- 08.05.2012
- freiepresse.de
- Hohenstein-Ernstthal
Strenge Regeln für Übernahme von Transportkosten
Im Paragraf 60 des Sozialgesetzbuches V ist die Übernahme von Transportkosten geregelt. Der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat dazu Richtlinien festgelegt, wonach Fahrtkosten von gesetzlichen Kassen nur in folgenden Fällen übernommen werden: Bei Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung sowie zur onkologischen Strahlen- oder ... weiter lesen