- 24.01.2012
- freiepresse.de
- Multimedia
Kinofilmausschnitte auf Youtube sind nicht immer illegal
Der Betreiber der Plattform muss die Daten des Nutzers nicht herausgeben
München (dapd). Wenn Ausschnitte aus Kinofilmen in schlechter Qualität auf der Plattform Youtube veröffentlicht werden, begründet das nicht automatisch eine Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes. Die Folge: Der Betreiber der Plattform muss die Daten des Nutzers nicht herausgeben. Das hat das Oberlandesgericht München (AZ: 29 U 3496/11) entschieden.Dem ... weiter lesen