Fananwälte weisen Fußfessel-Forderung zurück

Foto: (Firo)

Anwälte weisen Forderung nach Fußfesseln zurück

Die Arbeitsgemeinschaft Fananwälte hat die Forderung von Generalbundesanwalt Harald Range, im Kampf gegen Gewalt in den Fußball-Stadien auch auf elektronische Fußfesseln zurückzugreifen, vehement zurückgewiesen. "Generalbundesanwalt Range unterstellt, dass es ein Problem bei der Durchsetzung von Platzverweisen und Stadionverboten gebe. Dies ist aus der Luft gegriffen. Tatsächlich gibt es - selbst bei den rechtsstaatlich bedenklichen privaten Stadionverboten - keine nennenswerten Schwierigkeiten mit deren Einhaltung", heißt es in einem Schreiben an Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Range hatte im Interview mit der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung erklärt: "Notorische Hooligans, die als Rowdys bekannt sind, könnten eine elektronische Fußfessel bekommen." Bislang habe die Polizei nur die Möglichkeit, Platzverweise auszusprechen. "Aber die Kontrolle, ob diese Platzverweise von den Verdächtigen wirklich eingehalten werden, ist in der Praxis oft nicht gegeben", so Range. Mit einer Fußfessel könnte sichergestellt werden, dass polizeibekannte Gewalttäter die Stadien nicht betreten. Um diesen Schritt durchzuführen, sei eine Erweiterung des Polizeirechts nötig, sagte der Generalbundesanwalt.

"Wir bitten Sie höflichst um Mitteilung, ob die Äußerung des Generalbundesanwalt Range die Meinung ihres Ministeriums wiedergeben und ob sie der Auffassung sind, dass sich der Generalbundesanwalt zu Maßnahmen gegen Fußballfans äußern und Gesetzesvorschläge für Länder-Polizeigesetze machen sollte", heißt es in dem Schreiben der Fananwälte: "Sollte dies nicht der Fall sein, so bitten wir Sie, den Generalbundesanwalt Range im Wege der Dienstaufsicht anzuweisen, derartige Äußerungen zu unterlassen." Die Arbeitsgemeinschaft glaubt, dass die elektronische Fesselung für einen "vermeintlichen Störer dessen Menschenwürde erheblich verletzen" würde.

 
erschienen am 28.05.2012
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