Unsportliches Verhalten der Frankfurter FansFoto: (Pixathlon)
Sportgericht: Freitag Verhandlung gegen Frankfurt
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die mündliche Verhandlung der Sportstrafsache gegen Bundesliga-Aufsteiger Eintracht Frankfurt auf kommenden Freitag (20. Juli) terminiert. Das Sportgericht hatte die Hessen im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens der Frankfurter Fans mit einem Teilausschluss der Zuschauer für das erste Heimspiel der kommenden Saison belegt. Zudem sollte der Aufsteiger eine Geldstrafe in Höhe von 50.000 Euro zahlen.
Dagegen hatte Frankfurt fristgerecht Einspruch eingelegt, sodass der Tatbestand jetzt in einer mündlichen Verhandlung unter Vorsitz von Hans E. Lorenz, dem Vorsitzenden des DFB-Sportgerichts, entschieden wird. Geahndet werden sollten mit der Bestrafung die Vorkommnisse in den Partie bei Alemannia Aachen, beim Karlsruher SC und gegen 1860 München.
In Aachen hatten Frankfurter Zuschauer eine abgebrochene Sitzschale, eine Leuchtrakete und einen gefüllten Bierbecher auf das Spielfeld geworfen sowie Bengalische Feuer gezündet. Nach dem Heimspiel gegen München waren einige Anhänger des Aufsteigers - teilweise mit Leuchtfeuer in den Händen - auf den Platz gelaufen. In Karlsruhe waren etwa 400 Frankfurter Zuschauer in den Eingangsbereich gestürmt, zudem war eine große Menge Pyrotechnik gezündet worden.