Weiterbildung

Bildungsprämie 2.0

Dank höherer Einkommensgrenzen haben mehr Erwerbstätige Anspruch auf Förderung


Die Bildungsprämie wird attraktiver.

Foto: fotolia.de

Berlin. Die Bildungsprämie für Geringverdiener hat bislang wenig Resonanz gefunden. In den ersten drei Monaten nach Start des Angebots wurden bundesweit erst 650 Gutscheine zur Weiterbildungsfinanzierung ausgegeben. Doch könnten die neuen, seit 1. April geltenden Förderbestimmungen das Instrument für mehr Menschen als bisher attraktiv machen.

Bislang war die Prämie von bis zu 154 Euro pro Jahr Erwerbstätigen vorbehalten, die weniger als 17 900 Euro im Jahr verdienen (Ehepaare: 35 800 Euro). Nunmehr gilt jedoch eine Obergrenze von 20 000 Euro für alleinstehende beziehungsweise von 40 000 Euro für verheiratete Antragsteller. Damit steigt die Zahl der Anspruchsberechtigten nach Berechnungen des Bundesbildungsministeriums von 15 Millionen auf 17 Millionen Menschen.

Um die Bildungsprämie zu bekommen, müssen Erwerbstätige zur Finanzierung der Kurs- und Prüfungsgebühren mindestens den gleichen Betrag aus eigener Tasche zahlen. Die staatliche Unterstützung gibt es nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Selbstständige sowie für Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit. Arbeitslose und andere Nicht-Erwerbstätige sind von der Bildungsprämie ausgeschlossen, nicht jedoch so genannte "Aufstocker", die neben ihrem Erwerbseinkommen Hartz-IV-Leistungen beziehen.

Zur Finanzierung einer kostspieligeren Weiterbildung können Arbeitnehmer auch auf ein Sparguthaben zurückgreifen, dass sie über die Arbeitnehmersparzulage gebildet haben. Den Bildungsgutschein gibt es in diesem Fall zusätzlich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Anträge auf die Bildungsprämie müssen Interessierte bei anerkannten Beratungsstellen einreichen. Dort wird nicht nur geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind, sondern auch, ob die angestrebte Weiterbildung sinnvoll ist. Ist beides der Fall, stellt der Berater einen Prämiengutschein aus. Auf dem Gutschein stehen neben dem angestrebten Weiterbildungsziel mindestens drei geeignete Weiterbildungsanbieter. Der Gutschein kann nun bei einem der genannten Bildungsträger eingelöst werden. (ddp.djn/rog/rab)


Von Hendrik Roggenkamp

Erschienen am 16.04.2009


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