Ultimatum nach Selbstanzeige: Claudia Pechstein

Foto: JOHN MACDOUGALL (AFP)

Nach Selbstanzeige: Pechstein stellt Ultimatum

Claudia Pechstein verleiht ihrer taktisch motivierten Selbstanzeige wegen des Verdachts auf einen eigenen Verstoß gegen die Anti-Doping-Richtlinien mit einem Ultimatum und einer Drohung gegen die Adressaten Nachdruck. "Ich erwarte Ihre Stellungnahme innerhalb eines Monats und setze Ihnen hiermit eine Frist bis spätestens 14. Oktober 2011", schrieb Pechstein auf ihrer Homepage (www.claudia-pechstein.de).

In Richtung der Adressaten der Selbstanzeige - die Welt-Anti-Doping-Agentur WADA, deren deutscher Ableger NADA, die Eislauf-Weltverband ISU und die Deutsche Eisschnelllauf-Gemeinschaft (DESG) - ergänzte Pechstein: "Vorsorglich weise ich auf Folgendes hin: Sollten Sie meine Selbstanzeige nicht bearbeiten, werde ich beim CAS (Internationaler Sportgerichtshof in Lausanne, d. Red.) ein Verfahren wegen Untätigkeit anstrengen."

Die fünfmalige Eisschnelllauf-Olympiasiegerin will mit ihrer Selbstanzeige erreichen, dass ihr Dopingfall neu aufgerollt wird und am Ende einer möglichen Neuverhandlung ein Freispruch steht. Pechstein war durch die ISU im Februar 2009 wegen erhöhter Blutwerte nach indirekter Beweisführung für zwei Jahre gesperrt worden. Nach ihrem Comeback ergaben neue Tests der ISU erhöhte Retikulozytenwerte, vergleichbar mit denen, die 2009 zu ihrer Sperre geführt hatten. Weil der Weltverband dennoch keine erneuten Schritte gegen sie einleitete, zeigte Pechstein sich selbst an.

"Ich erstatte diese Selbstanzeige in dem vollen Bewusstsein, dass daraus theoretisch ein neues Verfahren und ein neuer Prozess resultieren könnte und ein erneuter Schuldspruch - sofern er vom CAS bestätigt würde - eine lebenslange Sperre nach sich ziehen würde und meine Karriere als Eisschnellläuferin somit beendet wäre", schrieb Pechstein.

Pechstein glaubt, bewiesen zu haben, dass die erhöhten Werte ihrer frischen roten Blutkörperchen (Retikulozyten) das Ergebnis einer vererbten Blutanomalie sind. Viele international renommierte Hämatologen sind mittlerweile derselben Ansicht. Die ISU, die Pechstein nur anhand des indirekten Dopingnachweises sperrte, hatte in ihrem Urteil eine andere Ursache als Doping ausgeschlossen.

Neben der Wiederherstellung ihres Rufes strebt Pechstein auch eine Verbesserung der Aussichten auf eine erfolgreiche Schadenersatzklage gegen die ISU an.

 
erschienen am 15.09.2011
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