- 23.05.2012
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- Panorama
"Knöllchen-Horst" darf Ausgang von Anzeigen nicht erfahren
In der Vergangenheit wurden 70 Prozent seiner Anzeigen wegen mangelnder Beweise eingestellt
Göttingen (dapd-nrd). Der als "Knöllchen-Horst" bundesweit bekannte Rentner aus Osterode hat kein Recht auf Informationen zu den von ihm erstatteten Anzeigen. Das entschied das Verwaltungsgericht Göttingen in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Auch bestehe keine Verpflichtung des Landkreises, die entsprechenden Verfahren wegen der angezeigten ... weiter lesen