Arbeitsrecht
Neue Berufskrankheiten
"Bergmannsbronchitis" kann jetzt rückwirkend anerkannt werden
Dresden/Berlin. Die Liste der Berufskrankheiten ist um fünf weitere Krankheitsbilder erweitert worden. Nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich um die Gonarthrose, also den vorzeitigen Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen im Knie, die Lungenfibrose, Erkrankungen des Blutes, des blutbildenden und lymphatischen Systems durch Benzol, Lungenkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sowie Lungenkrebs durch das Zusammenwirken von Asbestfasern und PAK.
Sachsens Sozialministerin Christine Clauß weist besonders auf die Regelungen für die Berufskrankheit "Bergmannsbronchitis" hin, für die sich der Freistaat Sachsen eingesetzt hat. Für diese Berufserkrankung sei jetzt eine rückwirkende Anerkennung über den bisherigen Stichtag 1. Januar 1993 hinaus möglich. Die Betroffenen müssen sich jedoch spätestens bis zum 31. Oktober bei einem Unfallversicherungsträger melden und ihre Ansprüche geltend machen. Fälle, die in der Vergangenheit bereits abgelehnt wurden, werden von Amts wegen überprüft.
Für die Anerkennung als Berufskrankheit muss nach Angaben der Versicherung allerdings ein kausaler Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen werden. Die Gonarthrose, an der gerade ältere Menschen häufig leiden, wird nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn der Patient insgesamt mindestens 13.000 Arbeitsstunden mit kniebelastender Tätigkeit vorweisen kann. Diese erfülle ein Installateur nach 32,5 Arbeitsjahren, wenn er jährlich in 200 Schichten je zwei Stunden auf den Knien oder in der Hocke arbeitete. (ots/st)
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