- 18.05.2013
- blick.de
- Chemnitz
Planung unbrauchbar
Urteil Architekt muss Kostenrahmen klären
Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt, was der Architekt tun muss, damit seine Planung den Kostenvorstellungen der Kunden entspricht. Bei Verstößen kann er seinen Honoraranspruch verlieren. Im entschiedenen Fall sollte ein Haus laut Planung des Architekten 750.000 Euro kosten, dafür verlangte er etwa 13.000 Euro Honorar. Der Hausbauer lehnte die Zahlung ... weiter lesen