- 16.05.2013
- freiepresse.de
- Finanzen
Vorsorgevollmacht umfasst auch Hinterlegung des Testaments
München/Berlin (dpa/tmn) - Jeder kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage geraten, seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Daher ist es sinnvoll, Vorsorge zu treffen, etwa durch eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.Eine Vorsorgevollmacht berechtigt den Bevollmächtigten auch dazu, ein Testament bei Gericht zu hinterlegen. ... weiter lesen