Ministerium. Ebenso die Probleme.

  • 2
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    gelöschter Nutzer
    16.05.2014

    Man überlegt also, ob man die Hartz-IV-Mieten oder die Hartz-IV-Mietzuschüsse gleich an den Vermieter überweist? Ich glaubte immer, das sei schon lange gängige Praxis? Wenn nicht, was soll das geistlose mehrfache hin- und her überweisen?

    Aber das ist deutsche Bürokratie; die zwischengeschaltete Bank verdient noch dran und der rechtmäßige Empfänger guckt in die Röhre. So ein Blödsinn.