Der Einspruch von Lotte wurde zurückgewiesen

Foto: STR (AFP)

Lotte-Einspruch erneut zurückgewiesen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat einen erneuten Einspruch des Regionalligisten Sportfreunde Lotte abgewiesen. Lotte hatte gegen die Wertung der Meisterschaftsbegegnung zwischen Rot-Weiss Essen und Borussia Dortmund II am 5. Mai (Endstand 0:4) prostestiert, da der DFB-Kontrollausschuss ein Ermittlungsverfahren gegen drei Essener Spieler eingeleitet hatte, die angeblich gegen ihren Verein gewettet hätten.

"Der Einspruch wurde nicht fristgerecht spätestens zwei Tage nach dem Spiel eingelegt, sondern erst am 21. Mai. Ungeachtet dessen fehlt auch das Einspruchsrecht des Vereins als Nicht-Beteiligter des Spiels. Und für eine Spielmanipulation liegen ohnehin keine Anhaltspunkte vor", sagte Stephan Oberholz, der die mündliche Verhandlung leitete.

Gegen das Urteil des Sportgerichts kann bis Montag (24 Uhr) Berufung vor dem DFB-Bundesgericht eingelegt werden.

 
erschienen am 01.06.2012
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