- 10.05.2012
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Rettungsdienst-Träger müssen Sanitäter nicht übernehmen
Kläger scheitert vor dem Bundesarbeitsgericht
Erfurt (dapd-lsc). Mitarbeiter von privaten Hilfsorganisationen haben nicht in jedem Fall das Recht auf Weiterbeschäftigung, wenn der öffentliche Träger des Rettungsdienstes den Vertrag mit ihrem Arbeitgeber kündigt. Das entschied am Donnerstag das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.Geklagt hatte ein Sanitäter, dessen Arbeitgeber für Notfallrettung und ... weiter lesen