- 05.02.2010
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- Gesundheitstipps
Rechtstipp: Künstliche Befruchtung nur bei Krankheit absetzbar
Keine steuerliche Absetzbarkeit bei Verwendung von fremdem Spendersamen
München (ddp.djn). Wenn Paare keine Kinder bekommen können, steht oft eine künstliche Befruchtung im Raum. Steuerlich können die Kosten jedoch nur dann als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden, wenn eine Krankheit des Mannes wie beispielsweise eine Asthenozoospermie ursächlich für die Kinderlosigkeit ist. Das Finanzgericht München hat für einen ... weiter lesen